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Vorpfändung

Verfasst: 8. Feb 2020, 15:44
von Delphin1968
Hallo hab eine vorpfändung bei. Arbeitgeber. Mein Arbeitgeber hat mir ein Darlehen gegeben und der Betrag wurde gezahlt. Gläubiger ist der Vermieter jetzt komme ich trotzdem nicht an den vollen Lohn. Ich bekomme immer zum ersten einen Abschlag und zum 15 den Rest. Jetzt hab ich keinen Abschlag bekommen. D. H die Miete ist nicht raus erst zum 15. Die vorpfändung ist noch drauf. Auf Nachfrage keine Reaktion des Vermieters. Stattdessen Abmahnung wegen der fehlenden Miete was kann ich machen. Muss er die vorpfändung nicht aufheben

Re: Vorpfändung

Verfasst: 8. Feb 2020, 18:03
von BrickFanatic
Hallo und Willkommen im Forum :)

Nochmal zur Sicherheit:

Dein Vermieter hat aufgrund der ausstehenden Mietzahlung eine (Vor)Pfändung bei dir veranlasst?

Re: Vorpfändung

Verfasst: 8. Feb 2020, 18:11
von caffery
Delphin1968 hat geschrieben: 8. Feb 2020, 15:44 Muss er die vorpfändung nicht aufheben
Wieso meinst Du, dass er das müsste?

Ich könnte hier jetzt einiges an Rückfragen stellen aber im Endeffekt läuft es daraus hinaus, dass Du direkt am Montag umgehend eine für Deinen Wohnort zuständige Sozialberatung aufsuchen musst.
Scheinbar will der Vermieter Dich hier entweder "raushaben" oder er ist ein großes Unternehmen mit einem im Prinzip nicht zu unterbrechenden Automatismus. Wie etwa die in meinen Augen dahingehend ziemlich unsägliche Annington/Vonovia.
Hier scheint das Mietverhältnis akut gefährdet zu sein, da bringen ein paar warme Forenantworten nichts. Du brauchst professionelle Unterstützung vor Ort.