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Kontopfändung, Forderung wird bedient
Verfasst: 4. Nov 2018, 13:13
von helloween
Nach einer Kontopfändung (P-Konto) von einer Tel. Ges. wurde eine Stundung mit Ratenzahlung vereinbart. Am Jahresende dürfte alles beglichen sein. Ich bezweifle, dass der Telefonanbieter dann die Pfändung automatisch vom Konto nimmt. Muß er dazu vom Schuldner aufgefordert werden, ebenso zur Löschung bei der Schufa?
Re: Kontopfändung, Forderung wird bedient
Verfasst: 4. Nov 2018, 13:27
von caffery
Ich zwinge mich mal dazu, die Frage ob die Vereinbarung wirklich sinnvoll war (war sie mit an Sicherheit grenzender Sicherheit nicht) auszuklammern und beantworte nur die gestellte Frage:
Ich zweifle da ebenso dran. Es hängt aber im Endeffekt von der genauen Vereinbarung ab die getroffen wurde. Sollte sie wirklich "rechtssicher" sein (was ich mal bezweifel wenn sie unter Druck und auf Drängen eines Inkassogläubigers entstanden ist), müsste man den Gläubiger nach erfüllter Vereinbarung theoretisch einfach nur kurz auf die Erledigung hinweisen. Dann würde er normalerweise die Pfändungsmaßnahme beenden, sowie eine Erledigungsmitteilung und den Titel im Original an den Schuldner übersenden. Diese Unterlagen könnte er dann selbst benutzen um den Schufa-Eintrag als Erledigt markieren zu lassen. Es gibt auch auch vereinzelt mal Inkassos die so nett sind und das selber machen - ist aber eher die Ausnahme.
Ob das in Deinem Fall aber derart "einfach" laufen wird, hängt wie gesagt vom Einzelfall und der genauen Ausgestaltung der Vereinbarung ab.
Ich erlebe es aber leider bei solchen Geschichten sehr häufig, dass die Inkassogläubiger dann mit Forderungs-Nachgeburten um die Ecke kommen und Vorgenanntes eben nicht tun weil eben extrem schwammige Vereinbarungen getroffen wurden die nicht wirklich die Erledigung der Forderung zum Hauptziel hatten, sondern viel eher eine langfristige Zahlung unter massiver Verschlechterung der rechtlichen Situation des Schuldners.
Re: Kontopfändung, Forderung wird bedient
Verfasst: 4. Nov 2018, 15:21
von helloween
Auch in diesem Fall handelt es sich um einen Flüchtling, der vor Angst alles unterschrieben hat, was der Gerichtsvollzieher im vorgelegt hat.
Ist es sinnvoll, beim Tel. Anbieter schriftlich nachzufragen, wie der Stand der Ablösung genau ist?
Re: Kontopfändung, Forderung wird bedient
Verfasst: 4. Nov 2018, 15:24
von caffery
helloween hat geschrieben: ↑4. Nov 2018, 15:21
Auch in diesem Fall handelt es sich um einen Flüchtling, der vor Angst alles unterschrieben hat, was der Gerichtsvollzieher im vorgelegt hat.
Okay, ich machs nun doch: Was hat denn der "Flüchtling" für ein Einkommen?
helloween hat geschrieben: ↑4. Nov 2018, 15:21
Ist es sinnvoll, beim Tel. Anbieter schriftlich nachzufragen, wie der Stand der Ablösung genau ist?
Schaden tut das sicher nicht. Allerdings bezweifle ich, dass man daraufhin so ohne Weiteres eine Antwort erhält mit der man wirklich etwas anfangen kann.
Abgesehen davon zweifel ich (wie bereits angedeutet) den grundsätzlichen Sinn und Zweck der Zahlungen an, insbesondere da ich die Antwort auf meine erste Frage bereits erahne.
Vielleicht macht es unterm Strich deutlich mehr Sinn den Menschen und seine Unterlagen zu schultern und eine Beratungsstelle aufzusuchen. Besonders dann wenn die hier angesprochene Forderung nicht seine einzige ist - was ja auch durchaus nicht selten mal vorkommen soll.
Re: Kontopfändung, Forderung wird bedient
Verfasst: 4. Nov 2018, 15:37
von helloween
Was hat denn der "Flüchtling" für ein Einkommen?
ALG2
Abgesehen davon zweifel ich (wie bereits angedeutet) den grundsätzlichen Sinn und Zweck der Zahlungen an, da ich die Antwort auf meine erste Frage bereits erahne.
du ahnst wohl richtig. ALG 2 ist nicht pfändbar. Betroffene werden won der Diakonie angehalten, zu zahlen.
Vielleicht macht es unterm Strich deutlich mehr Sinn den Menschen und seine Unterlagen zu schultern und eine Beratungsstelle aufzusuchen.
Das ist richtig, nur leider war es bisher nicht umsetzbar, da es keine Dolmetscher für diese Sprache im weitern Umkreis gibt. Die Schulden entstanden 2016/2017. Damals waren kaum Deutschkenntnisse vorhanden. Jetzt sieht es etwas besser aus, und das Problem wird Anfang des Jahres angegangen, da es viele betrifft.
Re: Kontopfändung, Forderung wird bedient
Verfasst: 4. Nov 2018, 15:47
von caffery
helloween hat geschrieben: ↑4. Nov 2018, 15:37
du ahnst wohl richtig. ALG 2 ist nicht pfändbar. Betroffene werden won der Diakonie angehalten, zu zahlen.
Obwohl ich hier mit meiner Grundahnung richtig lag, gibt es doch immer wieder Dinge die ich mir nichtmal im Traum ausmalen könnte:
Eine Diakonie hält SGB-II Empfänger grundsätzlich dazu an, aus ihrem Existenzminimum Inkassoraten zu blechen?
Das macht mich sprachlos - mehr ehrlich gesagt nicht.
helloween hat geschrieben: ↑4. Nov 2018, 15:37da es viele betrifft.[/i][/b]
Viele Leute oder viele Gläubiger bei dieser einen Person oder beides?
Der Mensch möge bitte aufhören aus seinem SGB-II einen Inkassogläubiger zu bedienen! - ganz besonders ohne eine sinnvolle und tragbare Vereinbarung. Der blecht sich doch sonst bis zum Sanktnimmerleinstag einen von der Palme - von Geld das per Gesetz für nichts anderes gedacht ist und auch reichen kann als die Sicherung der Existenz (deswegen heißt es ja auch Existenzminimum).
... und die Diakonie möge um Himmels Willen aufhören die Leute zu so etwas "anzuhalten", sondern sie sollen jemanden fragen der sich damit auskennt bevor sie (offenkundlich aus Unwissenheit) irgendeinen Unsinn empfehlen. Das kannst Du ihnen gerne mit den wärmsten Grüßen von mir ausrichten;)
Re: Kontopfändung, Forderung wird bedient
Verfasst: 4. Nov 2018, 16:07
von caffery
Um nochmal was zur Grundfrage zu sagen:
Wenn in diesem einen Fall bei diesem einen Gläubiger jetzt (nach Deinen Worten) die Sache praktisch durchbezahlt wurde, könnte man folgendes tun:
Den Vollstreckungsbescheid, sowie die Unterlagen für die Zwangsvollstreckungsmaßnahme (als er beim Gerichtsvollzieher war) raussuchen. Dadurch müsste sich eine exakte Forderungshöhe zu diesem Zeitpunkt ergeben. Die laufenden Zinsen bis heute kann man mit einem Verzugszinsenrechner aus dem Internet in etwa überschlagen.
Dann kannst Du schauen, was bislang gezahlt wurde. Dann weißt Du was er noch zahlen müsste bis die Forderung erledigt ist. Wenn dieser Punkt erreicht ist, kannst Du/kann er den Gläubiger anschreiben und anhand dieser Unterlagen auf die Erledigung der Forderung hinweisen, entsprechend die Beendigung der Pfänsungsmaßnahme fordern und um eine Erledigungsmitteilung und den Titel im Original bitten und schaust erstmal was passiert.
Das macht aber (wie gesagt) aus meiner Sicht in Deinem Fall höchtens dann Sinn, wenn die Forderung jetzt sowieso praktisch schon erledigt ist.
Re: Kontopfändung, Forderung wird bedient
Verfasst: 4. Nov 2018, 16:59
von helloween
Eine Diakonie hält SGB-II Empfänger grundsätzlich dazu an, aus ihrem Existenzminimum Inkassoraten zu blechen?
Das macht mich sprachlos - mehr ehrlich gesagt nicht.
Das hat mich auch sprachlos gemacht.
Viele Leute oder viele Gläubiger bei dieser einen Person oder beides?
Viele Flüchtlinge haben viele Schulden, in die sie aus Unkenntnis hinein gestolpert sind. Zb. Handyverträge, 2x nicht gedecktes Konto bei Abbuchung, Mastercard bekommen, Haustürverträge abgeschlossen etc.
... und die Diakonie möge um Himmels Willen aufhören die Leute zu so etwas "anzuhalten", sondern sie sollen jemanden fragen der sich damit auskennt bevor sie (offenkundlich aus Unwissenheit) irgendeinen Unsinn empfehlen. Das kannst Du ihnen gerne mit den wärmsten Grüßen von mir ausrichten:
Als Ehrenamtlerin bin ich dort schon sehr unbeliebt, da ich ständig hinterfrage, Fehler aufdecke oder Aufklärung einfordere. Meist zeigen sich Situationen, wie beschrieben, erst, wenn ich Ordner für Schriftwechsel mit den Flüchtlingen anlege und so auch in Unterlagen schaue. Inzwischen werde ich abgeblockt, auch mit Vollmacht. Fast alle Flüchtlinge mußten der Diakonie eine Vollmacht geben, haben aber nicht verstanden, was das bedeutet. Interesiert die Diakonie aber nicht, sie machen, was sie wollen, ohne Rücksicht. Es gibt leider kein Qualitätsmanagement.
Re: Kontopfändung, Forderung wird bedient
Verfasst: 4. Nov 2018, 17:16
von caffery
helloween hat geschrieben: ↑4. Nov 2018, 16:59
Viele Flüchtlinge haben viele Schulden, in die sie aus Unkenntnis hinein gestolpert sind. Zb. Handyverträge, 2x nicht gedecktes Konto bei Abbuchung, Mastercard bekommen, Haustürverträge abgeschlossen etc.
Das ist mir bekannt. Auch wenn ich persönlich die "Unkenntnis" bzw. das Ausklammern jeglicher Eigenverantwortung nicht so pauschalisieren würde.
Auf jeden Fall habe ich auch keinerlei "Mitleid" mit Gläubigern die offensichtlich mittellosen Zugewanderten auf diese Weise einfach so Geld, Waren oder Dienstleistungen "hinterherwerfen", völlig egal aus welchen Gründen diese dann im Einzelfall angenommen wurden. Da liegt der Fehler dann wohl noch eher "im System" als bei den Leuten.
Aber wie gesagt: So wirklich ganz pauschal mag ich nicht glauben, dass die Leute alle nicht damit gerechnet haben sollen, dass man etwa das Geld einer überzogenen Mastercard oder eines in die Hand gedrückten Smartphones auch irgendwann mal zurückzahlen soll. Zumal ich da auch schon einige persönliche Erfahrungen bei der Arbeit machen durfte, die Vorgenanntes an manchen Stellen bestätigen.
Ich bin auch persönlich der Meinung, dass das Ausschließen jeglicher Eigenverantwortung zu einem nicht wirklich nachhaltigen Lerneffekt führen könnte.
... aber das ist ein anderes Thema. Ich schweife ab;) Auf jeden Fall halte ich Dein ehrenamtliches Engagement für ausgesprochen lobenswert und hoffe, dass wir Dir dabei hier ein bisschen helfen können.
Re: Kontopfändung, Forderung wird bedient
Verfasst: 4. Nov 2018, 17:28
von helloween
Ja, der Fehler liegt im System. Für Flüchtlinge aus einer Diktatur sehr schwer zu verstehen.
ch bin auch persönlich der Meinung, dass das Ausschließen jeglicher Eigenverantwortung zu einem nicht wirklich nachhaltigen Lerneffekt führen könnte.
Dieser Meinung bin ich ebenfalls. Deshalb halte ich es für sehr wichtig, zu erklären, wie was läuft.
Auf jeden Fall halte ich Dein ehrenamtliches Engagement für ausgesprochen lobenswert und hoffe, dass wir Dir dabei hier ein bisschen helfen können.
Danke schön für die Hilfe