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Wie geht es weiter? Unpfändbares Einkommen zu gering
Verfasst: 21. Feb 2020, 10:06
von endlichdurchziehen
Hallo,
ich bin über das Forum für Glücksspielsucht hier gelandet. Ich habe folgendes Problem vor dem ich stehe.
Ab nächstem Monat werde ich zahlungsunfähig sein, daher will ich nun in die Insolvenz gehen. Außer der Gläubiger (Kreditbank) stimmt einem Vergleich zu über 45-50% der Restsumme in Ratenzahlung zu 60 Monaten. Wie ist hier eure Erfahrung, gibt es eine realistische Chance?
Zum nächsten Problem:
Ich habe einen Firmenwagen, so wie ich gelesen habe wird mir dieser Firmenwagen beim pfändbaren Einkommen mit angelastet. Das Problem ist, dass ich als Berater tätig bin und auf das Auto weitesgehend angewiesen bin, auch zu repräsentativen Zwecken kann ich dort nicht mit einer 100€ Schüssel auftauchen. Sollte mir das Fahrzeug berechnet werden habe ich gerade genug pfändbares Einkommen um die Miete zu bezahlen und dann habe ich 80€ übrig, davon soll ich dann Strom, Internet und Telefonie bezahlen? Dazu kommen dann noch monatlich 17,50€ Rundfunkgebühren. Sprich mit allem drum und dran passt es hinten und vorne nicht. Ich kann ja nicht von meiner Partnerin erwarten, dass sie mich mit 400-500€ monatlich unterstützt, Einkäufe würde sie dann bezahlen für die Zeit, aber ich wäre ja mit den Fixkosten schon im Minus. Und da ist dann nicht mal ein Kaffee oder irgendetwas mehr drin.
Gibt es auch hier realistische Chancen, dass der Dienstwagen ungeachtet bleibt?
Und wie wahrscheinlich ist es, dass ich mit meinem Insolvenzverwalter ausmachen kann, dass der monatliche Pfändungsbetrag von mir an ihn geschickt wird. Ich möchte meinen Arbeitgeber da rauslassen, zum einen ist es natürlich unangenehm und der Flurfunk funktioniert ja bestens, so dass in kurzer Zeit alle über einen reden. Zudem wirft es auch kein gutes Licht auf mich, da einige unserer Kunden Finanzdienstleister sind und das sicherlich an meiner Eignung kratzen würde.
Ich weiß auch gar nicht wie das ganze jetzt losgehen soll. Die Kreditraten wurden für diesen Monat eingezogen, darf ich die Lastschriften zurückholen und alles Geld auf ein anderes Konto schieben? Was passiert mit meinem Konto zu Beginn der Insolvenz? Wenn mir dort alles restliche Geld runtergezogen wird oder es gesperrt wird kann ich gar keine Miete mehr zahlen. Ich habe aktuell einfach echt große Angst. Ich will einfach in diesem Verfahren sein, wissen woran ich bin und was ich monatlich noch zur Verfügung habe.
Freue mich über Ratschläge von erfahrenen Usern!
Re: Wie geht es weiter? Unpfändbares Einkommen zu gering
Verfasst: 21. Feb 2020, 10:20
von tidus82
Hallo und herzlich willkommen hier!
Nun, du kommst über das Forum Glücksspielsucht hier her, was erstmal alle roten Lampen angehen lässt und mich als allererstes die Frage stellen lässt: Bist du spielsüchtig? Und entstanden / entstehen deine Schulden aus dieser Spielsucht heraus? Und wenn ja, wie planst du in Zukunft damit umzugehen? Bist du in einer Therapie? (Wie lange?)
Deine Fragen nach den Details können wir gern angehen, wenn die grundsätzliche Frage nach der Ursache geklärt haben.
Bitte versteh mich nicht falsch, oder fühl dich nicht in eine Ecke gedrängt - jedoch MUSS zwingend die Ursache bekämpft werden, bevor es überhaupt Sinn macht sich auf ein Verfahren einzulassen, was:
1. dich 13 Jahre nicht nochmal dieses Verfahren durchlaufen lässt
2. Dafür vorgesehen ist den Schuldner langfristig wieder den Weg zu ebnen, dass er am normalen wirtschaftlichen Leben teilnehmen kann.
3. Neuverschuldung zum größten Teil vermeiden soll.
Re: Wie geht es weiter? Unpfändbares Einkommen zu gering
Verfasst: 21. Feb 2020, 10:36
von endlichdurchziehen
Ja die Schulden stammen aus der Spielsucht. Dadurch habe ich Kredite aufgenommen um weiter zu überleben. Da die Zinsraten aber mieserabel sind waren die monatlichen Raten so hoch, dass ich immer weiter in die Kreditspirale gerutscht bin bis es nun endgültig zusammengefallen ist, da die monatlichen Ausgaben das Einkommen weit übersteigen.
Ich bin bereits mit dem DRK in Verbindung für eine Suchtberatung um zu erörtern welche Therapien es für mich gibt. Muss aber gleichzeitig schauen, dass ich das schlimmste abwende was Wohnungsverlust etc. angeht.
Ich würde der Bank ja gerne einen Vergleich anbieten, da ja dann auch mehr hängen bleibt und nicht beim Insolvenzverwalter landet. Mit meinem Angebot würden sie von der ausgezahlten Kreditsumme (ohne Zinsen und abzüglich schon bereits von mir getilgten Beträgen), je nach monatlicher Rate, immerhin eine Rückzahlung von 70-75% dieser Summe erhalten. Ist natürlich keine 100% Rückzahlung, aber mehr geht einfach nicht.
Aktuell will ich einfach nur in die Bahn kommen, dass ich monatlich einen fixen Betrag habe der weggeht, aber mir genug bleibt, dass mein Leben stabil bezahlbar ist und ich noch einen kleinen Überschuss habe mit dem ich mir auch mal erlauben darf einen Kaffee zu trinken, große Sprünge sind dann nicht mehr drin, klar.
Da der Pfändungsbetrag so hoch ist, sehe ich sogar eher die Gefahr, dass ich durch den finanziellen Druck irgendwie rückfällig werde wenn es zu viel wird. Deswegen strebe ich ja eine angenehmere Lösung an.
Re: Wie geht es weiter? Unpfändbares Einkommen zu gering
Verfasst: 21. Feb 2020, 10:57
von Inso?
Der Dienstwagen wird nur angerechnet wenn auch die uneingeschränkte private Benutzung erlaubt ist, und diese auch versteuert wird. Einfachste Lösung, den Dienstwagen nur für Dienstfahrten nutzen - entweder Fahrtenbuch führen od. Abends und am Wochenende in der Firma abstellen. Dann wird er dir auch nicht mehr angerechnet.
Re: Wie geht es weiter? Unpfändbares Einkommen zu gering
Verfasst: 21. Feb 2020, 11:07
von tidus82
Inso? hat geschrieben: ↑21. Feb 2020, 10:57
od. Abends und am Wochenende in der Firma abstellen. Dann wird er dir auch nicht mehr angerechnet.
Wir hatten früher mal einen "Poolwagen", der ausschließlich während der Arbeitszeit genutzt wurde und auch immer auf dem Parkplatz der Firma abgestellt wurde.
Da ich allerdings der einzige Nutzer des Wagens war wurde er mir tatsächlich bei einer Betriebsprüfung angerechnet, weil wir kein Fahrtenbuch geführt haben.
Ja, das Steuerbüro war genau der gleichen Meinung wie du, das FA jedoch nicht - die begründeten das damals damit, dass ich alleiniger Nutzer des Autos war. Warum auch immer..
Re: Wie geht es weiter? Unpfändbares Einkommen zu gering
Verfasst: 21. Feb 2020, 11:08
von endlichdurchziehen
Problem: Dienstwagen werden bei uns generell mit 1% versteuert, so steht es auch in der Dienstordnung. Also ich glaube eine Extrawurst werde ich nicht kriegen. Und das Abstellen auf dem Firmengelände ist nicht möglich, da der nächste Standort 250km entfernt ist, ich habe somit auch keine erste Tätigkeitsstätte (zuhause oder direkte Fahrt zum Kunden ist üblich).
Heisst also: Wagen abgeben oder kein Geld mehr zum Leben haben. Da ich nicht im Auto leben will müsste es weg. Wie komme ich dann zur Arbeit, Geld für ein neues Auto ist nicht vorhanden und mit den öffentlichen Verkehrsmitteln sieht es bei mir schlecht aus zu den verschiedenen Kunden zu fahren.
Momentan gehe ich noch voll auf den Vergleich, da ich mir hier am meisten Ärger ersparen könnte. Die Ratenzahlung könnte ich unter Umständen auch mit einer Einmalzahlung verbinden von circa 5-10% der Gesamtsumme. Müsste ich mir dann bei der Familie leihen, da die mir unter die Arme greifen würden. Wenn also jemand weiß ob solche Vergleiche sinnvoll sind und welcher Anwalt/Schuldnerberater einem dabei professionelle Arbeit abliefern kann, bitte her mit den Infos! Ich will die Motivation zum Ausstieg nutzen bevor sie ganz verflogen ist und ich in ein Loch falle weil ich finanziell K.O. bin.
Re: Wie geht es weiter? Unpfändbares Einkommen zu gering
Verfasst: 21. Feb 2020, 11:13
von Shopgirl
Eine Einigung mit der Kreditbank dürfte sehr utopisch sein.
Solange du nicht längerfristig die Sucht im Griff hast, macht eine Insolvenz keinen Sinn. Es klingt so, als wäre das Kartenhaus gerade eben in sich zusammengefallen und du du fühlst dich in die Ecke gedrängt und willst JETZT eine Lösung. Das ist total verständlich und würde mir genauso gehen. Nur ist eine Sucht tückisch. Der ist es egal, dass du einer Sperrfrist unterliegst und nicht einfach so mit neuen Schulden wieder in die Insolvenz gehen kannst.
Dass dir das alles Angst macht, ist nachvollziehbar. Ich glaube, das ist vielen hier so gegangen, wenn plötzlich das Geld nicht mehr reicht und sich die Rechnungen türmen. Solange du aber das Problem (die Spielsucht) nicht langfristig im Griff hast, ist eine Insolvenz wirklich dein geringstes Problem.
Weiß deine Partnerin Bescheid?
Re: Wie geht es weiter? Unpfändbares Einkommen zu gering
Verfasst: 21. Feb 2020, 11:18
von tidus82
Okay, um dir etwas Luft aus den Segeln zu nehmen - was ich nicht gern mache..
Um in die Insolvenz zu kommen vergeht erstmal einige Zeit. Das wird nicht von heute auf morgen passieren. Rechne viel mehr damit, dass es - wenn du Glück hast in 6 Monaten, wahrscheinlich aber eher in 9-12 Monaten soweit sein wird.
Definitiv - und das sollte auch dein allererster Ansatz sein: Eine Suchttherapie, lange lange, laaaaange spielfrei sein... Und falls ich es noch nicht gesagt habe: Laaange Spielfrei! Es reicht nicht für 3 Monate nicht zu spielen und zu sagen: Ich bin geheilt.. Denn du wirst niemals geheilt.
Aktuell bist du aus meiner Sicht zu instabil für eine Insolvenz - du schreibst selbst: "Ich will die Motivation zum Ausstieg nutzen, bevor sie ganz verflogen ist" - damit sagst du ja schon, dass du in ein Loch fallen könntest, was dich wieder zum Spielen bringt.
Aktuell ist der Kredit noch nicht gekündigt - sehe ich das richtig?
Aktuell hast du also noch keine Aussenstände und im Moment auch noch keinen Gläubiger, der dir im Nacken sitzt?
Re: Wie geht es weiter? Unpfändbares Einkommen zu gering
Verfasst: 21. Feb 2020, 11:29
von Inso?
tidus82 hat geschrieben: ↑21. Feb 2020, 11:07
Inso? hat geschrieben: ↑21. Feb 2020, 10:57
od. Abends und am Wochenende in der Firma abstellen. Dann wird er dir auch nicht mehr angerechnet.
Wir hatten früher mal einen "Poolwagen", der ausschließlich während der Arbeitszeit genutzt wurde und auch immer auf dem Parkplatz der Firma abgestellt wurde.
Da ich allerdings der einzige Nutzer des Wagens war wurde er mir tatsächlich bei einer Betriebsprüfung angerechnet, weil wir kein Fahrtenbuch geführt haben.
Ja, das Steuerbüro war genau der gleichen Meinung wie du, das FA jedoch nicht - die begründeten das damals damit, dass ich alleiniger Nutzer des Autos war. Warum auch immer..
Im Arbeitsvertrag muss die private Nutzung des Firmenwagens ausdrücklich ausgeschlossen sein. Hatte den Fall, das FA wollte nachträglich Geld - dann AV vorgelegt und auf ein entsprechendes BFH Urteil verwiesen. Die Nachforderung wurde zurückgenommen.
Re: Wie geht es weiter? Unpfändbares Einkommen zu gering
Verfasst: 21. Feb 2020, 11:32
von Inso?
endlichdurchziehen hat geschrieben: ↑21. Feb 2020, 11:08
Problem: Dienstwagen werden bei uns generell mit 1% versteuert, so steht es auch in der Dienstordnung. Also ich glaube eine Extrawurst werde ich nicht kriegen. Und das Abstellen auf dem Firmengelände ist nicht möglich, da der nächste Standort 250km entfernt ist, ich habe somit auch keine erste Tätigkeitsstätte (zuhause oder direkte Fahrt zum Kunden ist üblich).
Heisst also: Wagen abgeben oder kein Geld mehr zum Leben haben. Da ich nicht im Auto leben will müsste es weg. Wie komme ich dann zur Arbeit, Geld für ein neues Auto ist nicht vorhanden und mit den öffentlichen Verkehrsmitteln sieht es bei mir schlecht aus zu den verschiedenen Kunden zu fahren.
Momentan gehe ich noch voll auf den Vergleich, da ich mir hier am meisten Ärger ersparen könnte. Die Ratenzahlung könnte ich unter Umständen auch mit einer Einmalzahlung verbinden von circa 5-10% der Gesamtsumme. Müsste ich mir dann bei der Familie leihen, da die mir unter die Arme greifen würden. Wenn also jemand weiß ob solche Vergleiche sinnvoll sind und welcher Anwalt/Schuldnerberater einem dabei professionelle Arbeit abliefern kann, bitte her mit den Infos! Ich will die Motivation zum Ausstieg nutzen bevor sie ganz verflogen ist und ich in ein Loch falle weil ich finanziell K.O. bin.
Zu der 1% Regelung kann dich dein Arbeitgeber nicht zwingen, den diese kann im Einzelfall ja durchaus zu erheblichen Nachteilen für den AN führen - du musst dann eben ein Fahrtenbuch führen.
Logischerweise muss man das aber im AV entsprechend regeln