Pfändungsfreigrenze

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caffery
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Re: Pfändungsfreigrenze

Beitrag von caffery »

MrVon hat geschrieben: 10. Feb 2020, 15:18 Beschluss ist vom 07.11.2014 (Zustellung 11.11.2014).
Dann sind wohl nur die Zinsen zwischen dem 08.11.2014 und dem 31.12.2016 (nach Einrede) verjährt. Aber immerhin;)
MrVon hat geschrieben: 10. Feb 2020, 15:18 Vom Gericht wurde eigener notwendiger Unterhalt auf 950€ gesetzt sowie 806€ zur Erfüllung laufenden gesetzlichen Unterhaltspflichten gesetzt nach § 850d ZPO.
Hier redest Du aber wieder von dem ursprünglichen Beschluss bzgl. Unterhalt und nicht von dem aktuellen Pfändungsersuchen, nicht wahr?
MrVon hat geschrieben: 10. Feb 2020, 15:18 1736€ hören sich viel an kann aber damit nicht meine Kosten tragen.
Nein, 1736 Euro hört sich bei 4 Kindern beim besten Willen nicht viel an.

Zu allem anderen hatten wir (insbesondere Tidus) ja meines Erachtens schon ziemlich erhellend Auskunft gegeben.
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MrVon
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Re: Pfändungsfreigrenze

Beitrag von MrVon »

caffery hat geschrieben: 10. Feb 2020, 15:28
MrVon hat geschrieben: 10. Feb 2020, 15:18 Vom Gericht wurde eigener notwendiger Unterhalt auf 950€ gesetzt sowie 806€ zur Erfüllung laufenden gesetzlichen Unterhaltspflichten gesetzt nach § 850d ZPO.
Hier redest Du aber wieder von dem ursprünglichen Beschluss bzgl. Unterhalt und nicht von dem aktuellen Pfändungsersuchen, nicht wahr?
Pfändungsversuche gab es nicht. Nur diesen Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses. In diesem Antag hat das Gericht diese Freigrenze eingetragen.

Sorry für meine naive Frage, warum sind Zinsen nicht vor 2014 verjahrt?
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caffery
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Re: Pfändungsfreigrenze

Beitrag von caffery »

Also wenn ich Dich jetzt richtig verstanden habe, steht in dem Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses vom 04.02.20 eine Freigrenze in Bezug auf 850d ZPO um einen über sieben Jahre alten UVG-Unterhaltsrückstand zu vollstrecken?

Wenn dem so wäre, würde ich nahelegen, dem PfÜB ggf. mit einer Vollstreckungserinnerung UND (nach erfolgter Einrede) einer Abwehrklage zu begegnen.

Die Erinnerung sollte gegen die Art und Weise der Vollstreckung (in den sog. Vorrechtsbereich) gewendet werden, da die Forderung die dafür notwendigen Vorraussetzungen analog § 850d Abs. 1 Satz 4 ZPO nicht erfüllt.
Die Abwehrklage, gegen die Höhe der zu vollstreckenden Forderung unter Bezugnahme auf die erfolgte Einrede gem. 195 BGB.

Da ich vermute, dass Dich dies alles überfordern wird, solltest Du Dich u.U. zu einer Beratungsstelle oder einen anderen rechtlich versierten Beistand aufmachen.
MrVon hat geschrieben: 10. Feb 2020, 15:35 Sorry für meine naive Frage, warum sind Zinsen nicht vor 2014 verjahrt?
Weil ich Dich jetzt mittlerweile so verstanden habe, dass die Forderung (samt bis dahin aufgelaufener Zinsen) durch einen Beschluss in 2014 festgesetzt wurde. Bis dahin bin ich anhand der bis dahin gegebenen Informationen von 2012 ausgegangen.
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MrVon
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Re: Pfändungsfreigrenze

Beitrag von MrVon »

caffery hat geschrieben: 10. Feb 2020, 15:47 Also wenn ich Dich jetzt richtig verstanden habe, steht in dem Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses vom 04.02.20 eine Freigrenze in Bezug auf 850d ZPO um einen über sieben Jahre alten UVG-Unterhaltsrückstand zu vollstrecken?
Ja genau so ist es.
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MrVon
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Re: Pfändungsfreigrenze

Beitrag von MrVon »

caffery hat geschrieben: 10. Feb 2020, 15:47 Die Erinnerung sollte gegen die Art und Weise der Vollstreckung (in den sog. Vorrechtsbereich) gewendet werden, da die Forderung die dafür notwendigen Vorraussetzungen analog § 850d Abs. 1 Satz 4 ZPO nicht erfüllt.
Die Abwehrklage, gegen die Höhe der zu vollstreckenden Forderung unter Bezugnahme auf die erfolgte Einrede gem. 195 BGB.
Ich verstehe was du meinst. Da die Forderungen länger als ein Jahr vor dem Antrag auf Erlass des Pfändungsbeschlusses bestanden ist § 850d ZPO nicht anzuwenden.
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imker
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Re: Pfändungsfreigrenze

Beitrag von imker »

und meine Frage hierzu ist: hast Du uns mitgeteilt, was gepfändet wurde : ist es der Arbeitslohn beim Arbeitgeber?? woher kennen "die" den Arbeitgeber?? Was waren das für Verhandlungen...
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imker
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Re: Pfändungsfreigrenze

Beitrag von imker »

Der Arbeitgeber wird den alten Netto-Betrag nicht mehr auszahlen..

mal selbst den sozialhilferechtlichen Bedarf ausrechnen und damit ein Gefühl entwickeln, was dagegen zu machen sein könnte

m.E ist das kein Thema für eine Selbsthilfe-ich vermute aber auch, dass da vorher in den Verhandlungen der Arbeitgeber oder die Gehaltsabrechnung offengelegt wurde - so etwas führt dann zu so etwas

hier ist das Berechnungs-Zeug (aber auch Caritas-Anwälte stellen so etwas nicht ein)
https://www.infodienst-schuldnerberatun ... d-sgb-xii/
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MrVon
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Re: Pfändungsfreigrenze

Beitrag von MrVon »

imker hat geschrieben: 10. Feb 2020, 18:21 und meine Frage hierzu ist: hast Du uns mitgeteilt, was gepfändet wurde : ist es der Arbeitslohn beim Arbeitgeber?? woher kennen "die" den Arbeitgeber?? Was waren das für Verhandlungen...
Das Datum der Zustellung ist 04.02.2020. Hier gab es bisher keine Zeit etwas zu pfänden.
Nein, meinen jetzigen Arbeitgeber habe ich ihnen nicht mitgeteilt.


imker hat geschrieben: 10. Feb 2020, 18:35 mal selbst den sozialhilferechtlichen Bedarf ausrechnen und damit ein Gefühl entwickeln, was dagegen zu machen sein könnte

Das habe ich bereits getan und liege weit daunter. Meine Vermutung das meine Frau in den Berechnungen nicht eingeflossen ist. Wie berechnet wurde ist nicht zuersehen. Auf 806€ wurde zur Erfüllung laufenden gesetzlichen Unterhaltspflichten gesetzt, für 3 Kinder und 1 Ehefrau.

imker hat geschrieben: 10. Feb 2020, 18:35 m.E ist das kein Thema für eine Selbsthilfe-ich vermute aber auch, dass da vorher in den Verhandlungen der Arbeitgeber oder die Gehaltsabrechnung offengelegt wurde - so etwas führt dann zu so etwas
Die Vermutung ist falsch. Gläubiger wollte die gesamte Forderung auf einmal, ich hingegen habe Ratenzahlung angeboten. Gläubiger hat nicht im Ansatz eine Bereitschaft gezeigt Ratenzahlung zu akzeptieren, wodurch die Verhandlungen auch gleich beendet waren ohne irgend welche Nachweise. (Firma, Gehalt usw.)
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imker
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Re: Pfändungsfreigrenze

Beitrag von imker »

"Hä"??
1. Bei wem wurde denn nun was gepfändet? Arbeitslohn? Bankkonto?? Ich versteh das, was Du schreibst, nicht so richtig.
2. Willst Du das selbst "regeln" und damit erfolgreich aus der "Nummer" rauskommen??
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MrVon
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Re: Pfändungsfreigrenze

Beitrag von MrVon »

Es ist eine Lohnpfändung, da sie aber erst am 04.02.2020 eingegangen ist wurde bisher noch nicht gepfändet.

Klar will ich es selbst regeln was aber wohl nicht möglich ist. Anwalt kann ich mir jedoch nicht leisten wodurch ich beim Amtsgericht einen Beratungsschein beantragen muss.
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