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Re: Keine Auszahlung bei Sparkasse wg. P-KOnto

Verfasst: 2. Nov 2019, 12:09
von insolaner
Moin, weiss die Spasskasse 'offiziell' von der fehlgeleiteten Zahlung? Wenn ja, sollte sie es intern klären können. Ansonsten hilft die wohl nur eine Freigabe mit "Bescheinigung einer anerkannten Stelle" (850er), wer war denn der Empfänger der Rückzahlung, was offizielles oder privat?

Wobei, ich lese gerade "weitergeleitet", das riecht (ohne dass ich Dir das jetzt unterstellen will) dann doch arg nach Geldwäsche, da wird die Bank schon hellhörig...

Re: Keine Auszahlung bei Sparkasse wg. P-KOnto

Verfasst: 2. Nov 2019, 15:26
von Shopgirl
Woher kam denn diese Zahlung und wie hast du die retourniert? Über die Sparkasse oder selbst überwiesen?

Re: Keine Auszahlung bei Sparkasse wg. P-KOnto

Verfasst: 2. Nov 2019, 20:06
von caffery
Es ist halt im Endeffekt die Frage von wem der Fehler bei der Überweisung ausging.

War es ein Fehler der Bank, dann sollte da was zu machen sein.

Wenn es ein Betrag war, der in irgendeiner Weise vor Vollstreckung zu schützen ist, geht vielleicht in diese Richtung was. Aber dafür sind hier auch zu wenig Infos.

War es der Fehler eines Dritten, dann sehe ich da leider einigermaßen schwarz. Dann sollte es eher ein Haftungsfall für eben diesen Dritten sein.

Re: Keine Auszahlung bei Sparkasse wg. P-KOnto

Verfasst: 3. Nov 2019, 13:12
von Shopgirl
Puuuh, also war das Geld im Endeffekt schon für dich bestimmt, sollte nur nicht über dein Konto laufen.

Ich sehe da schwarz ohne entsprechende Freigabe nach § 850k. Die Bank wird nicht im Zweifel haften wollen, schonmal gar nicht, wenn die Überweisung ja eigentlich auch für dich gedacht war.

Mein erster Gedanke war, dass jemandem ein Fehler unterlaufen ist und einfach Geld auf deinem Konto gelandet ist, was mit dir überhaupt nichts zu tun hat. Da hätte man vielleicht mit der Bank diskutieren könne. Aber so? Eher nicht.

Da die Zahlung der Pflegekasse aber vermutlich unpfändbar ist, solltest du doch eigentlich eine entsprechende Bescheinigung zur Freigabe bekommen können.

Re: Keine Auszahlung bei Sparkasse wg. P-KOnto

Verfasst: 3. Nov 2019, 16:00
von caffery
ddorfer1966 hat geschrieben: 3. Nov 2019, 11:12 also es geht um eine Zahlung der Pflegekasse.
Die Rechtsgrundlage (konkreter Paragraf) der Leistung wäre spannend. Wahrscheinlich kann man das sogar auf eine P-Kontobescheinigung zimmern. Auf jeden Fall aber, sollte es über einen Gerichtsbeschluss möglich sein.

Ohne eins von beidem wird die Sparkasse da nichts freigeben - und das ist auch bei solchen Geschichten m.E. (leider) absolut normal bzw. üblich so.