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Freibetrag bei Pfändungen erhöhen

Verfasst: 19. Jan 2020, 22:58
von paradiesvogel24
ich möchte Morgen beim Amtsgericht meinen Pfändungsfreibetrag erhöhen damit die Kontopfändung nicht ganz aus dem Ruder gerät.

Wer kann mir sagen:
Welche Unterlagen benötige um beim Amtsgericht meinen Pfändungsfreibetrag zu erhöhen?

Bitte um schnelle Info.
Vielen dank im Voraus.

Re: Freibetrag bei Pfändungen erhöhen

Verfasst: 20. Jan 2020, 06:35
von Witwe Bolte
mannomann - das ist aber knapp!
Glaubst Du, hier sitzt ein "24/7-Service" ?

Du brauchst vermutlich 1. Deinen Personalausweis, dann Deinen Gehaltsnachweis / Lohnabrechnung
und dazu einen Nachweis über Deine "Unterhaltsberechtigten" (Lebens- oder Ehepartner, Kind-er),
also wem Du zu Unterhalt verpflichtet bist.

Wenn Du mehr angesetzt haben möchtest, nimm Unterlagen dazu mit.
Der Rechtspfleger beim Gericht k a n n Dir glauben, m u s s er aber nicht!

Re: Freibetrag bei Pfändungen erhöhen

Verfasst: 20. Jan 2020, 08:23
von paradiesvogel24
Danke für die schnelle Antwort,
wieso kommst du auf 24/7 Std Service?
Ich hatte doch nur eine Frage gestellt und wollte wissen ob das jemand weiss und mir sagen kann.

Ich bein Alleinverdiener und meine Frau arbeitet nicht.

Was kann ich da für einen Nachweis bringen ausser Heiratsurkunde?
Sie bekommt die Krankenvesicherung vom Jobcenter bezahlt aber wir haben sonst keinen Bescheid der das oder den Zeitraum bestätigen würde wie das bei Harz IV der Fall ist. Wir leben von einem Gehalt.

Re: Freibetrag bei Pfändungen erhöhen

Verfasst: 20. Jan 2020, 09:32
von vella
Hi,

also du brauchst auf jeden Fall einen Nachweis über dein Gehalt und evtl auch etwas von deiner Frau, an dem man sieht seit wann sie nicht arbeitet.

Viel Erfolg und LG

Re: Freibetrag bei Pfändungen erhöhen

Verfasst: 20. Jan 2020, 10:06
von paradiesvogel24
Wie beweist man denn das eine Hausfrau, Hausfrau ist.

Re: Freibetrag bei Pfändungen erhöhen

Verfasst: 20. Jan 2020, 10:42
von caffery
Du solltest in jedem Fall auch jeden PfÜB mitnehmen um den es geht und den dieses Vollstreckungsgericht erlassen hat.

Sollten zudem PfÜBs existieren die ein anderes Gericht erlassen hat, müsstest Du auch dort einrücken.

Sollten zudem/ausschließlich Vollstreckungen öffentlicher Gläubiger existieren, müsstest Du den Antrag (zusätzlich) an die entsprechende Behörde richten.

Außerdem würde ich mitnehmen: Nachweise, dass Unterhaltsverpflichtungen existieren, Kontoauszüge, Lohnabrechnung, Nachweis, dass ein P-Konto geführt wird und optimalerweise der Freibetrag bereits bestmöglich erhöht wurd.

Einkommensnachweise des Ehepartners sollten nicht erforderlich sein. Die mögliche (teilweise) Herausrechnung wegen eigenem Einkommen einer unterhaltsberechtigten Person wäre Sache des Gläubigers.

Re: Freibetrag bei Pfändungen erhöhen

Verfasst: 21. Jan 2020, 16:38
von Witwe Bolte
paradiesvogel24 hat geschrieben: 19. Jan 2020, 22:58 ich möchte Morgen
...
Bitte um schnelle Info.
...

Weil Du am Sonntag abend um 22:58h ein Frage stellst und um eine schnelle Antwort bittest,
weil Du am nächsten Tag zum Gericht gehen willst.

Ich finde das knapp.

'Sportlich' würde caffery vermutlich sagen.

Und?
Wie war Dein 'date' beim Gericht gestern?

Re: Freibetrag bei Pfändungen erhöhen

Verfasst: 31. Jan 2020, 07:25
von paradiesvogel24
@caffery Danke für die Hinweise.Glücklicherweise habe ich bisher keine Pfändungsbeschlüsse bei öffentlichen Stellen.
Habe nur noch zwei kleiner Beträge bei der Arbeitsagentur-Inkasso für mich und meine Frau und wollte wissen wie hoch diese sind. ich hatte alle Daten und die Tussi am Telefon wollte mir den offenen Betrag von meiner Frau nicht nennen angeblich dürfte sie das nicht laut der DSGVO. Ich sagte ihr das ich der Kontoinhaber bin und meine Frau nicht erwerbstätig ist und ich alles bezahle. Das hat sie leider nicht interessiert. Ich nannte ihr die Summe und wollte nur bestätigt wissen ob es dieselbe ist aber auch das wollte sie mir nicht sagen obwohl ich den Betrag ausgleichen wollte. Soviel zum DSGVO aber man kann es auch übertreiben.

Der Beleg der Schuldnerberatung und der Kontoauszug reichtem dem Amtsgericht vollkommen aus denn das hatte die Schuldnerberatung schon geprüft obwohl das einige Monate her ist aber es wurde akzeptiert und das ist das wichtigste.

Was den Date betrift so habe ich das gerade im anderen Post ausführlich geklärt.