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Kontopfändung und Schulden beim Jobcenter

Verfasst: 19. Jan 2020, 22:54
von paradiesvogel24
Ich brauche mal Eure Hilfe
Ich habe beim Jobcenter da ich angefangen hatte zu Arbeiten 750€ Schulden als Darlehnen für die Miete aufgenommen.

Da jetzt schon der nächste Vollstreckungsbescheid mit Kontopfändung da der PHÜB eingetrudelt ist und auch eine Vollstreckungsandrohung zum 21.01 bevorsteht und weitere nicht lange auf sich warten lassen würde ich gerne die 200€ bei der Krankenkasse und 750€ beim Jobcenter gerne vorziehen.

Kann man nicht beim Arbeitgeber eine Abtretungserklärung für das Jobcenter abgeben so das diese vorangig behandelt werden da es sich um Sozialkasse handelt?

Durch die Kontopfändung werde ich auch die anderen Raten an die Gläubiger nicht weiterzahlen können.

Leider haben die Real Solution sich nicht darauf eingelassen mir 3 Monate Zeit zu geben und haben sogar noch für weiter Kosten gesorgt.

Was mir spanisch vorkommt ist das mir die Hausbank ein Schreiben geschickt hat das ich 184,40€ abgezogen bekomme obwohl ich einen Freibetrag von

Mit etwas Zeit bis 5/020 hatte ich die kleinen Beträge weg und hätte mich mit den größeren Summen in Raten einigen können.
jetzt kommt noch der Mieterbund mit 90€ und weiss nicht wie ich das ganze so noch stemmen kann.

Wollte gerne die Verbraucherinsolvenz noch nicht in Anspruch nehmen und so in den Griff zu bekommen.
Könnte noch bei einer unterhaltspflichtigen Person bei Gericht den Freibetrag etwas erhöhen aber das wird nicht viel mehr sein beim Gehalt von 1850-1950€
Werden Versicherungen und Fahrkosten nicht auch berücksichtigt?

Hat jemand eine Idee wie ich das in den Griff bekommen kann?

Re: Kontopfändung und Schulden beim Jobcenter

Verfasst: 20. Jan 2020, 06:40
von Witwe Bolte
Mach einen Termin bei einer (kostenlosen!!) Schuldnerberatung!
Lass Dir von einem "Profi" dort helfen.

AWO, Caritas, Diakonie - was gibt es in Deiner Nähe?

Re: Kontopfändung und Schulden beim Jobcenter

Verfasst: 20. Jan 2020, 08:17
von paradiesvogel24
Dort war ich schon.
die haben mir gesagt das die auch nichts machen könne als das was ich schon mache.

Die würden in meinem Fall auch die Gläubiger alle Anschreiben und würden denen eine Ratenzahlung anbieten und müssten die Gläubiger über meinen Arbeitgeber informieren und dann könnten die sowieso eine Loh-oder Kontopfändung beantragen was einige eh schon gemacht haben.

Die sagten mir das einige Inkassobüros mit sich handeln und reden lassen andere wiederum nicht. TECHINKASSO gehört definitiv nicht zu denen.

Re: Kontopfändung und Schulden beim Jobcenter

Verfasst: 20. Jan 2020, 10:54
von caffery
hmmm... das ist für Dich natürlich kein sonderlich erquickliches Beratungsergebnis. Klingt nach überrannter Beratungsstelle.

Das Problem ist hier scheinbar (wie so oft), dass die Beratungsstelle nur Ratsuchende im SGB II Bezug auf eine Weise abrechnen kann, dass es der Refinanzierung dient. Für alle anderen Ratsuchenden ist vielerorts (wenn überhaupt) nur ein sehr begrenztes zeitliches Pauschalkontingent vorhanden. Das ist hier scheinbar am Ende.

Vielleicht nochmal woanders versuchen? Da es bei Dir relativ komplex klingt, wirst Du vermutlich keinerlei Chancen haben, dass da in Eigenregie etwas sinnvolles bei rauskommt. Zumal aus Deinem Text da oben auch nicht sonderlich viel Sachkenntnis rauszulesen ist (nicht böse gemeint - wo solls auch herkommen?)

Welchen Sinn soll denn das Vorziehen der Jobcenter-Forderung genau haben? (abgesehen davon, dass es so einfach nicht geht;))

--- und welchen das Vorziehen der 200 Euro Krankenkasse? Leistungen ruhendstellen können sie damit nicht (sollte das die Absicht dahinter sein) Das geht nur bei Beitragsrückständen von mindestens 2 Monaten. 200 Euro können da bei den aktuellen Mindest-Beitragssätzen nicht drüber liegen. (wenn es denn überhaupt Beiträge sind die Du da schuldest)

PS: Ob Du Dir in Deiner Situation noch eine Mitgliedschaft im Mieterbund leisten kannst, würde ich einfach mal zur Diskussion stellen. Allerdings erlebe ich den Mieterbund bei Überschuldungen regelmäßig als sehr verständig. In der Regel verzichten sie, wenn ich denen mein Gießkannen-Erstanschreiben schicke.
Ich kann mir vostellen, dass Du da einen ähnlichen Effekt erzielen kannst wenn Du denen Deine Situation schilderst.

(Obwohl mir manchmal lieber wäre sie würden nicht verzichten sondern dem Einigungsversuch zustimmen - Stichwort Kopfmehrheit;))

PPS: Lass bitte die Mahnbescheide prüfen! Bei Inkassobuden-Mahnbescheiden ist so gut wie immer zumindst ein Teilwiderspruch anzuraten.

Re: Kontopfändung und Schulden beim Jobcenter

Verfasst: 23. Jan 2020, 10:32
von Newa
paradiesvogel24 hat geschrieben: 20. Jan 2020, 08:17 Dort war ich schon.
die haben mir gesagt das die auch nichts machen könne als das was ich schon mache.

Die würden in meinem Fall auch die Gläubiger alle Anschreiben und würden denen eine Ratenzahlung anbieten und müssten die Gläubiger über meinen Arbeitgeber informieren und dann könnten die sowieso eine Loh-oder Kontopfändung beantragen was einige eh schon gemacht haben.

Die sagten mir das einige Inkassobüros mit sich handeln und reden lassen andere wiederum nicht. TECHINKASSO gehört definitiv nicht zu denen.
Welche Schuldnerberatung meldet denn den Gläubigern den Arbeitgeber? Da gibt es eine Verpflichtung? Wir überdecken den AG und die Kontoverbindung wenn wir eine Kopie der Lohnabrechnung zusenden

Re: Kontopfändung und Schulden beim Jobcenter

Verfasst: 23. Jan 2020, 17:48
von caffery
Newa hat geschrieben: 23. Jan 2020, 10:32
Welche Schuldnerberatung meldet denn den Gläubigern den Arbeitgeber?
Hoffentlich keine!;)
Newa hat geschrieben: 23. Jan 2020, 10:32 Da gibt es eine Verpflichtung?
Natürlich nicht. Ganz selten gibt es mal Gläubiger die den wissen wollen und sonst ablehnen. Dann muss man halt gucken ob es sich lohnt den mitzuteilen (wenns für das Gelingen des Plans oder das Erreichen der Kopf-und Summenmehrheit zuträglich ist, kann man sich das dann natürlich überlegen).
Newa hat geschrieben: 23. Jan 2020, 10:32 Wir überdecken den AG und die Kontoverbindung wenn wir eine Kopie der Lohnabrechnung zusenden
Machen wir in AEVs auch grundsätzlich so. Ausnahmen siehe oben.

Wenn dann ein InsO-Antrag für den SBP und Zustimmungsersetzung gestellt wird muss der AG natürlich da rein. Aber selbst in diesem Rahmen kriegen ihn die Gläubiger nicht mitgeteilt. Die kriegen vom Gericht ja nur Anlage 4 und die 7er. Da wird der Arbeitgeber ja auch nirgends namentlich aufgeführt.