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Vermögensauskunft. Jugendamt
Verfasst: 22. Okt 2026, 13:54
von Gi163
Hallo zusammen!
Wegen meiner Unterhaltsschulden habe ich eine Ladung vom Gerichtsvollzieher zur Abgabe der Vermögensauskunft bekommen.
Ich hatte überlegt, mit dem Gerichtsvollzieher eine monatliche Ratenzahlung von 100 Euro zu vereinbaren. Aber ich glaube nicht, dass er damit einverstanden sein wird.
Ich habe ehrlich gesagt Angst. Was passiert, wenn ich nicht zum Termin zur Vermögensauskunft erscheine?
Wird dann sofort ein Haftbefehl beantragt? Kommt man zu mir nach Hause oder kann ich auch außerhalb meiner Wohnung festgenommen werden?
Vielen Dank für eure Antworten!
Re: Vermögensauskunft. Jugendamt
Verfasst: 22. Okt 2026, 15:09
von Icke26
Gi163 hat geschrieben: ↑22. Okt 2026, 13:54
Hallo zusammen!
Wegen meiner Unterhaltsschulden habe ich eine Ladung vom Gerichtsvollzieher zur Abgabe der Vermögensauskunft bekommen.
Ich hatte überlegt, mit dem Gerichtsvollzieher eine monatliche Ratenzahlung von 100 Euro zu vereinbaren. Aber ich glaube nicht, dass er damit einverstanden sein wird.
Ich habe ehrlich gesagt Angst. Was passiert, wenn ich nicht zum Termin zur Vermögensauskunft erscheine?
Wird dann sofort ein Haftbefehl beantragt? Kommt man zu mir nach Hause oder kann ich auch außerhalb meiner Wohnung festgenommen werden?
Vielen Dank für eure Antworten!
Wenn du nicht zur Ladung erscheinst, folgt in der Regel ein Haftbefehl.
Warum willst du da nicht hingehen, hast du was zu verbergen? Die Schufa ist eh hinüber. Wenn du nicht erscheinst wird das auch der Schufa gemeldet, auch der Haftbefehl.
Angst muss man da nicht haben, solange man ehrlich alles beantwortet.
Mit der 100 Euro Rate kommt drauf an wieviel Unterhaltsschulden du hast. Ich glaube der GV darf allein nur 12 Monatsraten genehmigen.
Aber du musst ja dann natürlich jeden Monat deine Unterhaltsschulden bezahlen!!!!
ja rein theoretisch kannst du auch außerhalb deiner Wohnung festgenommen werden.
Re: Vermögensauskunft. Jugendamt
Verfasst: 22. Okt 2026, 17:11
von TomH
Dem Termin wird man sich auf Dauer nicht entziehen können, außer man zahlt die offene Rechnung oder vereinbart eine Ratenzahlung, oder gibt die VA ab (für 2 Jahre wäre dann glaube ich Ruhe).
Re: Vermögensauskunft. Jugendamt
Verfasst: 23. Okt 2026, 10:14
von rheinlust27
Die Verhaftung erfolgt durch den Gerichtsvollzieher normalerweise zu Hause. Du wirst nicht wie ein Straftäter per Haftbefehl gesucht, kein Polizist wird dich bei einer Kontrolle festnehmen. Allerdings ist die Vermögensauskunft kein großes Ding, warum also nicht abgeben.
Bei Unterhalt kannst Du bis auf Sozialhilfeniveau gepfändet werden, deshalb wird das mit den 100 Euro nur dann funktionieren, wenn Du entweder nach 12 Monaten alles bezahlt hast, oder eben nicht genug verdienst.