Pfändung Weihnachtsgeld

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Käsebrot
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Re: Pfändung Weihnachtsgeld

Beitrag von Käsebrot »

Ganz genau: das ehemalige Urlaubsgeld ist Sonderzahlung Teil I und das ehemalige Weihnachtsgeld Teil II. Beides fällt leider nur noch zeitlich mit den jeweiligen Boni zusammen, deswegen sind sie voll pfändbar. Es liegt echt nur am Titel, die Höhe ist identisch geblieben.

Von meinem Vorgesetzten weiß ich, dass das insbesondere bei den gepfändeten Kollegen zu Unmut führte, die einst Weihnachtsgeld erhielten und dann eben die Sonderzahlung. Ich kenn‘s nicht anders. Und jetzt noch streiten will ich nicht mehr, nachdem ich mit großen Schritten auf die 35%-Quote zulaufe und somit nächstes Jahr ein Ei über meine PI hauen werde - hoffentlich.
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Lieschenmüller
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Re: Pfändung Weihnachtsgeld

Beitrag von Lieschenmüller »

Boh...wie doof ist das denn. Aber gut....wenn du damit die 35% Quote erreichst, lohnt es sich ja wenigstens noch.
Da sollte der Gesetzgeber mal lieber ein Auge drauf werfen und nicht auf Insolvenz in 3 Jahren.
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DavBerg
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Re: Pfändung Weihnachtsgeld

Beitrag von DavBerg »

Ich hätte auch noch einmal eine Frage
Bis vor kurzem dachte ich eigentlich auch, dass Weihnachtsgeld nicht pfändbar wäre und die anderen Kommentare in diesem Thread bestärken mich in dieser Meinung. Allerdings habe ich beim Recherchieren eine Seite gefunden, die besagt, dass das Weihnachtsgeld pfändbar ist, solange dem Arbeitnehmer 500€ bleiben (https://www.schuldnerberatung.de/weihna ... berechnung)
Inwiefern stimmt das? Kann mich da jemand aufklären?
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Der_H
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Re: Pfändung Weihnachtsgeld

Beitrag von Der_H »

500€ ist Pfändungsfrei und alles was darüber hinausgeht, wird zum normalen Lohn dazugerechnet und nach Tabelle gepfändet.

Wenn ich falsch liege, dann möge man mich bitte berichtigen!
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DavBerg
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Re: Pfändung Weihnachtsgeld

Beitrag von DavBerg »

Also ist Weihnachtsgeld an sich doch pfändbar - nur eben nicht komplett? Dann habe ich vor allem die ersten Kommentare in dem Thread falsch aufgefasst.
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Käsebrot
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Re: Pfändung Weihnachtsgeld

Beitrag von Käsebrot »

Die Hälfte eines Monatsentgelds, maximal jedoch 500€ sind unpfändbar.

Ist mAn auch überholt, denn selbst im Gesundheitswesen verdien ich mehr als 1000€ netto im Monat...
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