Pfändung der Einkommenssteuererstattung
Verfasst: 2. Feb 2020, 08:44
Hallo zusammen!
Es ist durchaus möglich, dass ich die Fragen schon einmal gestellt habe, hätte aber zwei zu dem Thema.
1. Kann jeder Gläubiger die Pfändung direkt beim Finanzamt beantragen?
2. Muss das Finanzamt dem Schuldner mitteilen, an wen der Betrag gezahlt worden ist, bzw. wer pfändet?
Gruß arreis
Es ist durchaus möglich, dass ich die Fragen schon einmal gestellt habe, hätte aber zwei zu dem Thema.
1. Kann jeder Gläubiger die Pfändung direkt beim Finanzamt beantragen?
2. Muss das Finanzamt dem Schuldner mitteilen, an wen der Betrag gezahlt worden ist, bzw. wer pfändet?
Gruß arreis