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Vollstreckungsbescheid September 1988 - jetzt Beschluss Kontopfändung - Verjährung?

Verfasst: 24. Mai 2026, 10:17
von Rentnerin 56
Gestern habe ich einen Beschluss des hiesigen Amtsgerichtes über eine Kontopfändung erhalten.
Der Vollstreckungsbescheid ist von 09.1988 und meines Erachtens verjährt.
Wie lege ich am besten Widerspruch ein?
Schöne Pfingsten

Re: Vollstreckungsbescheid September 1988 - jetzt Beschluss Kontopfändung - Verjährung?

Verfasst: 24. Mai 2026, 11:32
von Icke26
Rentnerin 56 hat geschrieben: 24. Mai 2026, 10:17 Gestern habe ich einen Beschluss des hiesigen Amtsgerichtes über eine Kontopfändung erhalten.
Der Vollstreckungsbescheid ist von 09.1988 und meines Erachtens verjährt.
Wie lege ich am besten Widerspruch ein?
Schöne Pfingsten
Ein Vollstreckungsbescheid von 1988 unterliegt grundsätzlich der 30-jährigen Verjährungsfrist gemäß § 197 BGB. Ist diese Frist abgelaufen, ist die Forderung verjährt. Allerdings gibt es Ausnahmen: Jede offizielle Vollstreckungsmaßnahme (z.B. der Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses) lässt die 30-jährige Frist von vorne beginnen.
Ich würde anhand Unterlagen prüfen, ob der Gläubiger in den letzten Jahrzehnten Vollstreckungsmaßnahmen (wie z.B. Besuche des Gerichtsvollziehers, eidesstattliche Versicherungen oder Lohnpfändungen) veranlasst hat. Ist dies nicht der Fall, stehen die Chancen auf Erfolg gut.
Auch frohe Pfingsten

Re: Vollstreckungsbescheid September 1988 - jetzt Beschluss Kontopfändung - Verjährung?

Verfasst: 24. Mai 2026, 12:03
von Rentnerin 56
Die Forderung wurde von einem Inkassobüro an ein anderes verkauft. Vollstreckungsmassnahmen gab es nicht. Gibt es eine Vorlage für den Widerspruch bei ''Gericht?

Re: Vollstreckungsbescheid September 1988 - jetzt Beschluss Kontopfändung - Verjährung?

Verfasst: 24. Mai 2026, 12:36
von Icke26
Da reicht ein formlosen Schreiben. Mustertexte findet der Kollege Google

Re: Vollstreckungsbescheid September 1988 - jetzt Beschluss Kontopfändung - Verjährung?

Verfasst: 24. Mai 2026, 16:32
von Shopgirl
Nein, da reicht kein formloses Schreiben.

Hier wäre eine Vollstreckungsabwehrklage notwendig. Zuständig dafür ist das Gericht, wo der Titel ursprünglich erlassen wurde.

Die Klage setzt die Vollstreckung nicht aus. Hast du ein P-Konto?

Re: Vollstreckungsbescheid September 1988 - jetzt Beschluss Kontopfändung - Verjährung?

Verfasst: 24. Mai 2026, 20:07
von Rentnerin 56
ja, P-Konto ist vorhanden. Wie gehe ich das mit der Vollstreckungsabwehrklage an? Der Beschluss kommt vom hieisigen Amtsgericht. Der ursprüngliche Titel wurde wohl von einem Inkasso zu einem anderen Inkasso verkauft.
Unterlagen sind nach 38 Jahren nicht mehr vorhanden

Re: Vollstreckungsbescheid September 1988 - jetzt Beschluss Kontopfändung - Verjährung?

Verfasst: 24. Mai 2026, 23:20
von Shopgirl
Es gibt im Netz einige Muster, die auch kostenfrei sind. Der Brief muss dann an das zuständige Gericht. Das sollte das Amtsgericht deines damaligen Wohnortes sein.

Du kannst auch erstmal eine Titelkopie beim Inkasso anfordern.

Du solltest dir bei dem Vorgehen nur sicher sein, dass die Verjährung nie unterbrochen wurde. Haben Zwangsvollstreckungsversuche in den letzten 30 Jahren stattgefunden, wäre das Ding nicht verjährt und die Kosten für die Vollstreckungsabwehrklage kommen noch obendrauf.

Re: Vollstreckungsbescheid September 1988 - jetzt Beschluss Kontopfändung - Verjährung?

Verfasst: 25. Mai 2026, 08:47
von imker
Shopgirl hat geschrieben: 24. Mai 2026, 23:20 ... ordern.

Du solltest dir bei dem Vorgehen nur sicher sein, dass die Verjährung nie unterbrochen wurde. H....e Kosten für die Vollstreckungsabwehrklage kommen noch obendrauf.
Schreib uns doch mal, ob und wie oft Du in den dreißig Jahren umgezogen bist.

Und klär doch mal, ob die Verjährung von Dir richtig berechnet wurde - hast Du die dreißig Jahre ab Titel-Erstellung gerechnet??

Aber auch wenn die dreißig Jahre nicht "rum" sind, die Zinsen auf die Forderung verjähren nach drei Jahren.

Mein Tipp: Da Du doch ohne Unterlagen bist (Titelkopie), hol Dir von der Gegenseite oder dem Gericht, dass die Pfändung ausgesprochen hat, eine Kopie und melde Dich dann mit einer Kopie.

UND: es ist nicht unzulässig, eine Forderung immer wieder zu verkaufen - mit dem Argument ist die Pfändung nicht abzuschütteln.

Geht es um 100 EUR zzgl Zinsen oder um mehr?? Wegen der Kosten für eine Klage - manchmal kommt Klarheit in die Sache, wenn man man professionelle Unterstützung erst einmal einen Prozesskostenhilfeantrag für eine beabsichtige Klage einreicht.

Re: Vollstreckungsbescheid September 1988 - jetzt Beschluss Kontopfändung - Verjährung?

Verfasst: 25. Mai 2026, 09:26
von Rentnerin 56
kein Umzug in den letzten 30 Jahren, nur Scheidung und Wechsel des Nachnamens - Mädchenname wieder angenommen.
Das Gericht bezieht sich explizit auf den Vollstreckungsbescheid von 09.1988.
Die Ursprungsforderung beträt 1.480 €, gepfändet sollen jetzt 9.117,- € werden.
So wie ich das verstanden habe, muss innerhalb von 14 Tagen reagiert werden, bis dahin werde ich keinen Termin bei einem Anwalt hier in der Nähe bekommen, wohne sehr ländlich.

Re: Vollstreckungsbescheid September 1988 - jetzt Beschluss Kontopfändung - Verjährung?

Verfasst: 25. Mai 2026, 12:25
von Icke26
Shopgirl hat geschrieben: 24. Mai 2026, 16:32 Nein, da reicht kein formloses Schreiben.

Hier wäre eine Vollstreckungsabwehrklage notwendig. Zuständig dafür ist das Gericht, wo der Titel ursprünglich erlassen wurde.

Die Klage setzt die Vollstreckung nicht aus. Hast du ein P-Konto?
Es gibt kein offizielles Schreiben für eine Vollstreckungsabwehrklage.
Hier ein Link für ein Musterschreiben:

https://view.officeapps.live.com/op/vie ... BROWSELINK