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Jugendamt hat Vermögensauskunft veranlasst – Termin steht, trotzdem Ratenzahlungsangebot

Verfasst: 23. Okt 2026, 16:06
von Gi163
Ich habe erst heute einen Brief vom Jugendamt bekommen und verstehe jetzt überhaupt nicht mehr, was hier vor sich geht.

Anfang November habe ich bereits einen Termin beim Gerichtsvollzieher zur Abgabe der Vermögensauskunft. Gleichzeitig bekomme ich jetzt ein Schreiben vom Jugendamt, in dem mir eine Ratenzahlung von 100 € monatlich angeboten wird. Dafür soll ich aber eine „Stundungsvereinbarung und Schuldanerkenntnis" unterschreiben.

Ich habe Angst, dass hier irgendetwas nicht stimmt. Will das Jugendamt sich damit vielleicht die spätere Zwangsvollstreckung in meine Eigentumswohnung erleichtern?

Warum wurde einerseits bereits die Vermögensauskunft eingeleitet und andererseits wird mir jetzt eine Ratenzahlung angeboten? Das verstehe ich nicht.

Der Brief ist auf den 07.10.2026 datiert, aber ich habe ihn erst heute, am 23.10.2026, in meinem Briefkasten gefunden. Ich kontrolliere meine Post regelmäßig, und Anfang dieser Woche war der Brief noch nicht da.

Trotzdem soll ich die unterschriebene Vereinbarung bereits bis morgen, den 24.10.2026, zurückschicken. Damit bleibt mir praktisch keine Zeit, alles zu prüfen und in Ruhe darüber nachzudenken.

Ich verstehe, dass sich diese beiden Verfahren grundsätzlich nicht ausschließen. Aber es geht doch um dieselbe Forderung und denselben Gläubiger.

Ich bin für jeden Rat dankbar.

Re: Jugendamt hat Vermögensauskunft veranlasst – Termin steht, trotzdem Ratenzahlungsangebot

Verfasst: 23. Okt 2026, 21:05
von TomH
Offensichtlich ist der Gläubiger zu einer Ratenzahlung bereit. Diese wird natürlich dem Gerichtsvollzieher auch vorliegen.

Re: Jugendamt hat Vermögensauskunft veranlasst – Termin steht, trotzdem Ratenzahlungsangebot

Verfasst: 23. Okt 2026, 21:15
von Shopgirl
Ich habe gerade im anderen Forum gelesen, dass du den laufenden Unterhalt nicht zahlst, bzw. nur 100 Euro im Monat.

Was glaubst du denn, was nun passiert? Es vergrößert sich jeden Monat der Rückstand. Du wirst so die Wohnung nicht retten können, ohne dein Einkommen zu erhöhen und die nicht rentable Selbstständigkeit aufzugeben.

Die Vermögensauskunft wird vermutlich gefordert, damit sich ein Überblick über dein Vermögen verschafft werden kann (auch im Hinblick auf eine Ratenzahlung). Du könntest ja theoretisch zwar nur wenig monatlich verdienen (ich nehme an, dazu liegen dem Jugendamt Nachweise vor), aber gleichzeitig ein paar Milliönchen auf dem Konto haben.

Du kannst die Wohnung nur retten, wenn du den laufenden Unterhalt vollständig zahlst + eine angemessene Rate auf den Rückstand.

Re: Jugendamt hat Vermögensauskunft veranlasst – Termin steht, trotzdem Ratenzahlungsangebot

Verfasst: 24. Okt 2026, 09:41
von Icke26
Was möchtest du den hier für ein Tipp bekommen, wie du am besten ohne zu bezahlen, aus der Sache rauskommst?
Ich glaube da hast du schlechte Karten.
Die einzige Lösung ist, rückständige Unterhaltsschulden bezahlen, und dann natürlich jeden Monat den aktuellen neuen Betrag des Unterhalt.
Wenn du beim Gerichtsvollzieher die Eigentumswohnung angibst, was du ja vom Gesetz her machen musst, und die Schulden nicht zahlen kannst, ist die Wohnung weg.