Jugendamt hat Vermögensauskunft veranlasst – Termin steht, trotzdem Ratenzahlungsangebot
Verfasst: 23. Okt 2026, 16:06
Ich habe erst heute einen Brief vom Jugendamt bekommen und verstehe jetzt überhaupt nicht mehr, was hier vor sich geht.
Anfang November habe ich bereits einen Termin beim Gerichtsvollzieher zur Abgabe der Vermögensauskunft. Gleichzeitig bekomme ich jetzt ein Schreiben vom Jugendamt, in dem mir eine Ratenzahlung von 100 € monatlich angeboten wird. Dafür soll ich aber eine „Stundungsvereinbarung und Schuldanerkenntnis" unterschreiben.
Ich habe Angst, dass hier irgendetwas nicht stimmt. Will das Jugendamt sich damit vielleicht die spätere Zwangsvollstreckung in meine Eigentumswohnung erleichtern?
Warum wurde einerseits bereits die Vermögensauskunft eingeleitet und andererseits wird mir jetzt eine Ratenzahlung angeboten? Das verstehe ich nicht.
Der Brief ist auf den 07.10.2026 datiert, aber ich habe ihn erst heute, am 23.10.2026, in meinem Briefkasten gefunden. Ich kontrolliere meine Post regelmäßig, und Anfang dieser Woche war der Brief noch nicht da.
Trotzdem soll ich die unterschriebene Vereinbarung bereits bis morgen, den 24.10.2026, zurückschicken. Damit bleibt mir praktisch keine Zeit, alles zu prüfen und in Ruhe darüber nachzudenken.
Ich verstehe, dass sich diese beiden Verfahren grundsätzlich nicht ausschließen. Aber es geht doch um dieselbe Forderung und denselben Gläubiger.
Ich bin für jeden Rat dankbar.
Anfang November habe ich bereits einen Termin beim Gerichtsvollzieher zur Abgabe der Vermögensauskunft. Gleichzeitig bekomme ich jetzt ein Schreiben vom Jugendamt, in dem mir eine Ratenzahlung von 100 € monatlich angeboten wird. Dafür soll ich aber eine „Stundungsvereinbarung und Schuldanerkenntnis" unterschreiben.
Ich habe Angst, dass hier irgendetwas nicht stimmt. Will das Jugendamt sich damit vielleicht die spätere Zwangsvollstreckung in meine Eigentumswohnung erleichtern?
Warum wurde einerseits bereits die Vermögensauskunft eingeleitet und andererseits wird mir jetzt eine Ratenzahlung angeboten? Das verstehe ich nicht.
Der Brief ist auf den 07.10.2026 datiert, aber ich habe ihn erst heute, am 23.10.2026, in meinem Briefkasten gefunden. Ich kontrolliere meine Post regelmäßig, und Anfang dieser Woche war der Brief noch nicht da.
Trotzdem soll ich die unterschriebene Vereinbarung bereits bis morgen, den 24.10.2026, zurückschicken. Damit bleibt mir praktisch keine Zeit, alles zu prüfen und in Ruhe darüber nachzudenken.
Ich verstehe, dass sich diese beiden Verfahren grundsätzlich nicht ausschließen. Aber es geht doch um dieselbe Forderung und denselben Gläubiger.
Ich bin für jeden Rat dankbar.