Gerichtsvollzieher
Verfasst: 2. Mai 2026, 19:54
Guten Abend,
Ich befinde mich aktuell im außergerichtlichen Einigungsversuch.
Bei scheitern wird ein Antrag auf VI gestellt.
Sollte nun ein Gläubiger schneller sein und mit den GV schicken, wie ist das mit Sachen in einer gemeinsamen Wohnung, die nachweislich, sprich Rechnung meiner Freundin gehören?
Sind diese auch pfändbar ?
Ich befinde mich aktuell im außergerichtlichen Einigungsversuch.
Bei scheitern wird ein Antrag auf VI gestellt.
Sollte nun ein Gläubiger schneller sein und mit den GV schicken, wie ist das mit Sachen in einer gemeinsamen Wohnung, die nachweislich, sprich Rechnung meiner Freundin gehören?
Sind diese auch pfändbar ?