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Inkasso schreibt Arbeitgeber an
Verfasst: 28. Nov 2018, 14:14
von Janadi
Mal wieder was Neues von der Inkassofront.
Die EOS Inkasso hat meine Dienststelle angeschrieben. Es geht um eine Versandhausforderung. Das Schreiben ist natürlich bei mir gelandet, ich bin ja die Personalabteilung. Es ist ein Fragebogen dabei, der Arbeitgeber soll ausfüllen, wieviel ich verdiene etc. Wahrscheinlich haben sie mich gegoogelt und sind davon ausgegangen, dass es sonst niemanden, mit meinem Namen gibt.
Jedenfalls existiert kein Titel. Ich tendiere gerade dazu (natürlich nach Rücksprache mit meiner Amtsleitung, die über alles Bescheid weiß) das Schreiben gepflegt in den Müll zu werfen. Andererseits kommt dann nach zwei Wochen das nächste. Was meint ihr?
Re: Inkasso schreibt Arbeitgeber an
Verfasst: 28. Nov 2018, 14:40
von FinLaure
Vielleicht kannst Du ja für Deine Amtsleitung ein nettes Schreiben formulieren, in dem sie das Inkasso darauf hinweist, dass es Dein Verdienst und Details über Dein Arbeitsleben sie einen feuchten Kehricht angehen, so lange keine Abtretung angezeigt wird oder ein Pfändungsbeschluss vorliegt
Alternativ dazu (und um den Gläubiger nicht auf blöde Ideen zu bringen) - Rundablage P.
Re: Inkasso schreibt Arbeitgeber an
Verfasst: 28. Nov 2018, 14:43
von tidus82
Hi Janadi,
allgemeine Info: das, was ich jetzt schreibe habe ich nur zusammengegoogelt:
Es gibt nur eine Drittschuldnererklärung, die der Arbeitgeber ausfüllen MUSS. Diese scheint dies aber nicht zu sein. Weiterhin kann eine Abtretung offengelegt bzw. eine Pfändung durchgeführt werden, die dann natürlich auch beachtet werden müssen. Für eine Pfändung muss jedoch ein Titel vorhanden sein.
Alle anderen Anfragen dürfen unbeantwortet im Papierkorb landen.
Der Arbeitgeber hat sogar eine Fürsorgepflicht - und diese besteht insbesondere zu deinen persönlichen und vertraulichen Daten und diese gilt es natürlich zu schützen - es sei denn du hast dem zugestimmt.
Re: Inkasso schreibt Arbeitgeber an
Verfasst: 28. Nov 2018, 14:48
von Janadi
@FinLaure
Die Idee finde ich auch gut
@tidus
Drittschuldnererklärung wäre es ja erst nach einem Pfüb. Es gibt nicht mal nen Mahnbescheid. Und auch keine Gehaltsabtretung.
Re: Inkasso schreibt Arbeitgeber an
Verfasst: 28. Nov 2018, 14:49
von tidus82
Janadi hat geschrieben: ↑28. Nov 2018, 14:48
@tidus
Drittschuldnererklärung wäre es ja erst nach einem Pfüb. Es gibt nicht mal nen Mahnbescheid. Und auch keine Gehaltsabtretung.
Si si
Re: Inkasso schreibt Arbeitgeber an
Verfasst: 28. Nov 2018, 15:59
von mepeisen
Hi.
Wenn du möchtest, kann ich diesen Fall gerne einmal bei uns im AK Inkassowatch vorlegen. Wir suchen derzeit in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Hamburg nach solchen Fällen der EOS. Für eine Abmahnung und Unterlassungsklage.
Schreibe mich dazu mal per privater Nachricht an.
Versandhausforderung bedeutet irgendwas aus dem Quelle-Konzern? Dann sind die Inkassokosten exakt 0,00€. Das nur so nebenbei.
Ums kurz zu machen: Schulden gehen den Arbeitgeber exakt nichts an. Wie hier schon steht: Solange kein Titel existiert und kein PfÜB beantragt wird (oder eine Gehaltsabtretung). Mit dem Anschreiben an deinen Arbeitgeber hat sich EOS auf ziemliches Glatteis gewagt und ist eingebrochen. Das befindet sich in den Grauzonen zu strafbaren Handlungen (Nötigung usw.)
Der AK würde da gerne tätig werden, auch bei Beschwerden vor dem AG Hamburg. Die Kontakte zu diesem Aufsichtsgericht sind nicht die schlechtesten
Re: Inkasso schreibt Arbeitgeber an
Verfasst: 28. Nov 2018, 16:27
von Janadi
Hallo mepeisen,
ich lasse mir das mal durch den Kopf gehen . Grundsätzlich will ich mich da gar nicht mehr großartig reinsteigern. In wenigen Wochen ist die Insolvenz eingereicht, dann haben sich solche Sachen erledigt.
Re: Inkasso schreibt Arbeitgeber an
Verfasst: 2. Dez 2018, 06:49
von mepeisen
Reinsteigern ist natürlich relativ. Das Problem, das man hier eher auch sehen muss: Wenn die damit zu oft durchkommen, macht es Schule. Und dann wird eine Grauzone geschaffen, an den Gerichten vorbei. Das darf nicht sein.
Re: Inkasso schreibt Arbeitgeber an
Verfasst: 6. Apr 2019, 05:00
von insolaner
wäre das nicht ggf. auch datenschutzmäßig kein Thema, oder ist das zwar unschön, aber leider noch zulässig?
Ich denke ja, dass in dem Schreiben doch Details genannt werden, die Dritte, so auch den Arbeitgeber, absolut nichts angehen?!