Vollstreckungsbescheid bin Überfordert
Verfasst: 30. Jan 2020, 18:45
Hallo,
kurz zu meiner Vorgeschichte. Im Dezember 2019 wollte ich ein Fahrzeug finanzieren. Diese Finanzierung wurde aufgrund eines Negativen Eintrages meiner Schufa abgelehnt.
Ich habe mir also die Schufa geholt, und so erfahren, wem ich Geld schulde. Ich war Jung und dumm und habe 2003 den Kopf in den Sand gesteckt, und die Sache danach einfach Vergessen. Ich wurde auch nicht einmal angeschrieben, was aber keine Rechtfertigung sein soll.
Kurz um ich habe einen Vollstreckungsbescheid und eine Forderungsauflistung vorliegen.
Den Vollstreckungsbescheid tippe ich hier gerne Zensiert ab.
Müssen die Zinsen bis 2003 bezahlt werden, oder sind diese Verjährt?
Das Internet gibt hier genau 2 Lösungen...
Müssen bezahlt werden...
Müssen nur die letzten 3 Jahre bezahlt werden.
Um es nicht falsch zu Verstehen zu geben. Ich bin bereit diese Schuld zu bezahlen. Allerdings habe ich auch kein Geld zum Rauswerfen. Die Zinsen belaufen sich immerhin auf etwa 700€.
Was stimmt denn nun?
Bitte helft mir.
kurz zu meiner Vorgeschichte. Im Dezember 2019 wollte ich ein Fahrzeug finanzieren. Diese Finanzierung wurde aufgrund eines Negativen Eintrages meiner Schufa abgelehnt.
Ich habe mir also die Schufa geholt, und so erfahren, wem ich Geld schulde. Ich war Jung und dumm und habe 2003 den Kopf in den Sand gesteckt, und die Sache danach einfach Vergessen. Ich wurde auch nicht einmal angeschrieben, was aber keine Rechtfertigung sein soll.
Kurz um ich habe einen Vollstreckungsbescheid und eine Forderungsauflistung vorliegen.
Den Vollstreckungsbescheid tippe ich hier gerne Zensiert ab.
Zu der Wichtigsten Frage:Vollstreckungsbescheid vom 07.04.2004 aufgrund des am 16.12.2003 erlassenen und am 13.03.2004 zugestellten Mahnbescheids
I. HAUPTFORDERUNG:
Telekomunikationsleistungen
1) gem. Rechnung vom 16.04.03 131,02 Eur
2) gem. Rechnung vom 16.05.03 505,39 Eur
3) gem. Rechnung vom 16.06.03 9,82 Eur
4) gem. Rechnung vom 16.07.03 3,70 Eur
5) gem. Rechnung vom 22.08.03 141,02 Eur
II. Kosten wie Nebenstehend: 139,74 Eur
III Nebenforderungen:
Auslagenpauschale §118 Brago 7,31 Eur
Mahnkosten 12,78 Eur
Auskünfte 10,11 Eur
IV Zinsen:
Vom Antragsteller ausgerechnete Zinsen:
vom 30.04.03 bis 13.12.03 21,29 Eur
---------------------
Summe: 982,18 Eur
hinzu kommen laufende Zinsen:
zu I.1) Jahreszinsen von 4,00 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz auf 131,02 Eur seit dem 14.12.03
zu I.2) Jahreszinsen von 4,00 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz auf 505,39 Eur seit dem 14.12.03 zu I.3) Jahreszinsen von 4,00 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz auf 9,82 Eur seit dem 14.12.03
zu I.4) Jahreszinsen von 4,00 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz auf 3,70 Eur seit dem 14.12.03
zu I.5) Jahreszinsen von 4,00 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz auf 141,02 Eur seit dem 14.12.03
Müssen die Zinsen bis 2003 bezahlt werden, oder sind diese Verjährt?
Das Internet gibt hier genau 2 Lösungen...
Müssen bezahlt werden...
Müssen nur die letzten 3 Jahre bezahlt werden.
Um es nicht falsch zu Verstehen zu geben. Ich bin bereit diese Schuld zu bezahlen. Allerdings habe ich auch kein Geld zum Rauswerfen. Die Zinsen belaufen sich immerhin auf etwa 700€.
Was stimmt denn nun?
Bitte helft mir.