Verjährung von Verwaltungsgebühren / Gebührenbescheiden
Verfasst: 20. Mär 2020, 14:23
Hallo Liebe Gemeinde.
leider habe ich da ein kleines Problem und weiß auch nicht so recht, wie ich da vorgehen sollte. Ich hoffe, dass ich hier richtig bin.
Folgendes ist Passiert. Im Jahre 2012 habe ich ein Fahrzeug verkauft. Das Fahrzeug wurde Angemeldet übergeben. Im Kaufvertrag wurde die Zeitnahe Ab bzw. Ummelden binnen 7 Tage vereinbart.
Leider tat der Käufer dies nicht, so dass meine Versicherung die Deckung zurückzog. Anschließend ergingen 2 Gebührenbescheide der Zulassungsstelle Berlin, dass ich die Verwaltungsgebühren für diesen Akt begleichen soll. Daraufhin habe ich der Dame bei der Verwaltung gesprochen, den Kaufvertrag übermittelt und nichts mehr großartig gehört. Es erfolgte auch keine Titulierung der Forderung!
Als ich nun wieder ein Fahrzeug zulassen wollte, wurde mir dies verwehrt. Die Begründung sei ein offener Verwaltungsakt i.h.v. rund 550€. Der Kaufvertrag sei angeblich nicht in der Akte und würde mir auch jetzt nichts mehr nützen, da der Bußgeldbescheid nach 30 Tagen Rechtskräftig geworden wäre.
Auf meinen hinweis bezüglich einer Verjährungsfrist wurde mir mitgeteilt, dass diese nicht Greif. Diese würde wohl nur bei Privaten Schulden greifen, nicht aber bei Steuer oder Verwaltungsgebühren.
Es handelt sich dabei um kein Steuervergehen. Die Gebühren sind zustande gekommen aufgrund der Bearbeitung des Versicherungsanzeige, so wie die dreimalige Beauftragung des Außendienst zur Entsiegelung der Kennzeichen.
Habt ihr vielleicht einen Tipp, wie ich da am besten vorgehen kann?
Ich bedanke mich recht Herzlichst bei allen von euch und wünsche euch eine langanhaltende Gesundheit
Liebe Grüße
leider habe ich da ein kleines Problem und weiß auch nicht so recht, wie ich da vorgehen sollte. Ich hoffe, dass ich hier richtig bin.
Folgendes ist Passiert. Im Jahre 2012 habe ich ein Fahrzeug verkauft. Das Fahrzeug wurde Angemeldet übergeben. Im Kaufvertrag wurde die Zeitnahe Ab bzw. Ummelden binnen 7 Tage vereinbart.
Leider tat der Käufer dies nicht, so dass meine Versicherung die Deckung zurückzog. Anschließend ergingen 2 Gebührenbescheide der Zulassungsstelle Berlin, dass ich die Verwaltungsgebühren für diesen Akt begleichen soll. Daraufhin habe ich der Dame bei der Verwaltung gesprochen, den Kaufvertrag übermittelt und nichts mehr großartig gehört. Es erfolgte auch keine Titulierung der Forderung!
Als ich nun wieder ein Fahrzeug zulassen wollte, wurde mir dies verwehrt. Die Begründung sei ein offener Verwaltungsakt i.h.v. rund 550€. Der Kaufvertrag sei angeblich nicht in der Akte und würde mir auch jetzt nichts mehr nützen, da der Bußgeldbescheid nach 30 Tagen Rechtskräftig geworden wäre.
Auf meinen hinweis bezüglich einer Verjährungsfrist wurde mir mitgeteilt, dass diese nicht Greif. Diese würde wohl nur bei Privaten Schulden greifen, nicht aber bei Steuer oder Verwaltungsgebühren.
Es handelt sich dabei um kein Steuervergehen. Die Gebühren sind zustande gekommen aufgrund der Bearbeitung des Versicherungsanzeige, so wie die dreimalige Beauftragung des Außendienst zur Entsiegelung der Kennzeichen.
Habt ihr vielleicht einen Tipp, wie ich da am besten vorgehen kann?
Ich bedanke mich recht Herzlichst bei allen von euch und wünsche euch eine langanhaltende Gesundheit
Liebe Grüße