Joker2020 hat geschrieben: ↑9. Jan 2020, 13:58
Bezüglich der Kosten, welche im Rahmen der Zwangsvollstreckung anfallen, teilen wir Ihnen mit, das diese gem. §197 Absatz 1 Nr. 6 binnen 30 Jahren verjähren und zwar unabhängig davon, ob ein Beschluss gem. §788 ZPO vorliegt.
Das ist schlichtweg eine falsche bzw. irreführende Behauptung.
Es ist schon fast schon witzig, dass sie scheinbar "Bearbeitungsgebühren", "Einwohnermeldeamtabfragen" oder "Adressermittlungskosten" als Kosten der Zwangsvollstreckung verkaufen wollen.
Joker2020 hat geschrieben: ↑9. Jan 2020, 13:58
laut dem Inkasso Unternehmen befinden sich in der Forderungsaufstellung keine Positionen mehr die verjährt sind, jedoch sehe ich das ein wenig anders. Was sagt Ihr dazu ?
Meiner bescheidenen Meinung nach, ist alles zwischen "Bearbeitungsgebühr" und "SGB Ermittlung" verjährt - ganz abgesehen davon, dass der ein oder andere Posten komplett oder teilweise aus meiner Sicht niemals erstattungsfähig gewesen wäre.
Die beiden nicht verjährten Adressermittlungen wären nur zu erstatten, wenn sie notwendig waren und tatsächlich angefallen sind.
Meiner Erfahrung nach, wirst Du die aber nicht dazu kriegen zu erklären, dass Du recht hast.
Also kannst Du entweder nur Fakten schaffen und Dir den unstrittig geschuldeten Betrag selbst ausrechnen und diesen zweckgebunden überweisen. (mit deutlichen Überweisungsbetreff)
Das hat den Nachteil, dass es dann kompliziert wird, die dazu zu bewegen den Titel rauszurücken. Die werden in aller Regel weiter auf einer Restforderung beharren und Dich nerven - den Titel aber mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr benutzen. Aber Du willst Du Sache ja vom Tisch haben.
Also empfiehlt es sich aus meiner Sicht eher, denen ein wohl formuliertes Vergleichsangebot zu schicken welches in Summe unter dem "bereinigten" Betrag liegt. Das gibt denen sozusagen die Möglichkeit, ihr Gesicht zu wahren.
Du könntest also z.b. 1000 Euro "unter Ausschluss einer Rechtspflicht und zur Abgeltung aller wechselseitigen Ansprüche" anbieten. Die Chance, dass sie dazu einfach "Jawoll" sagen, ist deutlich höher, als dass sie Dir zustimmen, dass deren Kosten verjährt oder gar dem Grunde nach totaler Käse sind.
Bleibt noch zu sagen (mein Credo), dass eine derartige Vorgehensweise im wesentlichen nur dann Sinn macht, wenn die Forderung im Prinzip Deine einzige ist. Sollte es noch weitere geben, und Du Dich einfach nur grade deswegen damit beschäftigen weil sie Dich angeschrieben haben: Lass es. Geh zu einer Beratungsstelle.