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Kontopfändung mit p-konto, frage
Verfasst: 20. Jun 2026, 15:55
von iceage0969
Hallo ich habe eine vorpfändung drauf also zahlungsstopp von der Bank erhalten letzten Monat. Als dann am 25.06 Lohn drauf kam (bekomme immer so um den dreh Lohn) sind von den 2655€ (hab auch eine lohnpfändung bzw. Lohnabtretung drauf, sonst hätte ich 3100€ erhalten) 513€ aufs auskehrkonto übertragen worden. Ich habe also 2141€ zur Verfügung, am 01 des folgemonats kamen die 513€ wieder aufs Konto zurück. Geld bzw. Guthaben ist keins mehr auf Konto gerade sonst wird es ja auch einbehalten, die Frage ist, jetzt kommt der 2te Monat mit der Pfändung, ich bekomme immer gleich viel Geld also 2600-2655€ ca. Da gehen jetzt nächste woche dann also 2x513€ ca auf auskehrkonto richtig? Also 1026€? Und am 01.07 wird es wieder von auskehrkonto auf Konto über tragen und ist frei verfügbar? Wenn aber im 3ten Monat dann 3x 513€ =1539€ dann wird es aber knapp mit Miete und Strom rechtzeitig zu bezahlen. Im 3ten Monat wird dann das ganze 1539€ an den gläubiger gezahlt und ich kann die Miete nicht zahlen? Oder wie läuft das? Ich warte auf den pfüB dann kann ich an das Gericht schreiben wegen doppelpfändung also lohnabtretung vom Lohn und Pfändung konto oder?
Re: Kontopfändung mit p-konto, frage
Verfasst: 20. Jun 2026, 18:42
von node143
Eine Vorpfändung/Vorläufigeszahlungsverbot (VZV) gilt nur für einen Monat und wir dann ohnehin, falls kein neues VZV oder die Pfändung kommt, von der Bank gelöscht.
Scheinbar hast du ein P-Konto mit erhötem Freibetrag (eine weitere person im Haushalt)? Ich würd die Rechnung nicht so kompliziert machen - du kannst 2.145,23 Euro monatlich verfügen - egal welcher Monat, egal wie lange die Pfändung drauf ist (ab 01.07. gelten neue Beträge). Ca. 500 Euro monatlich werden gesperrt für Pfändungen.
Falls eine Pfändung kommt ist dein Plan mit dem Gericht und der Doppeltpfändung gut.
Re: Kontopfändung mit p-konto, frage
Verfasst: 20. Jun 2026, 19:04
von iceage0969
Danke für deine Antwort, ja habe 1 Unterhaltspflichtige Person im Haushalt. Ab Juli wird der Freibetrag dann 2189,99€ sein. Also werde ich immer 2145,22€ jeden Monat zur Verfügung haben bzw. Ab Juli 2189,99€. Diese 513€ was die mir am 1ten wieder gut geschrieben habe wird mit Lohn 2600€ ca. Addiert also diesen Monat 3113€ minus den 968€ sind 2145€. Die ziehen dann wenn ich richtig gerechnet habe von 2600€ nun 968€ ab aufs auskehrkonto und hab bis zum 31igsten ca. 1632€ und am 01.07 kommen diese 968€ wieder als Guthaben auf mein Konto korrekt?
Aber irgendwann behalten die doch 500€ und zahlen dieses dem gläubiger?
Ich habe ja ne Lohnabtretung, dieses schreiben hab ich schon von meinem Arbeitgeber besorgt, ich muss ja dann auch post mit einer pfüB erhalten, bin gespannt, mit lohnabtretung und kontopfändung kann man auch als doppelpfändung angeben ja? Ich glaube dafür gibts auch ein Vordruck hier irgendwo.
Re: Kontopfändung mit p-konto, frage
Verfasst: 21. Jun 2026, 13:07
von TG25
Mich verwirrt diese Rechnung auch immer, zumal es auch immer wieder Sachen zu lesen gibt, dass Banken es manchmal unterschiedlich handhaben.
Nicht vergessen, dass man den unverbrauchten Freibetrag bis zu 3 Monate "mitnehmen" darf.
Ich denke am einfachsten versteht man es nach dem FIFO Prinzip. D.h. bleiben dir im Monat 1. - 500€ vom Freibetrag übrig sind diese im Monat 2. verfügbar zusätzlich zu dem neuen Freibetrag von Februar. Bleiben auch im Monat 2. von dem Verfügungsrahmen 500€ übrig sind in Monat 3. 1000€ zusätzlich zu dem ohnehin im März neu verfügbaren Freibetrag zusätzlich verfügbar.
D.h. Theoretisch wärst du in deinem Fall dann bei 3189,99€ die du dann im dritten Monat verfügen könntest.
Beim Verbauch wird immer der älteste Pool zuerst "angefasst" - d.h. eigentlich bereits im 2. Monat hast du ja die 500€ vom ersten Monat verbraucht wenn du deine Fixkosten anfängst zu zahlen (angenommen die sind höher als 500€), sodass du nie in die Situation kommen solltest dass etwas von deinem Freibetrag je abgeführt wird. Die zusätzlichen 1000€ im dritten Monat kommen ja eher so zu Stande, da du ja durch die "Mitnahme" der 500€ aus dem ersten Monat weniger von dem Freibetrag des zweiten Monats verbraucht hast.
Ich hoffe ich habe es so richtig wiedergegeben

Re: Kontopfändung mit p-konto, frage
Verfasst: 21. Jun 2026, 13:28
von Icke26
Hallo,
Nein, es werden nächste Woche nicht 1026 € einbehalten. Dein Geld ist durch den monatlichen Freibetrag und das sogenannte „First-In-First-Out“-Prinzip (FIFO) geschützt. Da dein Arbeitgeber bereits eine Lohnpfändung durchgeführt hat, liegt zudem eine unzulässige Doppelpfändung vor, gegen die du dich wehren kannst.
Jeden Monat wird nur der Betrag auf das Auskehrkonto geschoben, der in diesem spezifischen Monat Ihren Freibetrag übersteigt. Es werden nächste Woche also wieder ca. 513 € sein, nicht das Doppelte.
Kurze Erklärung:
Eingang Ende Juni: Dein Arbeitgeber überweist ca. 2.655 €.Verfügbar im Juni: Du kannst sofort über deinen Sockelfreibetrag (aktuell mindestens 1.500 €, bei dir durch automatische Verrechnungen offenbar 2.141 €) verfügen. Umbuchung im Juni: Die restlichen ca. 513 € gehen auf das Auskehrkonto. Freigabe am 01. Juli: Die 513 € stehen Ihnen wieder komplett zur Verfügung. Sie können damit am Monatsanfang sofort Miete und Strom bezahlen.
Re: Kontopfändung mit p-konto, frage
Verfasst: 21. Jun 2026, 17:05
von iceage0969
Danke euch, diese 513€ die man mir am 01.06 wieder gut geschrieben wurde, hätte ich jetzt gedacht das die mit den 2655€ lohneingang aufgerechnet wird so das die nächste Woche quasi das doppelte einbehalten also 2655+513 das die 1023 einbehalten bis zur Freigrenze von 2145€ so das ich nur 1500-1600€ nur zur Verfügung habe und am 01.07 kommen die 1023€ wieder aufs Konto?
Ich bin gespannt ob die PfüB pünktlich kommt zur Bank, wenn ja, wann bekomme ich dann die PfüB nach Hause damit ich beim zuständigen Amtsgericht schreiben kann wegen doppelpfändung?
Re: Kontopfändung mit p-konto, frage
Verfasst: 22. Jun 2026, 09:29
von Paula
Wie du selbst schon geschrieben. Bei dir gibt es eine Doppelpfändung. Mach also einen Antrag beim Vollstreckungsgericht und du hast dein überwiesenen Lohn voll zur Verfügung, dann musst du auch nichts rechnen.
Re: Kontopfändung mit p-konto, frage
Verfasst: 22. Jun 2026, 11:31
von Icke26
Edit: unnötig
Re: Kontopfändung mit p-konto, frage
Verfasst: 22. Jun 2026, 17:14
von iceage0969
Paula hat geschrieben: ↑22. Jun 2026, 09:29
Wie du selbst schon geschrieben. Bei dir gibt es eine Doppelpfändung. Mach also einen Antrag beim Vollstreckungsgericht und du hast dein überwiesenen Lohn voll zur Verfügung, dann musst du auch nichts rechnen.
Das kann ich erst machen wenn der PfüB bei mir angekommen ist, erstmal muss der gläubiger rechtzeitig innerhalb von 1Monat den PfüB an die Bank einreichen bzw. das Vollstreckungsgericht. Erst dann wenn ich den PfüB in den Händen halte kann ich an das zuständige Vollstreckungsgericht wegen doppelpfändung anschreiben. Hat jemand einen Vordruck wegen den schreiben an das Vollstreckungsgericht? Also habe lohnabtretung und wenn PfüB kommt dann kontopfändung.
Re: Kontopfändung mit p-konto, frage
Verfasst: 22. Jun 2026, 17:47
von Shopgirl
Von wann genau ist die Vorpfändung? Wenn der Monat rum und das Konto immer noch gepfändet ist, muss der Bank ja der PfÜB vorliegen.
Dann kannst auch den Antrag stellen, dazu brauchst du doch den PfüB nicht. Zumal Banken die nicht mal immer weiterschicken - und wenn sie es tun, dauert da teils auch eine ganze Weile.
Wir verlinken gern dieses Vordruck:
https://www.ag-koeln.nrw.de/infos/Formu ... ag-905.pdf Muss man halt nur entsprechend anpassen.