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P Konto, Nachzahlung und Lohn
Verfasst: 8. Nov 2019, 20:01
von Brijod
Hallo
Ich bin neu hier und direkt ein Anliegen.
Ich habe folgendes Problem : Ich habe ein P-Konto wo diesen Monat noch eine Nachzahlung vom Jobcenter, Kindergeld und mein erster Lohn drauf kommen. Dies zusammen wird den Freibetrag überschreiten, vorallem weil Ende des Monats ja noch die nächste Zahlung vom Jobcenter draufkommt. Wie verhält sich das jetzt da ich eine Pfändung vorliegen habe auf dem Konto?
Danke Brigitte
Re: P Konto, Nachzahlung und Lohn
Verfasst: 8. Nov 2019, 20:12
von Ruhrpottmensch
Grundsätzlich wird dann wohl erstmal alles über dem Pfändungsfreien Betrag von der Bank "geblockt". Sprich: Du kannst über den Überschuss bis in den Dezember nicht verfügen.
Im Dezember sollte der Überschuss erstmal wieder freigegeben werden. Dann kannst Du wohl drüber verfügen. Problem wird dann das Gehalt sein, welches im Dezember (Ende des Monats?) eingeht. Damit übersteigst Du erneut den Pfändungsfreien Betrag und der Überschuss wird dann an den Gläubiger auskehrt...
Man kann sich allerdings gewisse Zahlungen freigeben lassen. Ob da Nachzahlungen von der Arge auch drunter fallen, kann ich Dir leider nicht beantworten. Da wird sich eventuell noch ein "Praktiker" zu äußern...
Re: P Konto, Nachzahlung und Lohn
Verfasst: 8. Nov 2019, 21:57
von imker
hier
https://www.elo-forum.org/threads/p-kon ... en.199382/
wird das Vorgehen beschrieben
wegen der Nachzahlung eine Bescheinigung und sonst ein Antrag beim Gericht
dauert etwas, ...bei schlechter Erklärung...wieder fragen
Re: P Konto, Nachzahlung und Lohn
Verfasst: 8. Nov 2019, 23:01
von insolaner
Moin, beim Jobcenter schlicht "die Bescheinigung für das P-Konto" anfordern, die sollten wissen was das ist... Gaaanz schlaue Jobcenter-Mitarbeiter schicken die bei entsprechender Nachzahlung automatisch mit, das ist aber nur ein Bruchteil...
Re: P Konto, Nachzahlung und Lohn
Verfasst: 9. Nov 2019, 00:19
von Käsebrot
Hallo Ruhrpottmensch,
es gilt das First in, First Out-Prinzip auf dem P-Konto, sodass oftmals gar nichts ausgekehrt wird (war zumindest bei mir der Fall), weil unterstellt wird, dass das zuvor gesperrte Geld zuerst verbraucht wird.
Ich sehe das Problem vielmehr darin, dass womöglich unpfändbare Bezüge dauerhaft nicht zugänglich sind, da auch im kommenden Monat ja nur über den Grundfreibetrag verfügt werden darf und somit diese Sperre von Monat zu Monat geschleppt wird (auch wenn der Gläubiger nix davon hat).
Ich hatte den Fall der Kontopfändung zum Glück nicht, weshalb ich leider auch keine praktischen Erfahrungen dazu habe.
Re: P Konto, Nachzahlung und Lohn
Verfasst: 9. Nov 2019, 08:25
von imker
@ Brijod - Du merkst, dass das "Problem" nicht nur bei Dir zugeschlagen hat..
aber wirklich mehr sagen kann man dazu nur, wenn man die Höhe des bescheinigten "Dauerfreibetrages" von Dir genannt bekommt und den dann mit den monatlich stets wieder einegehenden Beträgen und der "Sonderzahlung" betrachten kann
wenn also der Freibetrag 1.000 EUR wäre, jeden Monat 1.000 EUR eingehen und eine Nachzahlung von 2.000 EUR zu betrachten ist, ist die Lage dramatischen im Vergleich zu einem Freibetrag von 1.000, 600 die monatlich eingehen und 1.000 die nachgezahlt werden
wie isses denn nu...
Re: P Konto, Nachzahlung und Lohn
Verfasst: 9. Nov 2019, 08:32
von Brijod
Hallo
Also ich habe einen Freibetrag von ca 1900 wo ich diesen Monat noch 1500 frei habe. Die Nachzahlung ist ca 630 und mein Lohn ca 1700. Also sind ca 830 nich geschützt. Wenn ich die aber dann nächsten Monat frei bekomme ist alles ok da mein Lohn nur 1300 ist. Die Aufstockung vom Amt soll eigentlich auf das Konto meines Mannes aber das Amt hat es wohl noch nicht eingerichtet obwohl die Veränderung schon am 18.10. mitgeteilt wurde. Ich gehe am Montag direkt auch zum Amt und lass mir noch eine Bescheinigung über die Nachzahlung geben wenn es geht.
Danke für eure Hilfe
Re: P Konto, Nachzahlung und Lohn
Verfasst: 9. Nov 2019, 08:41
von Ruhrpottmensch
Käsebrot hat geschrieben: ↑9. Nov 2019, 00:19
Hallo Ruhrpottmensch,
es gilt das First in, First Out-Prinzip auf dem P-Konto, sodass oftmals gar nichts ausgekehrt wird (war zumindest bei mir der Fall), weil unterstellt wird, dass das zuvor gesperrte Geld zuerst verbraucht wird.
Ich sehe das Problem vielmehr darin, dass womöglich unpfändbare Bezüge dauerhaft nicht zugänglich sind, da auch im kommenden Monat ja nur über den Grundfreibetrag verfügt werden darf und somit diese Sperre von Monat zu Monat geschleppt wird (auch wenn der Gläubiger nix davon hat).
Schon klar, trotzdem Danke für den Hinweis...
Wie Du sagst,
oftmals wird eben nichts auskehrt...
Aber ich denke, grundsätzlich besteht eben die Gefahr, dass irgendwann mal was ausgekehrt wird. Gerade bei einer schon bestehenden Kontopfändung.
Aber bei dem TE scheint es ja nicht ganz so "dramatisch" zu sein, da auch schon einer erhöhter Freibetrag besteht.
Der Tipp vom insolaner ist da wohl Gold wert... Direkt beim Jobcenter anfragen...
Re: P Konto, Nachzahlung und Lohn
Verfasst: 9. Nov 2019, 11:01
von imker
2.073,28 € sollte der aktuelle Freitbetrag sein, wenn vereiratet und ein Kind und Kindergeld auf das Konto geht
ggf mal anpassen....