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P Konto Frage

Verfasst: 9. Sep 2019, 15:17
von Sawyer30
Hallo an alle,

hatte zuletzt aus dem Krankengeldbezug noch 160 Euro auf dem Konto. Danach ging eine Pfändung ein, ich konnte nicht mehr auf das Konto zugreifen. Bin zur Bank und habe es in ein P Konto umgewandelt.
eine Woche später ging nun Übergangsgeld von der DRV ein in Höhe von 1440 Euro. Daraufhin wurden mir rund 400 Euro direkt abgezogen, da dies über der Grenze lag. So weit, so gut.
Nun habe ich aber am 01.09. genau die 400 Euro wieder auf mein Konto gutgeschrieben bekommen. Habe nur die Antwort bekommen, dass das so richtig ist.
Kann über die 400 Euro nun auch verfügen. Ist es aber nicht so, dass wenn eine Pfändung vorliegt, der Betrag X über der Freigrenze dann komplett weg ist?

Bekomme nun im September noch eine Restzahlung der DRV von 360 Euro. Hoffe nur, dass mir das nicht abgezogen wird, da dies für September die einzige Zahlung an mich bleibt und das ja weit in meunem Freibetrag drin is.

Kennt sich jemand aus?

Re: P Konto Frage

Verfasst: 9. Sep 2019, 15:27
von tidus82
Die 400 Euro wurden in den Folgemonat übertragen und du kannst darüber verfügen, das ist korrekt so.
Weiterhin wirst du auch über die 360 Euro ganz normal verfügen können, sofern nicht noch weiteres Geld eingeht. Auch das ist richtig so.

Gesperrtes Geld wird in den Folgemonat übertragen und kann dann bis zur Pfändungsfreigrenze genutzt werden.
Es gilt das First-In-First-Out Prinzip.

Wenn du Lust auf Lesen hast, dann schau dir mal dieses hochinteressante Dokument an, was es kostenlos zum Download gibt:
http://www.bag-sb.de/newsticker/n/foerd ... ratgebers/

Re: P Konto Frage

Verfasst: 9. Sep 2019, 15:29
von Käsebrot
Gesperrte Gelder werden erst im übernächsten Monat ausgekehrt, also ist das so schon richtig :)

Erst wenn du mit den neuen Einnahmen wieder den Freibetrag überschreitest, würde das Mehr gesperrt. Da es sich jedoch um „anderes“ Geld handelt als das, was diesen Monat frei gegeben wurde, würde es nicht ausgekehrt, sondern im Folgemonat wieder freigegeben werden.

Re: P Konto Frage

Verfasst: 9. Sep 2019, 16:50
von Sawyer30
Vielen Dank. Bin echt verwirrt damit. Dachte, dass grundsätzlich immer alles, was über der Grenze eingeht, weg ist...
Mit dem Übertrag dachte ich an einen Betrag X, den man noch übrig hat und unter den 1.180 Euro liegt...
Muss mal nochmal in Ruhe lesen.

Re: P Konto Frage

Verfasst: 9. Sep 2019, 17:17
von Käsebrot
Nein, das wäre ja auch nicht wirklich fair, wenn man bspw. sein Gehalt am Monatsletzten bekommt und dann ist das Zuviel am ersten sofort weg.

Re: P Konto Frage

Verfasst: 9. Sep 2019, 21:18
von Sawyer30
Ok. 400 Euro wurden mir übertragen auf September. Hinzu kommen nun noch 360 Euro, die mir überwiesen werden.. Heisst also, dass ich für September nochmal ca. 400 Euro erhalten und darüber frei verfügen kann?

Erst im Oktober erhalte ich wohl wieder Krankengeld.. Von diesem geht bereits auch der pfändbare Teil weg.. Wäre es da sinnvoll, eine Aufstockung zu beantragen? Mein Schuldnerberater meinte, dass man das machen könnte..
Bin nach wie vor total überfordert..

Re: P Konto Frage

Verfasst: 10. Sep 2019, 07:44
von Käsebrot
Genau. Wobei ich jetzt nicht genau weiß, wie es sich mit Geldern verhält, die grundsätzlich pfändbar sind bzw. im eröffneten Verfahren der Insolvenz, bspw. Steuererstattungen oder Überzahlungen vom Strom.

Bezüglich Aufstocken solltest du klären, was in deinem Fall möglich wäre und wie es sich da mit der Pfändbarkeit verhält. Da bin ich überfragt. Wohngeld ist mWn unpfändbar, ob das auch uneingeschränkt für aufstockendes ALG II gilt, weiß ich leider nicht.

Re: P Konto Frage

Verfasst: 10. Sep 2019, 09:21
von Witwe Bolte
Meines Wissens ist (seit Einführung des P-Konto) "Geld" des Schuldners IMMER pfändbar - es sei denn, es ist auf einem P-Konto "geschützt" (nach den P-Konto-Regeln) - also egal, wo es herkommt, ob Arbeitseinkommen, Sozialleistungen, eine Erbschaft oder der Lottogewinn.

Und es sind zwei verschiedene Sachen, ob etwas
- (gem. ZPO, glaube ich) "pfändbar" ist oder
- ob etwas (gem. InsO) "zur Masse" gehört oder der Abtretung unterliegt.

Den Schutz von Sozialleistungen gibt es meines Wissens nicht mehr - eben ausser auf einem P-Konto.

Re: P Konto Frage

Verfasst: 10. Sep 2019, 09:35
von Käsebrot
Der Schutz von Sozialleistungen ergibt sich im Grunde genommen durch deren Höhe, aber wie du schon schriebst, nur auf einem P-Konto. Wer den Regelsatz ALG II erhält plus die Miete wird regelmäßig eher nicht über den Freibetrag kommen.

Es scheint aber auch Leistungen zu geben, die generell nicht pfändbar sind, wie eben das Wohngeld. Diese Konstellation hatte ich nicht, zum Glück, man muss ja nicht alles mitnehmen :mrgreen:

Re: P Konto Frage

Verfasst: 10. Sep 2019, 14:39
von caffery
Die Irritationen ergeben sich hier ganz zwangläufig durch die verschiedenen Begriffe, sowie die unterschiedliche Handhabung.

Wenn der Gesetzgeber in der ZPO, sowie die Gerichte in der Rechtsprechung von "unpfändbar" oder "teilweise unpfändbar" spricht, dann hat das erst einmal nichts mit der P-Kontologik zu tun.
Diese ist stark vereinfacht, pauschalisiert und soll von der Intention her schlicht in einer Vielzahl der Fälle ausreichend sein um möglichst unbürokratisch gerichtliches Einschreiten unnötig zu machen.

Somit ist z.b. das was "MrsRob" sagt nur bezogen auf die P-Kontologik richtig. Es gibt eine Vielzahl von Geldern die per Gesetz (ZPO) oder laut Rechtsprechung generell unpfändbar sind.
Das P-Konto behandelt aber grundsätzlich alle Gelder gleich. Hier ist der Schuldner dann im Einzelfall gezwungen die generelle Unpfändbarkeit durch einen Gerichtsbeschluss feststellen bzw. bestätigen zu lassen, wenn denn in seinem Einzelfall die o.g. pauschale P-Kontoregelung nicht ausreicht.

Bis zur Einführung des P-Kontos war das übrigens grundsätzlich notwendig. Da dies aber scheinbar die Gerichte mit Vollstreckungsschutzanträgen zugeballert hat, fühlte sich der Gesetzgeber irgendwann gezwungen da was gegen zu tun und gebar das P-Konto.