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Inso seit dem31.10.19
Verfasst: 1. Jan 2020, 14:20
von Schuldenproblem
Hallo
Erst mal ein frohes neues Jahr
Ich habe seid dem 31.10.19 eine eröffnete Insolvenz.
Habe ein P Konto und da sind immer noch Pfändungen drauf. Mein TH wollte sich darum kümmern aber ist noch nichts geschehen
Mein Lohn was über die pfändungsfreigrenze geht wird immer noch auf ein ausgleichkonto überwiesen . Ist das normal? Meine Einschätzung ist das dass nicht mehr so sein darf oder liege ich da falsch? Lohnt was über die freigrenze ist wird ja an dem TH abgeführt also darf ich doch über mein restliches Gehalt verfügen ohne das etwas auf das ausgleich Konto geht oder?
Danke für eure Antworten
Grus
Re: Inso seit dem31.10.19
Verfasst: 1. Jan 2020, 14:28
von caffery
Schuldenproblem hat geschrieben: ↑1. Jan 2020, 14:20
Mein Lohn was über die pfändungsfreigrenze geht wird immer noch auf ein ausgleichkonto überwiesen
Was genau meinst Du denn mit "Ausgleichskonto"?
Schuldenproblem hat geschrieben: ↑1. Jan 2020, 14:20
Lohnt was über die freigrenze ist wird ja an dem TH abgeführt also darf ich doch über mein restliches Gehalt verfügen ohne das etwas auf das ausgleich Konto geht oder?
Da ich den Satz weder sprachlich noch inhaltlich komplett verstehe, könnte ich eine Antwort höchstens raten.
Ich rate also mal zärtlich "Ja".
Re: Inso seit dem31.10.19
Verfasst: 1. Jan 2020, 14:43
von Schuldenproblem
Ausgleichskonto ist:. Auf meinem Konto habe ich eine pfändungsfreigrenze. Wenn ich zum Beispiel 1850 Euro Eingang habe dann gehen 50 Euro auf ein sogenanntes ausgleichkonto und kommen erst am nächsten 1 des Monats zurück .
Beispiel: 10.01.20 kommt Lohn von 1850 Euro
50 Euro werden eingefroren
Und kommen erst zum 1.2.20 auf meinem Konto zurück so das ich darüber verfügen kann.
Versuche den anderen Satz zu erklären
Wenn ich Lohn von 1600 Euro habe, habe aber 1300 Euro pfändungsfreigre dann gehen 300 Euro automatisch an den TH
Re: Inso seit dem31.10.19
Verfasst: 1. Jan 2020, 15:24
von imker
Frohes Neues Jahr..
und damit das so bleibt: Du musst beim Insolvenzgericht beantragen, dass der gesamte Lohneingang pfändungsfrei gestellt wird
dazu brauchst Du die letzten Gehaltsabrechnungen und - soweit vorhanden - die Bescheinigung über einen wegen der Unterhaltspflichten oä schon erhöhten Feibetrag auf dem P-Konto
mit den Dingen in der Hand kann Dir die Rechtsantragstelle beim Aufnehmen eines Antrages etwas helfen
ob der IV etwas erreicht, kannst Du glauben, ich würde an Deiner Stelle selnbst was tun...
Re: Inso seit dem31.10.19
Verfasst: 1. Jan 2020, 15:30
von caffery
Alles klar. Gemeint war also ein bankinternes. Dann ist ja alles gut. Es hätte ja alles mögliche bedeuten können - Konto eines Gläubigers, des Insolvenzverwalters, Dein eigenes....
Alles weitere hat der Imker ja schon ausgeführt.