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Warum Inkasso 0,001 € überwiesen

Verfasst: 11. Nov 2019, 17:08
von paradiesvogel24
Kann mir bitte jemand sagen warum ein Inkassobüro dem ich Geld schulde schon vor 2 Monaten 0,001€ auf mein Konto überweist?

Testen die damit ob das Konto existiert?

Vielen Dank im Voraus.

Re: Warum Inkasso 0,001 € überwiesen

Verfasst: 11. Nov 2019, 17:15
von insolaner
Abgesehen davon, dass der Klugshicer in mir den 1/10 Cent nicht glaubt :D - ja, ein Gültigkeitstest ist durchaus wahrscheinlich...

Re: Warum Inkasso 0,001 € überwiesen

Verfasst: 11. Nov 2019, 21:41
von Shopgirl
Die Überweisung ist erheblich günstiger, als eine Blindpfändung rauszuhauen. Sie wissen so, dass das Konto existiert und mit großer Wahrscheinlichkeit folgt eine Pfändung.

Manchmal stehen auch lustige Sachen im Verwendungszweck. "Rufen Sie uns an unter bla bla". Das passiert gerne bei Lastschriften, die geplatzt sind.

Re: Warum Inkasso 0,001 € überwiesen

Verfasst: 12. Nov 2019, 17:33
von paradiesvogel24
Die wissen doch das das Konto existiert da man es dem GV bei der Eidestattlichen Versicherung abgegeben hat.

Man müsste den 1 Cent denen zurück überweisen damit sie was zu Buchen haben. :lol: :ugeek: :mrgreen: :idea:

Re: Warum Inkasso 0,001 € überwiesen

Verfasst: 12. Nov 2019, 18:03
von Käsebrot
paradiesvogel24 hat geschrieben: 12. Nov 2019, 17:33 Die wissen doch das das Konto existiert da man es dem GV bei der Eidestattlichen Versicherung abgegeben hat.

Man müsste den 1 Cent denen zurück überweisen damit sie was zu Buchen haben. :lol: :ugeek: :mrgreen: :idea:
Du kannst aber schlussendlich auch das Konto in der Zwischenzeit gekündigt haben. Die EV ist ja nix, was in Bezug auf die Konten in Stein gemeißelt ist. Heute EV, morgen neues Konto. Dann verliefe die Pfändung erstmal ins Leere...

Re: Warum Inkasso 0,001 € überwiesen

Verfasst: 12. Nov 2019, 18:16
von paradiesvogel24
Ja auch wieder wahr.
Meldet sich dann nicht wieder der GV.
Ansonsten wäre es eine gute Idee. Denke die können eh wieder über eine Nachfrage die neue BV abfragen.
Kann man sich nicht eimfach das Gehalt auf das Konto der Frau überweisen lassen dann geht die Kontopfändung inss leere. Wenn der Gläubiger den AG nicht kennt ist das Gehalt auch sicher.

Re: Warum Inkasso 0,001 € überwiesen

Verfasst: 12. Nov 2019, 18:22
von tidus82
paradiesvogel24 hat geschrieben: 12. Nov 2019, 18:16 Kann man sich nicht eimfach das Gehalt auf das Konto der Frau überweisen lassen dann geht die Kontopfändung inss leere. Wenn der Gläubiger den AG nicht kennt ist das Gehalt auch sicher.
Das wäre eine ganz schlechte Idee - denn nicht nur, weil damit das Konto „der Frau“ in Gefahr wäre, weil man nur auf eigene Rechnung Konten nutzen darf, sondern das eventuell auch als Vollstreckungsvereitelung gewertet werden könnte.

Re: Warum Inkasso 0,001 € überwiesen

Verfasst: 12. Nov 2019, 18:26
von tidus82
Weiterhin möchte ich dich bitten, lieber Paradiesvogel, Halbwahrheiten und Vorgehensweisen, die sich am Rande der Legalität befinden hier nicht zu erörtern, da hier auch Leute lesen, die eventuell auf schlechte Ideen durch solche „gut gemeinten Tipps“ kommen könnten und damit vielleicht mehr riskieren als der Tipp wert war.

Wir helfen hier gern wo wir können, werden hier aber keine zwielichtigen Ratschläge erteilen. Und so erwarte ich es auch von den Usern hier.

Re: Warum Inkasso 0,001 € überwiesen

Verfasst: 14. Nov 2019, 10:24
von paradiesvogel24
Sorry war keine böse Absicht und wusste nicht das es so nah an der Grenze ist. Ich möchte mich natürlich auch an die Gesetze zu halten. Wusste nicht das sich dagegen verstoßen hätte

Hatte mir nur Gedanken gemacht welche Wege es gibt um schnell sich mit den Gläubigern zu einigen statt Lohn- und Kontopfändungen monatelang zu bekommen.

Ich finde es besser Schulden abzubezahlen statt in die Verbraucherinsolvenz zu gehen wenn es möglich ist.

Re: Warum Inkasso 0,001 € überwiesen

Verfasst: 14. Nov 2019, 12:51
von S.Nitschke
tidus82 hat geschrieben: 12. Nov 2019, 18:22
paradiesvogel24 hat geschrieben: 12. Nov 2019, 18:16 Kann man sich nicht einfach das Gehalt auf das Konto der Frau überweisen lassen dann geht die Kontopfändung inss leere.
Das wäre eine ganz schlechte Idee - denn nicht nur, weil damit das Konto „der Frau“ in Gefahr wäre, weil man nur auf eigene Rechnung Konten nutzen darf, sondern das eventuell auch als Vollstreckungsvereitelung gewertet werden könnte.
Warum sollte das Konto der Frau in "Gefahr" sein? Maximal könnte die Ehefrau als Drittschuldner in Anspruch genommen werden. Als Ehepartner kann ich das Konto meiner Frau als "Verfügungsberechtigter" verwenden und auch dort mein Einkommen gutschreiben lassen. Warum soll das eine "Vollstreckungsvereitelung" darstellen?

Sorry, klingt wie aus einer Inkassosendung von RTL II abgeschrieben ........