Vollstreckungsbescheid bin Überfordert

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insolaner
Allwissender
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Re: Vollstreckungsbescheid bin Überfordert

Beitrag von insolaner »

was ist mit #28, so ganz ohne Datum?

Und die Teilzahlungen sehe ich in der Liste gar nicht.
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tidus82
Admin
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Re: Vollstreckungsbescheid bin Überfordert

Beitrag von tidus82 »

Ja, die Teilzahlungen werden sich wahrscheinlich überschnitten haben - am 30. überwiesen, dazwischen ein Wochenende und gestern hat er den Brief mit der bereinigten Forderungsaufstellung erhalten.

Dennoch sehe ich noch mehr verjährt, als das von Caffery. Ich komme auf ungefähr 970 Euro, die ich persönlich als unstrittig ansehen würde.

Sofern du die Möglichkeit hast würde ich denen jetzt bummelig 1000 Euro anbieten (vllt. sogar etwas weniger).
Hierfür solltest du dringend betonen, dass dies zur Abgeltung aller wechselseitigen Ansprüche geschieht. Zum Beispiel wiefolgt:
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe aus meinem Bekanntenkreis das Angebot erhalten Ihre Forderung mit einer Einmalzahlung in Höhe von 1000 Euro zu erledigen. Dieses Angebot steht einmalig und ausschließlich zur Abgeltung aller wechselseitigen Ansprüche zur Verfügung. Da ich weiterhin keine weiteren Optionen habe, Ihre Forderung zu begleichen, möchte ich Sie hiermit freundlich bitten mir diese Möglichkeit einzuräumen und die Forderungen mit dieser Zahlung als erledigt zu betrachten.
Rein vorsorglich weise ich darauf hin, dass eine Einigungs- und / oder Ratenzahlungsgebühr von mir nicht akzeptiert wird und dieses Angebot nur bis zum 19.02.2020 besteht.

Nach Eingang des Betrages übersenden Sie mir die Titel im Original und bestätigen mir, dass diese Forderungen damit erledigt sind.

Mit freundlichen Grüßen
Mit so einem Vergleich würdest du einerseits weiteren "Ich habe aber..." und "Ich akzeptiere den Rest nicht" Stress vermeiden und das Inkassobüro würde "sein Gesicht wahren". (ja, manchmal dürfen die das auch ;-))
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caffery
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Re: Vollstreckungsbescheid bin Überfordert

Beitrag von caffery »

insolaner hat geschrieben: 5. Feb 2020, 10:46 was ist mit #28, so ganz ohne Datum?
Ich gehe davon aus, dass dieser Posten teil der titulierten Forderungen ist.
tidus82 hat geschrieben: 5. Feb 2020, 11:18 Ja, die Teilzahlungen werden sich wahrscheinlich überschnitten haben - am 30. überwiesen, dazwischen ein Wochenende und gestern hat er den Brief mit der bereinigten Forderungsaufstellung erhalten.
Da wirst Du vermutlich recht haben.
insolaner hat geschrieben: 5. Feb 2020, 10:46 Dennoch sehe ich noch mehr verjährt, als das von Caffery. Ich komme auf ungefähr 970 Euro, die ich persönlich als unstrittig ansehen würde.
Die Software der Creditreformen ist halt kaka. Die Posten die Du wahrscheinlich meinst, sind m.E. allesamt teil des Titels gewesen. Demnach zwar vom Grundsatz her eigentlich Käse, aber eben tituliert.


Das mit dem Vergleichsangebot kann man so machen. Ich halte sowas auch für einen saubereren Weg, als die zweckgebundene Zahlung der unstrittigen Forderung.
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micherne
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Re: Vollstreckungsbescheid bin Überfordert

Beitrag von micherne »

Um euch auf dem Laufenden zu halten.
Das Inkassounternehmen geht keinerlei Vergleiche ein. Habe mich mit denen jetzt geeinigt, dass ich die Forderung in 6 Raten begleiche.
Danach wird mir der Titel im Original ausgehändigt und die Forderung bei der Schufa als Erledigt gekennzeichnet.

Vielen Dank euch für die wunderbare Hilfe
caffery
praktischer Schuldnerberater
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Re: Vollstreckungsbescheid bin Überfordert

Beitrag von caffery »

Ich persönlich weiß nicht ganz, wo an einer vollständigen Zahlung die "Einigung" sein soll. Da ich aber weiß, dass Inkassos das aus irgendeinem Grund fast immer anders sehen, stellt sich mir spontan die Frage, ob sie Dir dafür nicht eine lustige EInigungsgebühr auftischen möchten.

Wenn die sich auf nichts einlassen, dann wollen sie sich nicht einigen - dann gibts auch keine Einigung. Wer dann das Geld hat die unstrittige Summe komplett zu zahlen (hattest Du ja gesagt), der sollte das einfach zweckgebunden machen. Diese Pseudo-Inkasso-Einigungen bringen im Prinzip nichts - in der Regel dienen sie allein dem Zweck neue Kosten zu generieren.
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