Ich packe es an

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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Re: Ich packe es an

Beitrag von caffery »

MrsRob hat geschrieben: 15. Mär 2020, 07:25 Ob der Schuldner den Anspruch "anerkennt", indem er z.B. vor Ablauf der Verjährungsfrist den Gläubiger um eine Forderungsaufstellung bittet, entscheidet letztendlich ein Richter (WENN der Gläubiger klagt).
Auch wenn ich persönlich die Geschichte mit der Forderungsaufstellung und den Folgen auf die Verjährung ganz allgemein nicht hoch hängen will:
Die Verjährung unterbrechen kann das auf keinen Fall, im schlimmsten Falle bei ungelenker Formulierung "hemmen". (§ 203 BGB)
Unterbrechen kann in dem Zusammenhang nur eine Teilzahlung oder eine konkrete Zahlungsvereinbarung.
MrsRob hat geschrieben: 15. Mär 2020, 07:25 (Ich will ja nicht wieder verallgemeinern, aber ich persönlich habe noch keine seriöse Inkasso-Firma kennengelernt.)
Ich würde es aus meiner Sicht mal vorsichtig als verschiedene Grautöne bezeichnen. Man darf auch nicht vergessen, dass das Gesetz diese weitestgehend auch zulässt. Was Du aus Deiner Sicht als "unseriös" bezeichnest, sind wahrscheinlich oft einfach alternative Rechtsauffassungen, die uns vielleicht unseriös erscheinen, aber durchaus meistens innerhalb des Interpretationsspielraums der Rechtslage liegen.
Ich finde, dass es allenfalls in etwa zwei handvoll Inkassos gibt, die glasklar darüber hinausschießen.
Aus meiner Sicht gibt es also im weitesten Sinne durchaus sowas wie seriöse Inkassos.
Obschon es auch dabei in der Branche erhebliche Unterschiede gibt: Wenn man es aber darauf herunterbricht, dass sie Kosten berechnen, die mir rechtlich als überzogen erscheinen, dann sind natürlich alle unseriös.
Ich finde aber nicht, dass man es unbedingt so sehen muss, dass dadurch alle direkt unseriös sind und das mache ich auch nicht - auch wenns manchmal schwer fällt.

MrsRob hat geschrieben: 15. Mär 2020, 07:25 Deswegen: Mit Inkasso-Abzockern überhaupt zu kommunizieren ist meist kontraproduktiv.
Auf deutsch: Schriftverkehr (oder Telefonieren) mit Inkasso-Abzockern ist meist nutzlos - und oft sogar schädlich!
Abgesehen von dem verallgemeinernden "A-Wort", würde ich das dennoch unterschreiben. Denn auch die hellgrausten Inkassos würden einen komplett unbedarften Schuldner bei Kontaktaufnahme sicherlich niemals über z.b. eine Verjährungseinrede, Hemmung, Unterbrechung, Anerkennung, uneindeutige Rechtslage, ggf. Kosten der Einigung und ein paar weitere Dinge aufklären. Von daher laufen rechtlich unbefleckte Schuldner grundsätzlich Gefahr ihre Situation zu verschlechtern wenn sie Kontakt zu Inkassos aufnehmen - da muss das Inkasso nichtmal aktiv "was böses" im Schilde führen.
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