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EOS Inkasso Hamburg
Verfasst: 30. Jan 2020, 12:32
von Joker2020
Hallo,
ich hatte gerade ein nettes Telefonat mit EOS Inkasso aus Hamburg.
Dort weigert man sich mir eine detaillierte Forderungsaufstellung zukommen zu lassen, da ich kein Rechtsanwalt wäre. Gibt es Gesetze, die die dazu zwingen mir eine solche Forderungsaufstellung zukommen zu lassen.
Danke
Re: EOS Inkasso Hamburg
Verfasst: 30. Jan 2020, 12:56
von caffery
EOS war bei dem Thema schon immer sehr "pinkelig". Bis vor wenigen Jahren war es selbst für Beratungsstellen und Anwälte fast unmöglich die zum Übersenden einer detaillierten Aufstellung zu bringen. Irgendwann mussten sie aber öffentlich Besserung geloben. Zumindest mir bzw. Beratungsstellen gegenüber wurde das auch in die Tat umgesetzt.
Als Rechtsvorschrift gibt es nur diese:
§ 305 Abs. 2 Satz 2+3 InsO
2Auf Aufforderung des Schuldners sind die Gläubiger verpflichtet, auf ihre Kosten dem Schuldner zur Vorbereitung des Forderungsverzeichnisses eine schriftliche Aufstellung ihrer gegen diesen gerichteten Forderungen zu erteilen; insbesondere haben sie ihm die Höhe ihrer Forderungen und deren Aufgliederung in Hauptforderung, Zinsen und Kosten anzugeben. 3Die Aufforderung des Schuldners muß einen Hinweis auf einen bereits bei Gericht eingereichten oder in naher Zukunft beabsichtigten Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens enthalten.
Die einzige Chance die man als Schuldner hat, einen Gläubiger dazu zu zwingen eine detaillierte Forderungsaufstellung zu übersenden ist, die Absicht zu erklären in naher Zukunft einen Insolvenzantrag zu stellen. Ob man das dann wirklich tut, steht natürlich auf einem anderen Blatt.