Einrede der Verjährung und Schufa-Eintrag
Verfasst: 26. Mär 2026, 09:29
Ich verhandele seit einiger Zeit mit einem Gläubiger bezüglich des Ausgleichs eines Schuldsaldos. Es ist eine uralte Forderung von vor 25 Jahren, die ich völlig aus den Augen verloren hatte, weil auch der Gläubiger sich sehr lange Zeit nicht mehr gemeldet hatte. Erst vor rd. 3 Monaten sandte er mir wieder eine Mahnung und drohte mit Gehaltspfändung. Seitdem versuche ich einen Vergleich hinzubekommen.
Die Ursprungsforderung war rd. 200,00 € zzgl. Kosten und viele Zinsen. Insgesamt jetzt rd. 1.200. Der Gläubiger trägt auch den jeweils aktuellen Saldo bei der Schufa ein, was ich aber erst jetzt erfahren habe. Die Forderung war tituliert, der letzte erfolglose Vollstreckungsversuch war 2004. Unter Berücksichtigung der Verjährung wären nach meiner Berechnung die titulierte Forderung zzgl. Kosten und die letzten 3 Jahre Zinsen zu zahlen. Das sind etwa 300,00 €.
Diese Summe hatte ich dem Gläubiger angeboten, die würde er auch annehmen und kann damit zukünftig nichts mehr vollstrecken. Rechtlich bleibt die Forderung aber bestehen, auch wenn er sie nicht mehr vollstrecken kann. Daher wäre er nicht bereit, den Schufa-Eintrag zu löschen, sondern nur die "Teilzahlung" anzugeben.
Gibt es eine Möglichkeit, die Schufa-Löschung zu erzwingen?
Als Ergänzungsfrage: Der Gläubiger ist die "GFKL Pay Protect GmbH". Gibt es zu dem Inkassounternehmen Erfahrungen?
Die Ursprungsforderung war rd. 200,00 € zzgl. Kosten und viele Zinsen. Insgesamt jetzt rd. 1.200. Der Gläubiger trägt auch den jeweils aktuellen Saldo bei der Schufa ein, was ich aber erst jetzt erfahren habe. Die Forderung war tituliert, der letzte erfolglose Vollstreckungsversuch war 2004. Unter Berücksichtigung der Verjährung wären nach meiner Berechnung die titulierte Forderung zzgl. Kosten und die letzten 3 Jahre Zinsen zu zahlen. Das sind etwa 300,00 €.
Diese Summe hatte ich dem Gläubiger angeboten, die würde er auch annehmen und kann damit zukünftig nichts mehr vollstrecken. Rechtlich bleibt die Forderung aber bestehen, auch wenn er sie nicht mehr vollstrecken kann. Daher wäre er nicht bereit, den Schufa-Eintrag zu löschen, sondern nur die "Teilzahlung" anzugeben.
Gibt es eine Möglichkeit, die Schufa-Löschung zu erzwingen?
Als Ergänzungsfrage: Der Gläubiger ist die "GFKL Pay Protect GmbH". Gibt es zu dem Inkassounternehmen Erfahrungen?