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Verfahren eröffnet: Ab wann "gilt" der Freibetrag
Verfasst: 5. Apr 2026, 22:52
von Makano
Hallo ihr Lieben,
ich habe am 31.03 Post vom Amtsgericht bekommen, dass mein Insolvenzverfahren nun am 23.03 eröffnet wurde.
Gehalteingang war am 26.03 und ich habe bereits an diesem Tag Miete und meine monatliche Abbuchung für den Betrag den ich für Lebensmittel benötige abgebucht, da an diesem Tag auch mein neues Gehalt eingegangen ist.
Meine Frage ist nun: Muss ich "schon jetzt" bereits Sorge dafür tragen, dass meine Ausgaben nicht über den Freibetrag hinausgehen, da das Verfahren ja eröffnet wurde, oder gilt das wirklich erst ab dem Zeitpunkt wo sich der Insolvenzverwalter einschaltet und sagt "ab hier bitte drauf achten"?
Noch hat niemand Besitz von meinem Bankkonto ergriffen, es ist keine Pfändung kein garnichts drauf, ich kann es aktuell ganz normal nutzen und auch habe ich bisher nichts vom Insolvenzverwalter gehört, ich denke mal das lag einfach an den Ostertagen und ich werde wohl nächste, spätestens übernächste Woche die erste Post von ihm bekommen.
Re: Verfahren eröffnet: Ab wann "gilt" der Freibetrag
Verfasst: 6. Apr 2026, 19:00
von Makano
Mir ist gerade noch eingefallen dass ich wahrscheinlich dazu sagen muss, dass es sich dabei wohl um den vorläufigen Verwalter handelt der die Gläubiger bis Mitte Mai anschreiben soll, so wie ich das verstanden habe. Mir ist noch gar nicht bewusst ab wann was genau passiert und sich überraschen lassen ist immer ein wenig doof :/
Re: Verfahren eröffnet: Ab wann "gilt" der Freibetrag
Verfasst: 6. Apr 2026, 19:34
von TomH
Rechnen Sie damit dass der Insolvenzverwalter Sie weiterhin betreuen wird, und dass ab dato Eröffnung Ihr Vermögen verwaltet und kontrolliert wird.
Re: Verfahren eröffnet: Ab wann "gilt" der Freibetrag
Verfasst: 6. Apr 2026, 20:59
von Makano
Das ist überhaupt keine Antwort, weil von "weiterhin" keine Rede sein kann, wenn noch nicht mal ein Erstkontakt zustande gekommen ist und ich auch sonst auf nichts was in meinem Beitrag steht eingegangen wurde.
Re: Verfahren eröffnet: Ab wann "gilt" der Freibetrag
Verfasst: 6. Apr 2026, 22:40
von Shopgirl
Ab der Eröffnung der Insolvenz fällt der pfändbare Teil des Lohns in die Insolvenzmasse.
Das wird sich in diesem Fall durch die Kürze der Zeit schlicht überschnitten haben. Du solltest damit rechnen, dass der Insolvenzverwalter den zu viel ausgezahlten Betrag einfordert.
Re: Verfahren eröffnet: Ab wann "gilt" der Freibetrag
Verfasst: 7. Apr 2026, 01:05
von Makano
Shopgirl hat geschrieben: ↑6. Apr 2026, 22:40
Ab der Eröffnung der Insolvenz fällt der pfändbare Teil des Lohns in die Insolvenzmasse.
Das wird sich in diesem Fall durch die Kürze der Zeit schlicht überschnitten haben. Du solltest damit rechnen, dass der Insolvenzverwalter den zu viel ausgezahlten Betrag einfordert.
Danke dir schonmal. Weil du zu viel ausgezahlt sagtest, werden dann sowohl Arbeitgeber als auch Bank aufgefordert Geld abzuführen oder nur einer von Beiden?
Re: Verfahren eröffnet: Ab wann "gilt" der Freibetrag
Verfasst: 7. Apr 2026, 01:29
von Makano
Sorry das mir immer noch was einfällt, aber länger editieren können wäre schön :=)
Könnt ihr mir auch bitte noch erklären, warum beim Lohnpändungsrechner ein deutlich geringerer Betrag rauskommt der mir genommen werden kann als der Freibetrag ist? Beispiel bei mir: Ich bekomme 1779 Euro netto, laut Lohnpfändungsrechner können mir 150,50€ gepfändet werden, aber dann bleiben ja 1628 Euro übrig, was passiert mit der Rest Differenz von 1560 zu 1628 Euro? Ist das dann der Teil den die Bank abführt? Sprich 1628 werden mir von den 1779 überwiesen und davon kann ich dann 1560 (aktueller Freibetrag) verwenden?
Re: Verfahren eröffnet: Ab wann "gilt" der Freibetrag
Verfasst: 7. Apr 2026, 09:19
von Icke26
Makano hat geschrieben: ↑7. Apr 2026, 01:05
Shopgirl hat geschrieben: ↑6. Apr 2026, 22:40
Ab der Eröffnung der Insolvenz fällt der pfändbare Teil des Lohns in die Insolvenzmasse.
Das wird sich in diesem Fall durch die Kürze der Zeit schlicht überschnitten haben. Du solltest damit rechnen, dass der Insolvenzverwalter den zu viel ausgezahlten Betrag einfordert.
Danke dir schonmal. Weil du zu viel ausgezahlt sagtest, werden dann sowohl Arbeitgeber als auch Bank aufgefordert Geld abzuführen oder nur einer von Beiden?
Den zuviel ausgezahlten Betrag wird er von dir zurückfordern.
Re: Verfahren eröffnet: Ab wann "gilt" der Freibetrag
Verfasst: 7. Apr 2026, 12:26
von Dieter1981
Makano hat geschrieben: ↑7. Apr 2026, 01:29
Sorry das mir immer noch was einfällt, aber länger editieren können wäre schön :=)
Könnt ihr mir auch bitte noch erklären, warum beim Lohnpändungsrechner ein deutlich geringerer Betrag rauskommt der mir genommen werden kann als der Freibetrag ist? Beispiel bei mir: Ich bekomme 1779 Euro netto, laut Lohnpfändungsrechner können mir 150,50€ gepfändet werden, aber dann bleiben ja 1628 Euro übrig, was passiert mit der Rest Differenz von 1560 zu 1628 Euro? Ist das dann der Teil den die Bank abführt? Sprich 1628 werden mir von den 1779 überwiesen und davon kann ich dann 1560 (aktueller Freibetrag) verwenden?
Kurz gesagt: Arbeiten soll sich lohnen. Wenn jeder Euro über der Pfändungsgrenze genommen werden würde, wären viele Schuldner unmotiviert zu arbeiten bzw. Mehr zu arbeiten. Dementsprechend hat der Gesetzgeber veranlasst, dass bei einem Mehrverdienst ein Teil dem Schuldner zugute kommt und du auch was davon hast. Mir bleiben zum Beispiel etwa 1850 Euro, 689 werden abgeführt. So zumindest mein Laienwissen

Re: Verfahren eröffnet: Ab wann "gilt" der Freibetrag
Verfasst: 7. Apr 2026, 13:59
von Shopgirl
Wenn bereits beim Arbeitgeber gepfändet wird und du nur den unpfändbaren Teil des Lohns ausgezahlt bekommst, kannst du dir entsprechend den Freibetrag des P-Kontos erhöhen lassen (nennt sich Quellfreigabe).
Hier findest du ein Muster des Antrags des Amtsgerichts Köln:
https://www.ag-koeln.nrw.de/infos/Formu ... ag-905.pdf