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Naive Fragen zur Befugnis des Verwalters

Verfasst: 7. Mär 2026, 20:31
von Makano
Ich verstehe das System hinter der Befugnis des Insolvenzverwalters noch nicht so ganz. Dr. Google sagt er darf alles an Lastschriften rückgängig machen, was er für Verschwendung hält. Bezieht sich das nur auf Gläubiger? Gibt es da Grenzen für seinen Handlungsspielraum oder muss ich damit rechnen, dass alle noch so kleinen eBay- und Amazon-Einkäufe im geringen zweistelligen Bereich der letzten Monate rückgängig gemacht werden und ich dann wieder neue Schulden und Gläubiger habe?

Dann mache ich mir gerade Gedanken darum, wie es sich mit der Kaution verhält die ich bei dem Vermieter meiner aktuellen Wohnung (kein Gläubiger, keine Schulden hier) eingezahlt habe. Laut Selbstrecherche wird auch die Teil der Insolvenzmasse. Muss ich diese dem Vermieter dann ersetzen?

Darüber hinaus habe ich ein Schreiben von der Richterin meines zuständigen Amtsgerichts erhalten, dass ich binnen sechs Monaten eine Ausweiskopie nachreichen muss, da sonst nichts veranlasst werden kann. Sprich, ich habe die Möglichkeit das Verfahren, welches noch nicht eingeleitet wurde, noch abzubrechen, muss dann aber wahrscheinlich die Kosten für die Arbeit die durch die Sichtung meines Antrags entstanden ist tragen? Gibt es da eine Einschätzung wie hoch diese Summe sein würde?

Re: Naive Fragen zur Befugnis des Verwalters

Verfasst: 8. Mär 2026, 13:21
von imker
Naive Antwort auf die Frage: Nein - er darf nicht alles rückgängig machen.

Und die Gerichtskosten bei Rücknahme vor Eröffnung: kann man googeln und dann erscheint der Hinweis auf 0.5 Gebühr nach GKG und die wollen dann den Gegenstandswert wissen und dann gibt es noch eine Nr. 2310, 2311 KV GKG Gebühr für den Schuldnerantrag.

Re: Naive Fragen zur Befugnis des Verwalters

Verfasst: 8. Mär 2026, 19:53
von TomH
Ich denke nicht, dass der IV Kleinbeträge zurückholen wird. Auch die Kaution für die Miete nicht.

Re: Naive Fragen zur Befugnis des Verwalters

Verfasst: 14. Mär 2026, 09:55
von Icke26
TomH hat geschrieben: 8. Mär 2026, 19:53 Ich denke nicht, dass der IV Kleinbeträge zurückholen wird. Auch die Kaution für die Miete nicht.
Aber wenn das Mietverhältnis während dem Insolvenzverfahren beendet wird, wird die Mietkaution an den IV ausbezahlt.

Re: Naive Fragen zur Befugnis des Verwalters

Verfasst: 14. Mär 2026, 10:20
von TomH
Weiß ich nicht spontan. Allerdings steht das auch nicht zur Frage.

Re: Naive Fragen zur Befugnis des Verwalters

Verfasst: 14. Mär 2026, 12:57
von Icke26
TomH hat geschrieben: 8. Mär 2026, 19:53 Ich denke nicht, dass der IV Kleinbeträge zurückholen wird. Auch die Kaution für die Miete nicht.
War die Antwort darauf!!

Re: Naive Fragen zur Befugnis des Verwalters

Verfasst: 14. Mär 2026, 13:49
von TomH
Icke26, Makano fragt u.a.:
Makano hat geschrieben: 7. Mär 2026, 20:31 ... Dann mache ich mir gerade Gedanken darum, wie es sich mit der Kaution verhält die ich bei dem Vermieter meiner aktuellen Wohnung ... eingezahlt habe. Laut Selbstrecherche wird auch die Teil der Insolvenzmasse. Muss ich diese dem Vermieter dann ersetzen? ...
Worauf ich u.a. antworte: "Ich denke nicht ... Auch die Kaution für die Miete nicht."

Sicher könnte man das ausweiten, aber danach wurde nicht gefragt, da ein Wohnungswechsel wohl nicht in der Absicht von Makano steht.