Vollstreckungsbescheid bin Überfordert

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion rund um das Thema Ver- und Überschuldung (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
micherne
Reaktionen:

Vollstreckungsbescheid bin Überfordert

Beitrag von micherne »

Hallo,
kurz zu meiner Vorgeschichte. Im Dezember 2019 wollte ich ein Fahrzeug finanzieren. Diese Finanzierung wurde aufgrund eines Negativen Eintrages meiner Schufa abgelehnt.
Ich habe mir also die Schufa geholt, und so erfahren, wem ich Geld schulde. Ich war Jung und dumm und habe 2003 den Kopf in den Sand gesteckt, und die Sache danach einfach Vergessen. Ich wurde auch nicht einmal angeschrieben, was aber keine Rechtfertigung sein soll.
Kurz um ich habe einen Vollstreckungsbescheid und eine Forderungsauflistung vorliegen.
Den Vollstreckungsbescheid tippe ich hier gerne Zensiert ab.
Vollstreckungsbescheid vom 07.04.2004 aufgrund des am 16.12.2003 erlassenen und am 13.03.2004 zugestellten Mahnbescheids

I. HAUPTFORDERUNG:
Telekomunikationsleistungen
1) gem. Rechnung vom 16.04.03 131,02 Eur
2) gem. Rechnung vom 16.05.03 505,39 Eur
3) gem. Rechnung vom 16.06.03 9,82 Eur
4) gem. Rechnung vom 16.07.03 3,70 Eur
5) gem. Rechnung vom 22.08.03 141,02 Eur
II. Kosten wie Nebenstehend: 139,74 Eur
III Nebenforderungen:
Auslagenpauschale §118 Brago 7,31 Eur
Mahnkosten 12,78 Eur
Auskünfte 10,11 Eur
IV Zinsen:
Vom Antragsteller ausgerechnete Zinsen:
vom 30.04.03 bis 13.12.03 21,29 Eur
---------------------
Summe: 982,18 Eur

hinzu kommen laufende Zinsen:
zu I.1) Jahreszinsen von 4,00 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz auf 131,02 Eur seit dem 14.12.03
zu I.2) Jahreszinsen von 4,00 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz auf 505,39 Eur seit dem 14.12.03 zu I.3) Jahreszinsen von 4,00 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz auf 9,82 Eur seit dem 14.12.03
zu I.4) Jahreszinsen von 4,00 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz auf 3,70 Eur seit dem 14.12.03
zu I.5) Jahreszinsen von 4,00 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz auf 141,02 Eur seit dem 14.12.03
Zu der Wichtigsten Frage:
Müssen die Zinsen bis 2003 bezahlt werden, oder sind diese Verjährt?
Das Internet gibt hier genau 2 Lösungen...
Müssen bezahlt werden...
Müssen nur die letzten 3 Jahre bezahlt werden.

Um es nicht falsch zu Verstehen zu geben. Ich bin bereit diese Schuld zu bezahlen. Allerdings habe ich auch kein Geld zum Rauswerfen. Die Zinsen belaufen sich immerhin auf etwa 700€.


Was stimmt denn nun?

Bitte helft mir.
Werbung
Bot
Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Vollstreckungsbescheid bin Überfordert

Werbung

Hi micherne,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Vollstreckungsbescheid bin Überfordert" geschaut?
caffery
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 410
Beiträge: 2516
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Vollstreckungsbescheid bin Überfordert

Beitrag von caffery »

Alles was tituliert wurde verjährt (praktisch) nicht.

Alles was nach dem Vollstreckungsbescheid an Zinsen entstanden ist, verjährt wieder normal nach 3 Jahren. Es sei denn, es wird zwischenzeitlich wieder tituliert oder aus dem Titel vollstreckt. Dann würde eine Verjährungsunterbrechung eintreten und die 3 Jahren begännen wieder von vorn.

Wenn nicht von Vorgenanntem in der Zwischenzeit etwas passiert ist, sind bei Deiner Forderung alle Zinsen die in dem Vollstreckungsbescheid stehen NICHT verjährt, aber alle nicht titulierten Zinsen bis zum 31.12.2016.

Allerdings verjähren diese nicht automatisch, sondern erst nach Einrede. Ich würde also empfehlen, dem Gläubiger eine Verjährungseinrede zu übersenden.

"Tag!

Ich erhebe hiermit die Einrede der Verjährung, auch und insbesondere in Bezug auf Zinsen und Kosten. Ich bitte um Übersendung einer entsprechend bereinigten Forderungsaufstellung.

Tüss!"

Wahrscheinlich wohnen Deiner Forderung auch noch weitere nachgerichtliche Inkassokosten von großer Fragwürdigkeit inne. Ich würde Dich motivieren wollen auch diese (gerne bei Bedarf mit unserer Hilfe) zu identifizieren, zu bestreiten und nicht zu zahlen.
0
micherne
Reaktionen:

Re: Vollstreckungsbescheid bin Überfordert

Beitrag von micherne »

Danke für die schnelle Antwort

Der Satz
hinzu kommen laufende Zinsen
bedeutet also nicht gleich, das diese auch tituliert sind?

Es gab von 2003 bis 2019 keinerlei Kontakt zum Gläubiger. Weder von seiner Seite, noch von meiner Seite aus.
Was ich jetzt diesen Monat gemacht habe, ist ich habe 3 Überweisungen an den Gläubiger getätigt.

In meinem Verwendungszweck steht folgendes.
Aktenzeichen XXXXXXX: Hauptforderung vom 16.04.2003 (Nr. 1 Ihrer Forderungsaufstellung) 131,02€
Aktenzeichen XXXXXXX: Hauptforderung vom 16.06.2003 (Nr. 5 Ihrer Forderungsaufstellung) 9,82 €
Aktenzeichen XXXXXXX: Hauptforderung vom 16.04.2003 (Nr. 7 Ihrer Forderungsaufstellung) 3,70 €

Die Forderungsaufstellung sieht wie folgt aus: (Die angefallenen Zinsen habe ich der zusammengerechnet. Hier finden sich Zinsen zum Basiszins + 4,00%
1) Telekomunikationsleistungen Rechnung vom 16.04.03 € 131,02
2) Zinsen zu Nr. 1 vom 30.04.03 bis 22.12.19 € 96,77
3) Telekomunikationsleistungen Rechnung vom 16.05.03 € 505,39
4) Zinsen zu Nr. 3 vom 30.05.03 bis 22.12.19 € 370,76
5) Telekomunikationsleistungen Rechnung vom 16.06.03 € 9,82
6) Zinsen zu Nr. 5 vom 30.06.03 bis 22.12.19 € 7,11
7) Telekomunikationsleistungen Rechnung vom 16.07.03 € 3,70
8) Zinsen zu Nr. 7 vom 30.07.03 bis 22.12.19 € 2,71
9) Telekomunikationsleistungen Rechnung vom 22.08.03 € 141,02
10) Zinsen zu Nr. 9 vom 05.09.03 bis 22.12.19 € 101,38
11) EMA Anfrage vom 22.10.03 € 5,11
12) EMA Anfrage vom 12.11.03 € 5,00
13) anwaltliches Mahnschreiben vom 14.11.03 € 7,31
14) Mahnbescheid vom 13.12.03 € 97,25
15) EMA Anfrage vom 10.03.04 € 5,11
16) Vollstreckungsbescheid vom 05.04.04 € 37,38
17) ZV Auftrag vom 29.04.04 € 29,33
18) EV Auftrag vom 17.12.04 € 30,60
19) Gerichtsvollzieherkosten Last. vom 22.12.04 € 31,10
20) Gerichtsvollzieherkosten Last. vom 15.02.05 € 23,00
21) Adressermittlung vom 10.03.05 € 9,30
22) Adressermittlung vom 11.03.09 € 4,50
23) Adressermittlung vom 28.05.09 € 8,60
24) Auskunft Creditreform vom 29.06.09 € 4,76
25) Zinsen zu Nr. 13 (4%) vom 07.04.04 bis 22.12.19 € 4,59
26) Zinsen zu Nr. 14 vom 07.04.04 bis 22.12.19 € 82,21
27) Zinsen zu Nr. 16 vom 07.04.04 bis 22.12.19 € 31,58
28) Mahnkosten € 12,78
von 01.2005 bis 12.2009 habe ich an nur einer Wohnadresse gelebt
von 12.2009 bis heute wohne ich an an meiner Aktuellen Wohnadresse.
Selbstverständlich wurde immer Ordnungsgemäß umgemeldet.

Ein Gerichtsvollzieher habe ich ebenfalls nie zu Gesicht bekommen.


EDIT 4,00% Über Basiszins
caffery
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 410
Beiträge: 2516
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Vollstreckungsbescheid bin Überfordert

Beitrag von caffery »

micherne hat geschrieben: 30. Jan 2020, 19:55 Der Satz
hinzu kommen laufende Zinsen
bedeutet also nicht gleich, das diese auch tituliert sind?
micherne hat geschrieben: 30. Jan 2020, 19:55 Es gab von 2003 bis 2019 keinerlei Kontakt zum Gläubiger. Weder von seiner Seite, noch von meiner Seite aus.
In der Aufstellung steht aber was anderes;)
micherne hat geschrieben: 30. Jan 2020, 19:55 Was ich jetzt diesen Monat gemacht habe, ist ich habe 3 Überweisungen an den Gläubiger getätigt.

In meinem Verwendungszweck steht folgendes.
Aktenzeichen XXXXXXX: Hauptforderung vom 16.04.2003 (Nr. 1 Ihrer Forderungsaufstellung) 131,02€
Aktenzeichen XXXXXXX: Hauptforderung vom 16.06.2003 (Nr. 5 Ihrer Forderungsaufstellung) 9,82 €
Aktenzeichen XXXXXXX: Hauptforderung vom 16.04.2003 (Nr. 7 Ihrer Forderungsaufstellung) 3,70 €
Tjo, man kann das durchaus ungeschickter machen. Nicht schlecht. Es fehlt mir nur der Glaube, dass die Creditreform das auch wunsch/pflichtgemäß verrechnet. Da darf man gespannt sein.
micherne hat geschrieben: 30. Jan 2020, 19:55 1) Telekomunikationsleistungen Rechnung vom 16.04.03 € 131,02
2) Zinsen zu Nr. 1 vom 30.04.03 bis 22.12.19 € 96,77
3) Telekomunikationsleistungen Rechnung vom 16.05.03 € 505,39
4) Zinsen zu Nr. 3 vom 30.05.03 bis 22.12.19 € 370,76
5) Telekomunikationsleistungen Rechnung vom 16.06.03 € 9,82
6) Zinsen zu Nr. 5 vom 30.06.03 bis 22.12.19 € 7,11
7) Telekomunikationsleistungen Rechnung vom 16.07.03 € 3,70
8) Zinsen zu Nr. 7 vom 30.07.03 bis 22.12.19 € 2,71
9) Telekomunikationsleistungen Rechnung vom 22.08.03 € 141,02
10) Zinsen zu Nr. 9 vom 05.09.03 bis 22.12.19 € 101,38
11) EMA Anfrage vom 22.10.03 € 5,11
12) EMA Anfrage vom 12.11.03 € 5,00
13) anwaltliches Mahnschreiben vom 14.11.03 € 7,31
14) Mahnbescheid vom 13.12.03 € 97,25
15) EMA Anfrage vom 10.03.04 € 5,11
16) Vollstreckungsbescheid vom 05.04.04 € 37,38
17) ZV Auftrag vom 29.04.04 € 29,33
18) EV Auftrag vom 17.12.04 € 30,60
19) Gerichtsvollzieherkosten Last. vom 22.12.04 € 31,10
20) Gerichtsvollzieherkosten Last. vom 15.02.05 € 23,00
21) Adressermittlung vom 10.03.05 € 9,30
22) Adressermittlung vom 11.03.09 € 4,50
23) Adressermittlung vom 28.05.09 € 8,60
24) Auskunft Creditreform vom 29.06.09 € 4,76
25) Zinsen zu Nr. 13 (4%) vom 07.04.04 bis 22.12.19 € 4,59
26) Zinsen zu Nr. 14 vom 07.04.04 bis 22.12.19 € 82,21
27) Zinsen zu Nr. 16 vom 07.04.04 bis 22.12.19 € 31,58
28) Mahnkosten € 12,78
Wie gesagt: Sämtliche Zinsen zwischen dem 07.04.2004 und dem 31.12.2016 sind verjährt.
Zusätzlich Kokolores, hilfsweise verjährt sind die Punkte 21 bis 24.
Die Punkte 17 bis 20 widersprechen Deiner Darstellung. Von daher solltest Du Nachweise anfordern. Sollten die Maßnamen wirklich stattgefunden haben, wären u.U. ein paar Monate weniger Zinsen verjährt.
Die ganzen EMA Anfragen sind zwar eigentlich Kokolores, aber leider tituliert. Deswegen in Stein gemeißelt.
Was die mit "Mahnkosten"(28) meinen bleibt deren Geheimnis. Einen Bezug zum RVG scheint es nicht zu haben. Daher auch bestreiten und nicht zahlen. (Es sei denn, es sind die aus dem Vollstreckungsbescheid - dann auch in Stein gemeißelt)
0
micherne
Reaktionen:

Re: Vollstreckungsbescheid bin Überfordert

Beitrag von micherne »

Blöde frage.
Was heißt RVG?
Ich kann mich nicht an eine ZV / EV erinnern. Könnte aber möglich sein. War zu der Zeit ziemlich Turbulent in meinem Leben. Bin zu der Zeit viel umgezogen. Kann es sein, dass es den Auftrag zwar gab, aber der GV mich einfach nicht angetroffen hat (ich quasi schneller umgezogen bin, als der mich besuchen wollte)?

Zu den Zinsen:
Sollte es eine ZV gegeben haben...
Sind dann nicht die Zinsen wie folgt gesplittet?
bsp von Punkt 1 der Aufstellung

07.04.04 bis 15.02.05 VERJÄHRT
16.02.05 bis 31.12.16 VERJÄHRT
01.01.17 bis heute noch nicht verjährt?
micherne
Reaktionen:

Re: Vollstreckungsbescheid bin Überfordert

Beitrag von micherne »

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich erhebe hiermit Einrede der Verjährung auf folgende Punkte Ihrer Forderungsaufstellung:
Nr. 2
Nr. 4
Nr. 6
Nr. 8
Nr. 10
Nr. 21
Nr. 22
Nr. 23
Nr. 24
Nr. 25
Nr. 26
Nr. 27 Ihrer Forderungsaufstellung vom 22.12.2019

Ebenfalls fordere ich hiermit einen Nachweis für die Punkte
Nr. 17
Nr. 18
Nr. 19
Nr. 20 Ihrer Forderungsaufstellung vom 22.12.2019

Ich bitte um Übersendung einer Entsprechend bereinigten Forderungsaufstellung, sowie den entsprechenden Nachweisen bis zum 14.02.2020

Mit freundlichen Grüßen



Ist der Brief so ausreichend / in Ordnung?
caffery
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 410
Beiträge: 2516
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Vollstreckungsbescheid bin Überfordert

Beitrag von caffery »

micherne hat geschrieben: 30. Jan 2020, 20:31 Was heißt RVG?
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
micherne hat geschrieben: 30. Jan 2020, 20:31 Sind dann nicht die Zinsen wie folgt gesplittet?
bsp von Punkt 1 der Aufstellung

07.04.04 bis 15.02.05 VERJÄHRT
16.02.05 bis 31.12.16 VERJÄHRT
Ne, müsste dann der 17.12.14 sein. Dann wäre von da an bis 31.12.16 alles verjährt. Es würde mich aber wundern, wenn die CC selber das anständig hinkriegt. Die meisten Creditreformen setzen nach Einreden einfach einen Posten drunter, nennen den "Zinsverjährung" o.ä. , setzen vor einen Betrag X ein Minus - und dann darf man selbst rumrechnen wie die da drauf gekommen sind;)
micherne hat geschrieben: 30. Jan 2020, 20:31 01.01.17 bis heute noch nicht verjährt?
Nö, schrieb ich ja schon;)

Den Brief den ich empfehle hatte ich auch schon mitgeteilt. Das was Du da gemacht hast ist zwar gut gemeint, lesen/beachten die aber eh nicht und ist der Mühe nicht wert. Du musst denen nicht vorhalten für was Du die Einrede der Verjährung genau erhebst. Das ergibt sich aus dem Gesetz.
Du wirst die nicht dazu kriegen alles zu löschen was sie löschen müssten. Nach erfolgreicher Standard-Zinseinrede wirst Du die vor vollendete Tatsachen stellen müssen. (Unstrittig Betrag zweckgebunden überweisen und den Rest bestreiten).

... oder Du biestest in etwa den unstrittigen Betrag als Vergleich an. Dann sparst Du Dir (wenn sie Ja sagen) das Theater und hast Ruhe;) Wenn das nichts wird, machst Du eben das mit den vollendeten Tatsachen.
0
micherne
Reaktionen:

Re: Vollstreckungsbescheid bin Überfordert

Beitrag von micherne »

Deinen Brief habe ich überlesen.

Werde ich Morgen früh abschicken. Vielen Dank bisher für deine Hilfe und vor allem für die Kompetente Beratung

Werde euch auf dem laufenden halten.
micherne
Reaktionen:

Re: Vollstreckungsbescheid bin Überfordert

Beitrag von micherne »

Hallo zusammen,
wie versprochen hier mein Update.
Habe heute den Brief vom Anwalt bekommen, mit korrigierter Forderungsaufstellung.
Ebenso hat er mir die Beauftragung des GV zur Pfändung und EV geschickt, inkl. Rückantwort des GV.
Nun sieht die Forderung wie folgt aus.
1) Telekomunikationsleistungen Rechnung vom 16.04.03 € 131,02
2) Zinsen zu Nr. 1 vom 01.07.17 bis 31.01.20 € 12,59
3) Telekomunikationsleistungen Rechnung vom 16.05.03 € 505,39
4) Zinsen zu Nr. 3 vom 01.07.17 bis 31.01.20 € 48,01
5) Telekomunikationsleistungen Rechnung vom 16.06.03 € 9,82
6) Zinsen zu Nr. 5 vom 01.01.17 bis 31.01.20 € 0,94
7) Telekomunikationsleistungen Rechnung vom 16.07.03 € 3,70
8) Zinsen zu Nr. 7 vom 01.01.17 bis 31.01.20 € 0,36
9) Telekomunikationsleistungen Rechnung vom 22.08.03 € 141,02
10) Zinsen zu Nr. 9 vom 01.01.17 bis 31.01.20 € 13,57
11) EMA Anfrage vom 22.10.03 € 5,11
12) EMA Anfrage vom 12.11.03 € 5,00
13) anwaltliches Mahnschreiben vom 14.11.03 € 7,31
14) Mahnbescheid vom 13.12.03 € 97,25
15) EMA Anfrage vom 10.03.04 € 5,11
16) Vollstreckungsbescheid vom 05.04.04 € 37,38
17) ZV Auftrag vom 29.04.04 € 29,33
18) EV Auftrag vom 17.12.04 € 30,60
19) Gerichtsvollzieherkosten Last. vom 22.12.04 € 31,10
20) Gerichtsvollzieherkosten Last. vom 15.02.05 € 23,00
21) Adressermittlung vom 10.03.05 € 9,30
22) Adressermittlung vom 11.03.09 € 4,50
23) Adressermittlung vom 28.05.09 € 8,60
24) Auskunft Creditreform vom 29.06.09 € 4,76
25) Zinsen zu Nr. 13 (4%) vom 01.01.17 bis 31.01.17 € 0,93
26) Zinsen zu Nr. 14 vom 01.01.17 bis 31.01.17 € 12,34
27) Zinsen zu Nr. 16 vom 01.01.17 bis 31.01.19 € 4,75
28) Mahnkosten € 12,78
Ich denke das hat sich gelohnt. Von 1788,49€ auf 1217,46€

Vielen Dank für eure Hilfe.

Micherne
caffery
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 410
Beiträge: 2516
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Vollstreckungsbescheid bin Überfordert

Beitrag von caffery »

Zumindest die Punkte 21-24 sind aber immernoch quatsch, und alternativ definitv verjährt.

Ich würde das nicht zahlen...

PS: Deine drei zweckgebundenen Teilzahlungen haben sie zudem erwartungsgemäß scheinbar nicht korrekt verrechnet.
0
Antworten