Mahnbescheid nach unerlaubter Handlung

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vlac
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Re: Mahnbescheid nach unerlaubter Handlung

Beitrag von vlac »

Hallo,
zunächst einmal die einfache Antwort auf die eigentlich gestellte Frage: Ja, der ehemalige Arbeitgeber kann und darf sich diese Forderung per Mahn- und Vollstreckungsbescheid titulieren lassen, er kann und darf aus dieser Forderung dann vollstrecken, und das insbesondere dann, wenn in einer solchen Situation bereits einige oder mehrere Raten nicht gezahlt wurden, denn wir müssen hier realistisch sein: So wie sich die Dinge zumindest beim Lesen hier darstellen, ist eine Skepsis in Bezug auf Glaubwürdigkeit und Zahlungswillen durchaus gerechtfertigt. Selbstverständlich dürfen dabei keine Kosten und Gebühren abgerechnet werden, die nicht zu den notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung gehören.

Und damit bin ich bei der komplizierten Antwort angekommen: Ich habe mich durch sämtliche Threads gekämpft, und dabei eine gehörige Portion an Zweifeln entwickelt: Entweder hier wird uns ein sehr großer Bär aufgebunden, oder es wurden elementare, existenziell wichtige Punkte des Urteils falsch verstanden, die den TE am Ende in die JVA bringen könnten.

Nach dem letzten Post tippe ich leider auf den Bären: Mit Urteilsverkündung soll der Gerichtstermin 20 Minuten gedauert haben; das ist schlicht nur dann möglich, wenn elementare Bestandteile der Prozessordnung missachtet wurden. Im Urteil soll dann, obwohl der TE erklärtermaßen über einen längeren Zeitraum Geld bei seinem Arbeitgeber veruntreut hat, erklärt worden sein, es handele sich um, so die Worte des TE, eine "Unterschlagung in einem nicht so hohen Fall"; gemeint ist wohl, dass es sich um einen minderschweren Fall der Unterschlagung / Untreue gehandelt habe. Allein diese Feststellung wäre vor dem Hintergrund der beschriebenen Tat keinesfalls haltbar, denn der Wunsch, Schulden auszugleichen, begründet keine mindere Schwere der Schuld; die Schuld bleibt die gleiche, weil die Verletzung des Opfers die gleiche bleibt.

Ebenso schwer vorstellbar ist, dass das Urteil dann auf "Sozialstunden" gelautet haben soll, und umso schwerer vorstellbar ist dies, weil der TE zum entsprechenden Zeitpunkt arbeitsunfähig gewesen sein soll, und Krankengeld bezogen hat. Man ist entweder arbeitsunfähig, oder man ist es nicht.

Das I-Tüpfelchen sind dann die Auflage, dass entwedete Geld "im Rahmen der Möglichkeiten" zurück zu zahlen und die Aussage des "Helfers vom Gericht" das sei eine weit auszulegende Vorgabe, die darauf hinauslaufe, ob man will oder nicht.

Wenn das alles stimmen würde, dann hätte sich alles Glück des Universums auf diesem einen TE vereint.

Ein Punkt, der mich zweifeln lässt, ist aber auch, dass der TE durchaus Rechtskenntnis erkennen lässt; immerhin kennt er den ziemlich unbekannten Begriff des Vorrechtsbereichs, unter anderem.

Die alternative Betrachtungsweise ist, dass hier grundlegende Dinge falsch verstanden wurden. Denkbar wäre, dass es sich bei dem "Helfer vom Gericht" um einen Bewährungshelfer und bei der Strafe tatsächlich um eine Bewährungsstrafe handelt, dass eine Geldstrafe als Sozialstunden abgeleistet werden soll, und dass dem TE als Teil der Bewährung auferlegt wurde, sich an die Ratenzahlungsvereinbarung zu halten.

Allerdings erklärt das vieles andere nicht.

Wenn dem allerdings so wäre, müsste der TE aber auch damit rechnen, dass die Bewährung wiederrufen werden kann, zumal im anderen Thread auch noch drei weitere Forderungen erwähnt wurden, die "vergessen" wurden, und die jederzeit zum Gegenstand von Ermittlungen werden können.

Und um das nocheinmal ganz klar zu sagen: Wenn die Beschreibung stimmt, hat der TE über mehrere Monate bei seinem Arbeitgeber mehrere Tausend Euro entwendet, und dies so verschleiert, dass dies nicht unmittelbar auffiel. Es handelt sich hier also nicht um eine "Dummheit", die sich aus einer einmaligen Gelegenheit ergab.
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Sawyer30
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Re: Mahnbescheid nach unerlaubter Handlung

Beitrag von Sawyer30 »

Da hast du dich auch ganz genau informiert.

1. Ja, ich habe nebst Sozialstunden eine Bewährungsstrafe erhalten. Dies hatte ich aber auch in einem anderen Thema hier im Forum schon dargelegt.

2. Im Verhältnis zu dem, was man sonst so hört, was unterschlagen wurde in anderen Fällen (100.000 Euro aufwärts usw.) war das, was ich genommen habe, zum Vergleich nicht so hoch.

3. Den Begriff des Vorrechtsbereich hat mir der hilfsbereite caffery auch in einem anderen Thema hier im Forum erläutert. Daher weiß ich das auch.

4. Ja, der Helfer vom Gericht ist der Bewährungshelfer, es ändert aber nichts an der Tatsache, dass ich, wie es sein sollte, ständig und immer mit dem in Kontakt stehe und jede Handlung gegenüber meinem ehemaligen Arbeitgeber ihm auch mitteile bzw abspreche, auch in Bezug auf meine Ratenzahlung, was dieser auch wiederum an die zuständige Richterin weitergibt, die auch diese Bewährung "überwacht".

5. Ich war arbeitsunfähig, durfte aber in dieser Zeit, in Absprache mit diesem Helfer und nach Rücksprache mit meiner Krankenkasse die Sozialstunden verrichten, um a) wieder eine Tagesstruktur zu bekommen und b) da es logischerweise unentgeltlich erfolgt, war es auch für die Krankenkasse und Versicherungstechnisch kein Problem. War ALLES mit dem Gericht abgesprochen und der Krankenkasse und hatte somit die Auflage erfüllt.

6. Diese 3 vergessenen Forderungen die du meinst, waren Fragen in einem anderen Thema zu Internetkäufen, die ich getätigt und zwischenzeitlich gezahlt hatte. Hier war weder die Absicht da, nicht zu zahlen noch hatte dies irgendwie etwas mit meiner Tat zu tun.

wenn du denkst, dass ich zu Hause sitze und die Tat runterspiele, irrst du gewaltig. Ich werfe mir vieles jeden Tag vor, dennoch muss und will ich nach vorne schauen, da ich mir schon genug versaut hatte, nicht nur durch diese Straftat, sondern auch privat und allgemein.

Fazit: Ich hatte Sozialstunden verrichtet, meinen Job verloren, bin vorbestraft, es steht im Zeugnis, habe meine Sozialstunden ordnungsgemäß abgeleistet, zahle monatlich Raten zurück, habe mich in die Schuldnerberatung begeben und bin gerade auf der Suche nach einem Job, damit ich nach allem wieder Fuß fassen kann. Und ja - im großen und ganzen war es eine große Dummheit im Gesamten betrachtet. Und das was ich will ist nach vorne schauen, die Schulden begleichen, aber auch wieder eins - ein normales Leben.

Darf ich nun wieder vom virtuellen Scheiterhaufen runter?
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vlac
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Re: Mahnbescheid nach unerlaubter Handlung

Beitrag von vlac »

Es geht hier nicht darum geht nicht darum, dich auf den Scheiterhaufen zu stellen. Hier im Forum sind aber Leute unterwegs, die sehr viel Zeit darauf verwenden, ändern Menschen zu helfen , und es gebietet die Fairness, zu sagen, wenn mir etwas komisch vorkommt.

Die drei offenen Forderungen wären neulich noch nicht bezahlt, und ich frage mich auch, wovon du das bezahlt haben willst. Du hast ja auch zwei Mal die Rate an den Arbeitgeber nicht bezahlt. Ich kenn nur auch überhaupt nicht vorstellen, dass eine Richterin dem zugestimmt hat, denn dadurch würde sie dem Opfer schaden.

Und nein, die Krankenkasse kann einer Ableistung von Sozialstunden in der Arbeitsunfähigkeit nicht zustimmen. Dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage.

Sollte das alles trotzdem stimmen: Zahle deine Raten, denn ohne wird es wohl auf den Widerruf hinauslaufen.
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Sawyer30
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Re: Mahnbescheid nach unerlaubter Handlung

Beitrag von Sawyer30 »

Ist ja kein Ding, aber so wie du in den Raum stellst, dass ich falsche Angaben mache, hatte ich eben auch das Gefühl, es kam so rüber, als wäre es ein Scheiterhaufen.

Also zu den Waren. Die Frage hatte ich vor rund einem halben Jahr gestellt und konnte diese aber kurz darauf begleichen, da ich auch danach Geburtstag hatte und durch meine Mutter dieses Problem dann angegangen bin und lösen konnte.

Zu den Sozialstunden. Mein Bewährungshelfer fragte mich direkt zu Beginn, als ich ihn das erste Mal sah, wie ich die Sozialstunden ableisten möchte. Er meinte, solange ich krank geschrieben bin, wird es nach hinten verschoben. Er hatte aber bereits einen ähnlichen Fall, in dem eine andere Person die Sozialstunden auch während einer AU gemacht hatte. Er teilte mir mit, ich solle einfach mal bei der Krankenkasse nachfragen. Diese meinten, dass dies normal kein Problem sei.
Wie der Fall ausgesehen hätte, wäre bei den Sozialstunden irgendwas passiert, weiß ich nicht, auf jeden Fall hatte ich damit wieder auch etwas Struktur erhalten und konnte somit die Stunden ableisten. Ob du es glaubst oder nicht, aber so war es.

Dass ich zwischendurch mal nicht zahlen konnte, hatte ich auch immer direkt dem Bewährungshelfer mitgeteilt. Da ich nun mein ALG bewilligt bekommen habe, kann ich auch wieder normal zahlen. Dies weiß er auch, der ganze Schriftverkehr mit meinem ehemaligen AG leite ich immer direkt an ihn weiter.

Und zu guter letzt: ich will das getane sicher nicht relativieren, indem ich sage, ich habe es für Schulden verwendet. Es ging hier aber um die Frage dieser "Einziehung", worauf ich schrieb, dass ich mir eben keine Gegenstände wie ein Auto oder tolle Sachen gekauft hätte. Darum ging es. Nicht mehr und nicht weniger.
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Newa
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Re: Mahnbescheid nach unerlaubter Handlung

Beitrag von Newa »

Hier ist wohl die Einziehung des Wertersatzes gemeint. Der Straftäter soll nicht die "Früchte" seiner Tat behalten dürfen.Im übrigen beginnt die Verjährung bei Abschlagszahlungen nach § 212 BGB neu und wird nicht nur gehemmt.
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