Eventuell Pfaendung...
Verfasst: 1. Jul 2026, 19:50
Hallo..
Habe mal wieder ein Spezialproblem...
Habe ca. 1500 Unterhaltsrückstaende aus 2014...
Haette damals zahlen müssen, konnte aber nicht wegen kurtzfristige Arbeitslosigkeit.
Titel existiert.
2017 nahm Ich es in die Insolvenz mit, Diese Forderung wurde zur Tabelle angemeldet, aber nicht als VbuH.
2023 dann die Restschuldbefreiung.
Aus der Tabelke kann es nicht vollstreckt werden, weil ja nicht als VbuH angemeldet.
Kann es aber aus dem Existierenden Titel vollstreckt werden,
Obwohl die Forderung ja eigentlich von der RSB erfasst ist?
MfG
El Torro
Habe mal wieder ein Spezialproblem...
Habe ca. 1500 Unterhaltsrückstaende aus 2014...
Haette damals zahlen müssen, konnte aber nicht wegen kurtzfristige Arbeitslosigkeit.
Titel existiert.
2017 nahm Ich es in die Insolvenz mit, Diese Forderung wurde zur Tabelle angemeldet, aber nicht als VbuH.
2023 dann die Restschuldbefreiung.
Aus der Tabelke kann es nicht vollstreckt werden, weil ja nicht als VbuH angemeldet.
Kann es aber aus dem Existierenden Titel vollstreckt werden,
Obwohl die Forderung ja eigentlich von der RSB erfasst ist?
MfG
El Torro