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Hohe Zinsen im Mahnbescheid und Klage

Verfasst: 11. Dez 2019, 19:01
von Der_H
Hallo,
ich habe zwei Briefe erhalten...

Einen Mahnbescheid.
Die Hauptforderung ist begründet, aber die Zinsen sind sehr hoch!

9,5% auf die Hauptforderung und 4% auf Schadensersatz gem. Verzugszinsen

Wie Widerspreche ich richtig dem Mahnbescheid?



Und eine Klage
Streitwert 6000€
1. auf Zahlung der Hauptforderung zzgl. Zinsen
2. Zahlung Inkassogebühren 1,3er (Der Richter hat schon gleich geschrieben das nur 0,65er zulässig sind.)
3. Die Beklagte Partei trägt die Kosten des Verfahrens.
4. Das Urteil ist - gegebenenfalls gegen Sicherheitsleistung, die auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft
eines als Zoll- oder Steuerbürgen zugelassenen Bank oder Sparkasseninstituts mit sitz in der Europäischen Union
erbracht werden kann - vorläufig vollstreckbar.



Punkt 1. erkenne ich so an.
2. sehe ich auch bei einer 0,65er Gebühr.
3. bekomme ich eine Rechnung vom Gericht? Das wird doch bestimmt teuer? Die verstoßen doch gegen die Schadenminderungspflicht... also der Kläger.
4.was heißt das?


Ich verstehe das so, das ich beim nichtstun ein Versäumnisurteil zu den punkten 1-4 bekomme.

Dann steht im Brief noch: Wenn sie mitteilen. dass Sie den Anspruch ganz oder teilweise anerkennen wollen, kann ohne mündliche Verhandlung ein Anerkenntnisurteil gegen sie ergehen.

Punkt eins würde ich voll anerkennen und punkt zwei nur die 0,65er Gebühr. Was passiert mit punkt 3 und 4?

Wie komme ich am günstigsten weg? Ich will den Schaden natürlich möglichst klein halten.

Re: Hohe Zinsen im Mahnbescheid und Klage

Verfasst: 11. Dez 2019, 21:37
von insolaner
Um 3 wirst Du kaum herumkommen, oder ist die Klage nicht gerechtfertigt? Wenn Du sagst, dass die Hauptforderung richtig und fällig ist, Du aber nicht fristgerecht gezahlt hast (was ich jetzt mal unterstelle, da Du ja auch die 0,65er Inkasso akzeptierst), wirst Du kaum etwas gegen die Klage vorbringen können (die überhöhten Inkassokosten werden ja spätestens vom Richter gekippt, offensichtlich).

Hat das ganze irgendwas mit vubH zu tun, oder ist es eine reine Zivilsache? Du kannst natürlich die Forderung anerkennen, das wird am günstigsten von den Kosten, und dann in die Insolvenz gehen...

Re: Hohe Zinsen im Mahnbescheid und Klage

Verfasst: 11. Dez 2019, 22:18
von caffery
Der_H hat geschrieben: 11. Dez 2019, 19:01 Wie Widerspreche ich richtig dem Mahnbescheid?
An der Stelle ist das Schweinchrosa-Widerspruchsformular etwas blöd - wie auch an der ein oder anderen weiteren Stelle (das Dingen sollte in jedem Fall überarbeitet werden):
Ich mache das bei den Bescheiden der komischen Zwergstaatbank mit ihren lustigen Zinsen immer so:
Kreuzchen bei Teilwiderspruch
Bei "den laufenden Zinsen, soweit sie den nachstehenden Zinssatz übersteigen" 4,12% - darunter schreibe ich immer noch "§ 288 Abs. 1 BGB"

Früher habe ich über Jahre einfach nur an der Stelle dick und fett "Basiszins+5%" hingeschrieben. Irgendein Mahngericht hatte da aber mal was zu motzen, da sie diese Angabe scheinbar für zu kreativ für deren Formblatt hielten. Also habe ichs angepasst.
Es ist mir ein Rätsel, warum dieser ziemlich gängige Zusammenhang auf dem Zettel nicht einfacher darzustellen ist. Einfach nur "4,12 %" reinzuschreiben wäre ja auch nich richtig - da der Basiszins ja nicht starr ist.
Der_H hat geschrieben: 11. Dez 2019, 19:01
Und eine Klage
Streitwert 6000€
1. auf Zahlung der Hauptforderung zzgl. Zinsen
2. Zahlung Inkassogebühren 1,3er (Der Richter hat schon gleich geschrieben das nur 0,65er zulässig sind.)
3. Die Beklagte Partei trägt die Kosten des Verfahrens.
4. Das Urteil ist - gegebenenfalls gegen Sicherheitsleistung, die auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft
eines als Zoll- oder Steuerbürgen zugelassenen Bank oder Sparkasseninstituts mit sitz in der Europäischen Union
erbracht werden kann - vorläufig vollstreckbar.



Punkt 1. erkenne ich so an.
2. sehe ich auch bei einer 0,65er Gebühr.
3. bekomme ich eine Rechnung vom Gericht? Das wird doch bestimmt teuer? Die verstoßen doch gegen die Schadenminderungspflicht... also der Kläger.
4.was heißt das?
2. Wieso? Was rechtfertigt denn eine 0,65er Gebühr? Was haben die denn gemacht? Wenn sie einfach nur ein-zwei Textbausteine verschickt haben: 0,3er Gebühr. (BGH Urteil vom 14.03.2019 - 4 StR 426/18)
Wenn sie inhaltlich irgendwie mehr gemacht haben, wäre u.U. eine 0,5 Gebühr zu rechtfertigen.
Mehr ginge aus meiner Sicht allenfalls dann, wenn sie Verhandlungen geführt, personalisierten Schriftverkehr juristischen Inhalts oder ähnliches in Welt setzen mussten. Ansonsten wäre ich gespannt zu erfahren wie der Richter auf die 0,65er Gebühr kommt.

3. Ja, da sollte dann ein Kostenfestsezungsbeschluss drüber folgen. Was ist denn da vorher genau gelaufen und was ist das fürn Gläubiger?
Man möge mich korrigieren wenn ich Blödsinn erzähle aber: Ich meine, dass es das bei 600 Euro eine "magische Grenze" gibt. Also nur bis dahin müsste es der Gläubiger es i.d.R. über das vereinfachte Mahnverfahren versuchen.
Bei allem darüber hat er die freie Wahl - Klage oder Mahnverfahren. Die allermeisten Gläubiger wählen hier dennoch freiwillig das Mahnverfahren - da schneller und billiger.
Ein Gläubiger der direkt klagt muss es wohl entweder ziemlich dicke haben, oder ein großes Vertrauen in die Zahlungsfähigkeit des Schuldners haben.
Ich erlebe das sehr selten. Die Ausnahme bilden da Fälle in denen der Schuldner dem Gläubiger deutlichst zu verstehen gegeben hat, dass er die Forderung bestreitet und die Gegenseite sich ihrer Sache dennoch sehr sicher ist.

4. Das bedeutet, dass das Urteil bereits vollstreckbar ist, obwohl es noch nicht rechtskräftig ist. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass der Klagende in der entsprechenden Höhe eine Sicherheit hinterlegt für den Fall, dass das Urteil doch im Sinne des Beklagten (Dir) ergehen sollte.
Das ist sozusagen eine Art mögliche "Vermögen-beiseiteschaff-Verhinderung" die sich die Autoren der ZPO da ausgedacht haben.

Re: Hohe Zinsen im Mahnbescheid und Klage

Verfasst: 12. Dez 2019, 00:43
von Der_H
insolaner hat geschrieben: 11. Dez 2019, 21:37 Um 3 wirst Du kaum herumkommen, oder ist die Klage nicht gerechtfertigt? Wenn Du sagst, dass die Hauptforderung richtig und fällig ist, Du aber nicht fristgerecht gezahlt hast (was ich jetzt mal unterstelle, da Du ja auch die 0,65er Inkasso akzeptierst), wirst Du kaum etwas gegen die Klage vorbringen können (die überhöhten Inkassokosten werden ja spätestens vom Richter gekippt, offensichtlich).

Hat das ganze irgendwas mit vubH zu tun, oder ist es eine reine Zivilsache? Du kannst natürlich die Forderung anerkennen, das wird am günstigsten von den Kosten, und dann in die Insolvenz gehen...
Ich finde es einfach ungerechtfertigt! Eine Klage ist unnötig gewesen, und macht dem Gericht/ Richter nur unnötige Arbeit.
Alles was der Kläger an unnötigen Kosten verursacht hat, sollte er selbst bezahlen.
Die Kosten in Höhe eines Mahnverfahrens sind ja nunmal unumgänglich... aber hier geht es einfach darum, dass der Anwalt nochmal was mit der Klage verdient.

Es handet sich um eine Forderung aus einem Kreditkartenvertrag der nach Kündigung verkauft wurde. (Zwergenstaat) Ich habe erst auch gedacht, das man mir ins Blaue eine unerlaubte Handlung vorwirft und das dann durch die Klage „zementieren“ will.

Die Forderung wird 2021 mit in die Insolvenz gehen.

Re: Hohe Zinsen im Mahnbescheid und Klage

Verfasst: 12. Dez 2019, 01:18
von Der_H
Ok beim Mahnbescheid ist ja dann alles klar!
Das Formular sollte echt mal angepasst werden.
caffery hat geschrieben: 11. Dez 2019, 22:18

2. Wieso? Was rechtfertigt denn eine 0,65er Gebühr? Was haben die denn gemacht? Wenn sie einfach nur ein-zwei Textbausteine verschickt haben: 0,3er Gebühr. (BGH Urteil vom 14.03.2019 - 4 StR 426/18)
Wenn sie inhaltlich irgendwie mehr gemacht haben, wäre u.U. eine 0,5 Gebühr zu rechtfertigen.
Mehr ginge aus meiner Sicht allenfalls dann, wenn sie Verhandlungen geführt, personalisierten Schriftverkehr juristischen Inhalts oder ähnliches in Welt setzen mussten. Ansonsten wäre ich gespannt zu erfahren wie der Richter auf die 0,65er Gebühr kommt.
Der Richter weist darauf hin, das aus Gründen der Schadenminderungspflicht nur Inkassokosten in Höhe von 0,65er Gebühr verlangt werden können. Weil bei direkter Beauftragung des Anwalts nur diese Kosten angefallen wären.
caffery hat geschrieben: 11. Dez 2019, 22:18

3. Ja, da sollte dann ein Kostenfestsezungsbeschluss drüber folgen. Was ist denn da vorher genau gelaufen und was ist das fürn Gläubiger?
Man möge mich korrigieren wenn ich Blösinn erzähle aber: Ich meine, dass es das bei 600 Euro eine "magische Grenze" gibt. Also nur bis dahin müsste es der Gläubiger es i.d.R. über das vereinfachte Mahnverfahren versuchen.
Bei allem darüber hat er die freie Wahl - Klage oder Mahnverfahren. Die allermeisten Gläubiger wählen hier dennoch freiwillig das Mahnverfahren - da schneller und billiger.
Ein Gläubiger der direkt klagt muss es wohl entweder ziemlich dicke haben, oder ein großes Vertrauen in die Zahlungsfähigkeit des Schuldners haben.
Ich erlebe das sehr selten. Die Ausnahme bilden da Fälle in denen der Schuldner dem Gläubiger deutlichst zu verstehen gegeben hat, dass er die Forderung bestreitet und die Gegenseite sich ihrer Sache dennoch sehr sicher ist.
Auf gründen der Schadenminderungspflicht sehe ich eine Klage als ungerechtfertigt an, und würde den Kläger auf den zusätzlichen Kosten sitzen lassen. Der Richter hat bestimmt auch noch wichtigere Fälle zu bearbeiten...
Einen Mahnbescheid hätte ich ja nichtmal Widersprochen!


Punkt 4. ist ja auch eine gute Sache für den Gläubiger.

Es handelt sich um eine Forderung aus einem gekündigten Kreditkartenvertrag. Die wurde Weiterverkauft.(Zwergenstaat)

Mir kommt es grade so vor, als wenn die Gläubiger so kurz vor Weihnachten alle nervös werden. Ein anderer Gläubiger verschickt grade fleißig Vorpfändungen.
Meine Bank hat er zwar noch nicht erwischt, aber ich habe schonmal vorsorglich auf Pkonto umgewandelt.
Zwischen den Feiertagen ist das bestimmt schwierig...