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Pfändung der Einkommenssteuererstattung

Verfasst: 2. Feb 2020, 08:44
von arreis
Hallo zusammen!

Es ist durchaus möglich, dass ich die Fragen schon einmal gestellt habe, hätte aber zwei zu dem Thema.

1. Kann jeder Gläubiger die Pfändung direkt beim Finanzamt beantragen?

2. Muss das Finanzamt dem Schuldner mitteilen, an wen der Betrag gezahlt worden ist, bzw. wer pfändet?

Gruß arreis

Re: Pfändung der Einkommenssteuererstattung

Verfasst: 2. Feb 2020, 09:07
von caffery
1. Ja

2. Keine Ahnung. Der Schuldner kriegt halt den PfÜB zugestellt. Daraus ergibt sich ja alles. Wozu braucht man da noch eine extra Mitteilung vom FA?

§ 46 AO