Pfändung nach evtl. RSB
Verfasst: 14. Nov 2019, 13:20
Guten Tag ,
theoretisch denkbar wäre,das ich nachdem schon längere Zeit nach meinem Antrag auf vorzeitige RSB vergangen ist
das mir diese auch erteilt wird nachdem ich meine Obliegenheiten auch nachgekommen bin.
Da kein Mensch wissen kann wann das genau ist,könnte es aber durchaus so sein, das es diesen Monat noch der Fall ist
und mir der Drittschuldner wieder den vollen Betrag überweist.
Das hätte zur Folge, das mein geschützter Betrag auf dem P Konto überschritten wird und dann die Bank wohl
diesen Betrag an den pfändenden Gläubiger (übrigens ein Inkasso das eine Titulierte Forderung einer Bank gegen mich aufgekauft hat) auskehrt.
Es handelt sich aber um eine Forderung die definitiv vor der PI entstanden ist und somit nach meinem Verständniss von der evtl RSB mit erfasst werden würde.
Ich bin mir schon bewusst, das es eine gewisse “Unschärfe“ in meinen Formulierungen gibt,ich bitte um etwas Nachsehen.
Kurzum,wie könnte ich vermeiden das die Bank etwas an den Gläubiger auskehrt dessen Forderung unter die RSB fallen würde.
Vielleicht weiß ja jemand hier Rat.
theoretisch denkbar wäre,das ich nachdem schon längere Zeit nach meinem Antrag auf vorzeitige RSB vergangen ist
das mir diese auch erteilt wird nachdem ich meine Obliegenheiten auch nachgekommen bin.
Da kein Mensch wissen kann wann das genau ist,könnte es aber durchaus so sein, das es diesen Monat noch der Fall ist
und mir der Drittschuldner wieder den vollen Betrag überweist.
Das hätte zur Folge, das mein geschützter Betrag auf dem P Konto überschritten wird und dann die Bank wohl
diesen Betrag an den pfändenden Gläubiger (übrigens ein Inkasso das eine Titulierte Forderung einer Bank gegen mich aufgekauft hat) auskehrt.
Es handelt sich aber um eine Forderung die definitiv vor der PI entstanden ist und somit nach meinem Verständniss von der evtl RSB mit erfasst werden würde.
Ich bin mir schon bewusst, das es eine gewisse “Unschärfe“ in meinen Formulierungen gibt,ich bitte um etwas Nachsehen.
Kurzum,wie könnte ich vermeiden das die Bank etwas an den Gläubiger auskehrt dessen Forderung unter die RSB fallen würde.
Vielleicht weiß ja jemand hier Rat.