2 Dinge
Verfasst: 8. Sep 2019, 11:18
Hallo zusammen!
Obwohl bei mir ja eigentlich alles beendet ist, gibt es 2 Dinge die ich mir gerne verinnerlichen möchte.
1. Der Ehepartner
Der Ehepartner ist ja die einzige Person, bei generell eine Unterhaltspflicht besteht. Diese Unterhaltsverpflichtung wird, bei eigenem Einkommen des Partners in der Regel per Beschluss aufgehoben. Der Beschluss wird dem Schuldner als auch dem Drittschuldner zugestellt. In dem Beschluss steht, so ist es bei mir gewesen, die Summe, die der Partner verdient. Für mich ergeben sich daraus mal 2 Fragen.
a) Hat der Beschluss noch Gültigkeit, wenn sich der Verdienst des Partners ändert, unabhängig davon ob nun nach unten oder nach oben?
b) Wenn der Schuldner den Arbeitgeber wechselt, kann er dann erneut seinen Partner als unterhaltsberechtigt angeben oder behält der ursprüngliche Beschluss seine Gültigkeit?
2. Es ist hier im Forum oft genug angesprochen worden, ich kann leider nicht verstehen, warum der Schuldner, außerhalb einer INSO, sein Gehalt nicht auf ein anderes Konto überweisen kann.
Gruß arreis
Obwohl bei mir ja eigentlich alles beendet ist, gibt es 2 Dinge die ich mir gerne verinnerlichen möchte.
1. Der Ehepartner
Der Ehepartner ist ja die einzige Person, bei generell eine Unterhaltspflicht besteht. Diese Unterhaltsverpflichtung wird, bei eigenem Einkommen des Partners in der Regel per Beschluss aufgehoben. Der Beschluss wird dem Schuldner als auch dem Drittschuldner zugestellt. In dem Beschluss steht, so ist es bei mir gewesen, die Summe, die der Partner verdient. Für mich ergeben sich daraus mal 2 Fragen.
a) Hat der Beschluss noch Gültigkeit, wenn sich der Verdienst des Partners ändert, unabhängig davon ob nun nach unten oder nach oben?
b) Wenn der Schuldner den Arbeitgeber wechselt, kann er dann erneut seinen Partner als unterhaltsberechtigt angeben oder behält der ursprüngliche Beschluss seine Gültigkeit?
2. Es ist hier im Forum oft genug angesprochen worden, ich kann leider nicht verstehen, warum der Schuldner, außerhalb einer INSO, sein Gehalt nicht auf ein anderes Konto überweisen kann.
Gruß arreis