Hohe Zinsen im Mahnbescheid und Klage
Verfasst: 11. Dez 2019, 19:01
Hallo,
ich habe zwei Briefe erhalten...
Einen Mahnbescheid.
Die Hauptforderung ist begründet, aber die Zinsen sind sehr hoch!
9,5% auf die Hauptforderung und 4% auf Schadensersatz gem. Verzugszinsen
Wie Widerspreche ich richtig dem Mahnbescheid?
Und eine Klage
Streitwert 6000€
1. auf Zahlung der Hauptforderung zzgl. Zinsen
2. Zahlung Inkassogebühren 1,3er (Der Richter hat schon gleich geschrieben das nur 0,65er zulässig sind.)
3. Die Beklagte Partei trägt die Kosten des Verfahrens.
4. Das Urteil ist - gegebenenfalls gegen Sicherheitsleistung, die auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft
eines als Zoll- oder Steuerbürgen zugelassenen Bank oder Sparkasseninstituts mit sitz in der Europäischen Union
erbracht werden kann - vorläufig vollstreckbar.
Punkt 1. erkenne ich so an.
2. sehe ich auch bei einer 0,65er Gebühr.
3. bekomme ich eine Rechnung vom Gericht? Das wird doch bestimmt teuer? Die verstoßen doch gegen die Schadenminderungspflicht... also der Kläger.
4.was heißt das?
Ich verstehe das so, das ich beim nichtstun ein Versäumnisurteil zu den punkten 1-4 bekomme.
Dann steht im Brief noch: Wenn sie mitteilen. dass Sie den Anspruch ganz oder teilweise anerkennen wollen, kann ohne mündliche Verhandlung ein Anerkenntnisurteil gegen sie ergehen.
Punkt eins würde ich voll anerkennen und punkt zwei nur die 0,65er Gebühr. Was passiert mit punkt 3 und 4?
Wie komme ich am günstigsten weg? Ich will den Schaden natürlich möglichst klein halten.
ich habe zwei Briefe erhalten...
Einen Mahnbescheid.
Die Hauptforderung ist begründet, aber die Zinsen sind sehr hoch!
9,5% auf die Hauptforderung und 4% auf Schadensersatz gem. Verzugszinsen
Wie Widerspreche ich richtig dem Mahnbescheid?
Und eine Klage
Streitwert 6000€
1. auf Zahlung der Hauptforderung zzgl. Zinsen
2. Zahlung Inkassogebühren 1,3er (Der Richter hat schon gleich geschrieben das nur 0,65er zulässig sind.)
3. Die Beklagte Partei trägt die Kosten des Verfahrens.
4. Das Urteil ist - gegebenenfalls gegen Sicherheitsleistung, die auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft
eines als Zoll- oder Steuerbürgen zugelassenen Bank oder Sparkasseninstituts mit sitz in der Europäischen Union
erbracht werden kann - vorläufig vollstreckbar.
Punkt 1. erkenne ich so an.
2. sehe ich auch bei einer 0,65er Gebühr.
3. bekomme ich eine Rechnung vom Gericht? Das wird doch bestimmt teuer? Die verstoßen doch gegen die Schadenminderungspflicht... also der Kläger.
4.was heißt das?
Ich verstehe das so, das ich beim nichtstun ein Versäumnisurteil zu den punkten 1-4 bekomme.
Dann steht im Brief noch: Wenn sie mitteilen. dass Sie den Anspruch ganz oder teilweise anerkennen wollen, kann ohne mündliche Verhandlung ein Anerkenntnisurteil gegen sie ergehen.
Punkt eins würde ich voll anerkennen und punkt zwei nur die 0,65er Gebühr. Was passiert mit punkt 3 und 4?
Wie komme ich am günstigsten weg? Ich will den Schaden natürlich möglichst klein halten.