Neuerwerb nach evtl Versagung RSB
Verfasst: 11. Nov 2019, 20:52
Hallo zusammen,
ich bin durch Bekannte auf dieses interessante Forum aufmerksam geworden
und habe schon viel interessantes lesen können.
Momentan beschäftigt mich aber ein denkbares Problem,auf das ich selbst keine Antwort weiß
Ich befinde mich quasi auf der Zielgeraden zur RSB und habe vor 2 Monaten einen entsprechenden Antrag auf vorzeitige RSB nach 5 Jahren gestellt, da alle Verfahrenskosten gedeckt sind.
Aktuell bin ich schon ca.6 Wochen über den 60 Monaten,gehört
habe ich noch nix vom Gericht.
So weit so gut,jetzt zu meiner Frage:
Erfahrungsgemäß braucht das Gericht ja manchmal mehrere Monate über das offizielle Ende der 60
Monate hinaus um eine Entscheidung zu treffen.
Angenommen die RSB würde versagt werden,wäre es dann auch so,das der Neuerwerb noch an den Treuhänder geht?
Hoffe, meine Frage war einigermaßen verständlich formuliert.
Über eine evtl.Antwort würde ich mich sehr freuen und bedanke mich im Voraus dafür.
ich bin durch Bekannte auf dieses interessante Forum aufmerksam geworden
und habe schon viel interessantes lesen können.
Momentan beschäftigt mich aber ein denkbares Problem,auf das ich selbst keine Antwort weiß
Ich befinde mich quasi auf der Zielgeraden zur RSB und habe vor 2 Monaten einen entsprechenden Antrag auf vorzeitige RSB nach 5 Jahren gestellt, da alle Verfahrenskosten gedeckt sind.
Aktuell bin ich schon ca.6 Wochen über den 60 Monaten,gehört
habe ich noch nix vom Gericht.
So weit so gut,jetzt zu meiner Frage:
Erfahrungsgemäß braucht das Gericht ja manchmal mehrere Monate über das offizielle Ende der 60
Monate hinaus um eine Entscheidung zu treffen.
Angenommen die RSB würde versagt werden,wäre es dann auch so,das der Neuerwerb noch an den Treuhänder geht?
Hoffe, meine Frage war einigermaßen verständlich formuliert.
Über eine evtl.Antwort würde ich mich sehr freuen und bedanke mich im Voraus dafür.