AufstiegsBafög, Weiterbildung und drohende Insolevnz
Verfasst: 21. Aug 2026, 16:09
Hallo zusammen,
ich wende mich völlig überfordert an dieses Forum.
Ich habe bereits zwei Schuldnerberatungen und einen Insolvenzanwalt aufgesucht – alle drei sagen mir, mein Fall sei extrem schwierig, und die Aussagen widersprechen sich komplett.
Ich suche dringend nach Rat und vor allem nach Personen, die vielleicht schon selbst Erfahrungen mit der Kombination aus Aufstiegs-BAföG (Meister-BAföG) und einer (drohenden) Privatinsolvenz gemacht haben.
Zu meiner Situation:
Familienstand: Alleinerziehend, Tochter (4 Jahre).
Trennung: Seit September 2025 vom Ehemann getrennt.
Das akute Problem: Mein Ex-Mann hat mir gerade mitgeteilt, dass er zahlungsunfähig ist und die gemeinsamen Kredite (Gesamtschuldnerhaftung, ca. 75.000 € bei Banken) ab nächsten Monat (September 2026) nicht mehr bedienen wird. Die Banken werden sich also bald voll an mich halten.
Mein größtes Dilemma (Die Weiterbildung & Aufstiegs-BAföG):Ich mache aktuell eine wichtige Weiterbildung, die noch bis September 2027 läuft.
Finanzierung: Die Kosten zahle ich monatlich in Raten an die Schule (bis August 2027).
Eigentlich wäre die Gesamtsumme sofort fällig gewesen, aber die Schule hat Ratenzahlung erlaubt.
Förderung: Ich erhalte Aufstiegs-BAföG (50 % als Zuschuss von der Stadt und 50 % als KfW-Darlehen).
Problem: Ein Abbruch ist laut Schule nicht ohne Weiteres möglich. Wirtschaftliche Notlagen zählen laut den Bedingungen nicht als "wichtiger Grund" für einen sanktionsfreien Abbruch. Die Schule selbst ist mit der Situation überfordert.
Die drei völlig widersprüchlichen Experten-Meinungen, die mich verzweifeln lassen:
Schuldnerberatung 1 sagt: Ich soll mit der Insolvenz warten, die Füße stillhalten, die Raten an die Schule irgendwie weiterzahlen und erst nach Abschluss der Weiterbildung (ab September 2027) in die Privatinsolvenz gehen.
Schuldnerberatung 2 sagt: Die Weiterbildung und das Insolvenzverfahren parallel seien überhaupt kein Problem, ich könne das einfach so durchziehen.
Der Insolvenzanwalt sagt: Ich darf ab sofort auf keinen Fall mehr die Raten für die Weiterbildung bezahlen. Das wäre eine verbotene Gläubigerbevorzugung (die Schule wird bedient, die Banken nicht), was die Restschuldbefreiung gefährdet. Ich müsse die Weiterbildung sofort abbrechen.
Meine Fragen an das Forum: Hat jemand konkrete Erfahrung mit Aufstiegs-BAföG im Insolvenzverfahren? Was passiert mit dem KfW-Kredit-Anteil, wenn ich jetzt in die Insolvenz gehe? Wird der Vertrag von der KfW wegen der Insolvenz gekündigt, die Auszahlung gestoppt und damit die Weiterbildung zerstört? Oder läuft die Förderung/Auszahlung trotz Insolvenz weiter, weil sie zweckgebunden ist?
Stimmt die Aussage des Anwalts zur Gläubigerbevorzugung, wenn ich die monatlichen Schulraten aus meinem unpfändbaren Einkommen (oder dem BAföG-Zuschuss) bezahle?Ist es taktisch klüger, die Insolvenz bis zum Ende der Ausbildung (Herbst 2027) herauszuzögern, während die Banken die 75.000 € einfordern, oder sollte ich das Verfahren sofort anstreben?
Wie schütze ich mich in der Zwischenzeit vor Pfändungen?Ich bin für jeden fachlichen Rat, jede Erfahrung oder Einschätzung dankbar.
Ich will meine Weiterbildung nicht verlieren, da sie die Zukunft für mich und meine Tochter sichert, sehe aber gerade keinen Ausweg. Vielen Dank im Voraus!
ich wende mich völlig überfordert an dieses Forum.
Ich habe bereits zwei Schuldnerberatungen und einen Insolvenzanwalt aufgesucht – alle drei sagen mir, mein Fall sei extrem schwierig, und die Aussagen widersprechen sich komplett.
Ich suche dringend nach Rat und vor allem nach Personen, die vielleicht schon selbst Erfahrungen mit der Kombination aus Aufstiegs-BAföG (Meister-BAföG) und einer (drohenden) Privatinsolvenz gemacht haben.
Zu meiner Situation:
Familienstand: Alleinerziehend, Tochter (4 Jahre).
Trennung: Seit September 2025 vom Ehemann getrennt.
Das akute Problem: Mein Ex-Mann hat mir gerade mitgeteilt, dass er zahlungsunfähig ist und die gemeinsamen Kredite (Gesamtschuldnerhaftung, ca. 75.000 € bei Banken) ab nächsten Monat (September 2026) nicht mehr bedienen wird. Die Banken werden sich also bald voll an mich halten.
Mein größtes Dilemma (Die Weiterbildung & Aufstiegs-BAföG):Ich mache aktuell eine wichtige Weiterbildung, die noch bis September 2027 läuft.
Finanzierung: Die Kosten zahle ich monatlich in Raten an die Schule (bis August 2027).
Eigentlich wäre die Gesamtsumme sofort fällig gewesen, aber die Schule hat Ratenzahlung erlaubt.
Förderung: Ich erhalte Aufstiegs-BAföG (50 % als Zuschuss von der Stadt und 50 % als KfW-Darlehen).
Problem: Ein Abbruch ist laut Schule nicht ohne Weiteres möglich. Wirtschaftliche Notlagen zählen laut den Bedingungen nicht als "wichtiger Grund" für einen sanktionsfreien Abbruch. Die Schule selbst ist mit der Situation überfordert.
Die drei völlig widersprüchlichen Experten-Meinungen, die mich verzweifeln lassen:
Schuldnerberatung 1 sagt: Ich soll mit der Insolvenz warten, die Füße stillhalten, die Raten an die Schule irgendwie weiterzahlen und erst nach Abschluss der Weiterbildung (ab September 2027) in die Privatinsolvenz gehen.
Schuldnerberatung 2 sagt: Die Weiterbildung und das Insolvenzverfahren parallel seien überhaupt kein Problem, ich könne das einfach so durchziehen.
Der Insolvenzanwalt sagt: Ich darf ab sofort auf keinen Fall mehr die Raten für die Weiterbildung bezahlen. Das wäre eine verbotene Gläubigerbevorzugung (die Schule wird bedient, die Banken nicht), was die Restschuldbefreiung gefährdet. Ich müsse die Weiterbildung sofort abbrechen.
Meine Fragen an das Forum: Hat jemand konkrete Erfahrung mit Aufstiegs-BAföG im Insolvenzverfahren? Was passiert mit dem KfW-Kredit-Anteil, wenn ich jetzt in die Insolvenz gehe? Wird der Vertrag von der KfW wegen der Insolvenz gekündigt, die Auszahlung gestoppt und damit die Weiterbildung zerstört? Oder läuft die Förderung/Auszahlung trotz Insolvenz weiter, weil sie zweckgebunden ist?
Stimmt die Aussage des Anwalts zur Gläubigerbevorzugung, wenn ich die monatlichen Schulraten aus meinem unpfändbaren Einkommen (oder dem BAföG-Zuschuss) bezahle?Ist es taktisch klüger, die Insolvenz bis zum Ende der Ausbildung (Herbst 2027) herauszuzögern, während die Banken die 75.000 € einfordern, oder sollte ich das Verfahren sofort anstreben?
Wie schütze ich mich in der Zwischenzeit vor Pfändungen?Ich bin für jeden fachlichen Rat, jede Erfahrung oder Einschätzung dankbar.
Ich will meine Weiterbildung nicht verlieren, da sie die Zukunft für mich und meine Tochter sichert, sehe aber gerade keinen Ausweg. Vielen Dank im Voraus!