Commerzbank verzögert P-Konto-Freigabe trotz Gerichtsbeschluss – Was tun?
Verfasst: 24. Feb 2026, 16:48
Hallo zusammen,
ich brauche mal euren Rat bzw. muss mir etwas Luft machen. Ich stecke in einer massiven Klemme mit der Pfändungsabteilung der Commerzbank und weiß nicht mehr weiter.
Die Fakten:
Laufendes Inso-Verfahren (AG Krefeld).
Ich habe zwei Beschlüsse vom Amtsgericht (§ 906 ZPO / § 36 InsO) erwirkt:
Einmalige Freigabe für Januar-Restbetrag (961,40 €).
Dauerfreigabe für mein Gehalt ab Februar, da Quellenpfändung läuft.
Die Beschlüsse liegen der Bank seit letztem Freitag (20.02.) per Fax vor.
Die Insolvenzverwalterin hat die Freigabe ebenfalls nochmals separat per Fax bestätigt.
Das Problem:
Die Bank hat mir am Montag telefonisch bestätigt, dass die Unterlagen „digital erfasst“ sind. Trotzdem weigert man sich, das Geld sofort freizugeben. Man vertröstet mich auf Mittwoch oder Donnerstag wegen „interner Bearbeitungszeiten“.
Die Folgen:
Heute sind bereits die ersten Lastschriften (u. a. Leasingrate) geplatzt. Das Schlimmste: Ich muss morgen beruflich nach Berlin und kann die Reise nicht antreten, weil ich kein Geld für Fahrtkosten und Spesen habe. Mein Job steht damit massiv auf dem Spiel.
Was ich schon gemacht habe:
Mehrfach mit der Hotline telefoniert
Rechtspflegerin beim AG kontaktiert (sie sagt, sie kann nicht bei der Bank anrufen).
Förmliche Beschwerde an das Beschwerdemanagement der Bank ist raus.
BaFin-Beschwerde habe ich heute ebenfalls eingereicht.
Hat jemand von euch Erfahrungen mit der Commerzbank in solchen Fällen? Darf die Bank eine gerichtliche Eilentscheidung zur Sicherung des Existenzminimums wirklich tagelang „liegen lassen“, wenn sie bereits im System ist? Wie kriege ich die zur manuellen Freigabe?
Dass alles so kurz vor Knapp erst bei der Bank ist, lag übrigens nicht an mir - schon beim Bekanntwerden des neuen Arbeitgebers Ende Dezember wurde die Pfändung dort angekündigt, die Quellenpfändung durch den Arbeitgeber bestätigt und die Unterlagen gingen dem Insiolvenzverwalter zu. Diese hat dann 4 Wochen lang einfach gar nichts gemacht und war nicht mehr erreichbar, bis ich das Gericht (mittels Anträgen Anfang Februar auf Teilfreigabe unpfädnbarer Anteile des Einkommens aus Januar+Quellenfreigabe des neuen Arbeitgebers) eingeschaltet habe.
Bin für jeden Tipp dankbar, da es echt um meine (auch berufliche) Existenz geht.
Gruß
S
ich brauche mal euren Rat bzw. muss mir etwas Luft machen. Ich stecke in einer massiven Klemme mit der Pfändungsabteilung der Commerzbank und weiß nicht mehr weiter.
Die Fakten:
Laufendes Inso-Verfahren (AG Krefeld).
Ich habe zwei Beschlüsse vom Amtsgericht (§ 906 ZPO / § 36 InsO) erwirkt:
Einmalige Freigabe für Januar-Restbetrag (961,40 €).
Dauerfreigabe für mein Gehalt ab Februar, da Quellenpfändung läuft.
Die Beschlüsse liegen der Bank seit letztem Freitag (20.02.) per Fax vor.
Die Insolvenzverwalterin hat die Freigabe ebenfalls nochmals separat per Fax bestätigt.
Das Problem:
Die Bank hat mir am Montag telefonisch bestätigt, dass die Unterlagen „digital erfasst“ sind. Trotzdem weigert man sich, das Geld sofort freizugeben. Man vertröstet mich auf Mittwoch oder Donnerstag wegen „interner Bearbeitungszeiten“.
Die Folgen:
Heute sind bereits die ersten Lastschriften (u. a. Leasingrate) geplatzt. Das Schlimmste: Ich muss morgen beruflich nach Berlin und kann die Reise nicht antreten, weil ich kein Geld für Fahrtkosten und Spesen habe. Mein Job steht damit massiv auf dem Spiel.
Was ich schon gemacht habe:
Mehrfach mit der Hotline telefoniert
Rechtspflegerin beim AG kontaktiert (sie sagt, sie kann nicht bei der Bank anrufen).
Förmliche Beschwerde an das Beschwerdemanagement der Bank ist raus.
BaFin-Beschwerde habe ich heute ebenfalls eingereicht.
Hat jemand von euch Erfahrungen mit der Commerzbank in solchen Fällen? Darf die Bank eine gerichtliche Eilentscheidung zur Sicherung des Existenzminimums wirklich tagelang „liegen lassen“, wenn sie bereits im System ist? Wie kriege ich die zur manuellen Freigabe?
Dass alles so kurz vor Knapp erst bei der Bank ist, lag übrigens nicht an mir - schon beim Bekanntwerden des neuen Arbeitgebers Ende Dezember wurde die Pfändung dort angekündigt, die Quellenpfändung durch den Arbeitgeber bestätigt und die Unterlagen gingen dem Insiolvenzverwalter zu. Diese hat dann 4 Wochen lang einfach gar nichts gemacht und war nicht mehr erreichbar, bis ich das Gericht (mittels Anträgen Anfang Februar auf Teilfreigabe unpfädnbarer Anteile des Einkommens aus Januar+Quellenfreigabe des neuen Arbeitgebers) eingeschaltet habe.
Bin für jeden Tipp dankbar, da es echt um meine (auch berufliche) Existenz geht.
Gruß
S