Problem mit 2 Inkasso
Verfasst: 23. Nov 2019, 12:00
Schönen guten Tag,
über das alte Forum bin ich nun auch hier gelandet. Ich habe vor gut drei Jahren meine offenen Forderungen mit einer Caritativen Schuldnerberatung regeln per Einmalzahlung.
Nur ist mir jetzt bei beim sortieren der alten Unterlagen etwas komisches aufgefallen. Es geht um Forderung von 1996 die seinerzeit im Auftrag des Gläubigers von der Creditreform eingefordert werden sollte. Im Dezember 2000 wurde aber die Forderung an die GFKL/Inkasso Becker abgetreten und diese haben auch einen Vollstreckungsbescheid erwirkt gegen mich. Im März 2013 war diese Sache dann auch bei Inkasso Becker erledigt durch Kontopfändung und Ratenzahlung.
Meine Frage wäre nun folgende ob ich eventuell die Forderung doppelt gezahlt habe und zwar einmal im Jahr 2017 an die Creditreform per Einmalzahlung und halt 2013 an die GFKL per Pfändung und Ratenzahlung?
Wäre es nicht die Pflicht des Gläubigers gewesen wenn er die Forderung an ein anderes Inkasso verkauft dieses auch dem ersten Inkasso zu melden in diesem Falle der Creditreform?
Wäre es ratsam nochmal bei der Creditreform nachzuhaken das dort etwas schief gelaufen ist? Aufgrund des Eintrags bei der Creditreform war es ja schonmal nicht möglich einen Stromanbieter zu wechseln obwohl ja die eigentlich Forderung seit 2013 erledigt ist.
Gruß Canti
über das alte Forum bin ich nun auch hier gelandet. Ich habe vor gut drei Jahren meine offenen Forderungen mit einer Caritativen Schuldnerberatung regeln per Einmalzahlung.
Nur ist mir jetzt bei beim sortieren der alten Unterlagen etwas komisches aufgefallen. Es geht um Forderung von 1996 die seinerzeit im Auftrag des Gläubigers von der Creditreform eingefordert werden sollte. Im Dezember 2000 wurde aber die Forderung an die GFKL/Inkasso Becker abgetreten und diese haben auch einen Vollstreckungsbescheid erwirkt gegen mich. Im März 2013 war diese Sache dann auch bei Inkasso Becker erledigt durch Kontopfändung und Ratenzahlung.
Meine Frage wäre nun folgende ob ich eventuell die Forderung doppelt gezahlt habe und zwar einmal im Jahr 2017 an die Creditreform per Einmalzahlung und halt 2013 an die GFKL per Pfändung und Ratenzahlung?
Wäre es nicht die Pflicht des Gläubigers gewesen wenn er die Forderung an ein anderes Inkasso verkauft dieses auch dem ersten Inkasso zu melden in diesem Falle der Creditreform?
Wäre es ratsam nochmal bei der Creditreform nachzuhaken das dort etwas schief gelaufen ist? Aufgrund des Eintrags bei der Creditreform war es ja schonmal nicht möglich einen Stromanbieter zu wechseln obwohl ja die eigentlich Forderung seit 2013 erledigt ist.
Gruß Canti