Seite 1 von 5

Lohnpfändung , nun auch Kontopfändung

Verfasst: 21. Okt 2018, 22:32
von damacons
Bei meinen Mann wird circa schon über 2 Jahre der Lohn gepfändet. Nun hat er diese Woche Post von seiner Bank bekommen , das eine Kontopfändung eingegangen ist .Zugestellt war der Pfüb am 10.10 2018 bei der Bank .Wir haben den Pfüb vom Amtsgericht noch nicht bekommen . Er hat schon länger ein P-Konto. Was wir nicht beachtet haben bei dem P-Konto den Sockelbetrag für mich zu erhöhen . Die Bank sagt , man kann diese Bescheinigung von der Schuldnerberatung oder einen Anwalt bekommen . Werde morgen mal bei uns im Wohnort dort anrufen , welche Unterlagen dafür mitzubringen sind. . Er bekommt auf sein P-Konto nur noch den unpfändbaren Lohn ausgezahlt .
Zum Glück hatte ich letzten Woche zuerst alle Abgaben überwiesen . Später sind wir zum Geldautomaten und wollten Geld abholen , er bekam nur noch 240 Euro ausgespuckt . Da wunderten wir uns erst mal darüber , aber machten uns keine allzu große Sorgen . Weil in der Bank ein Zettel aushingt , das am Wochenende eine Software update ansteht .Dachten darin liegt es .
Im moment sind noch über 900 Euro drauf . Er hat mit dem Gläubiger telefoniert und eine Rate von 50 Euro angeboten.Er sollte dann seine letzten 3 Monatsabrechnung per Mail schicken , was er auch getan hat . Wenn die einverstanden sind , wollen sie der Bank ein Fax schicken und das die 50 Euro überwiesen werden . Wenn das Geld eingegangen ist , wollten Sie das Konto wieder freigeben. Hoffe das klappt .Unser Problem ist das er im moment nur einen Freibetrag von 1133,80 hat .
Meine Frage ist bekommt man schnell einen Termin bei der Schuldnerberatung wegen der Bescheinigung ? Was tun wen nicht !
Was muss man machen das er seinen unpfändbaren Lohn auf dem Konto bekommt? Würde mich sehr freuen über Eure Antworten.

Liebe Grüße Ute

Re: Lohnpfändung , nun auch Kontopfändung

Verfasst: 21. Okt 2018, 23:10
von caffery
Ich begrüße Dich bei uns!

... und fang dann mal an...
damacons hat geschrieben: 21. Okt 2018, 22:32 Die Bank sagt , man kann diese Bescheinigung von der Schuldnerberatung oder einen Anwalt bekommen . Werde morgen mal bei uns im Wohnort dort anrufen , welche Unterlagen dafür mitzubringen sind.
Rufe bei einer karitativen Schuldnerberatungsstelle an die für Deinen Wohnort zuständig ist. Eine Heiratsurkunde sollte z.b. reichen. Oft reicht auch eine Lohnabrechnung mit einschlägiger Steuerklasse oder ähnliches.
damacons hat geschrieben: 21. Okt 2018, 22:32 Er bekommt auf sein P-Konto nur noch den unpfändbaren Lohn ausgezahlt .
Dann ist der komplette unpfändbare Lohn auf dem Konto - trotz der nun vorhanderen Doppelpfändung - auch zu schützen. Wenn auch mit einigem Aufwand in zwei Schritten.
damacons hat geschrieben: 21. Okt 2018, 22:32 Im moment sind noch über 900 Euro drauf .
Diese werden zunächst bei der Bank gesperrt und noch nicht an den Gläubiger überwiesen. Ihr habt also noch Zeit zu handeln.
damacons hat geschrieben: 21. Okt 2018, 22:32 Er hat mit dem Gläubiger telefoniert und eine Rate von 50 Euro angeboten.Er sollte dann seine letzten 3 Monatsabrechnung per Mail schicken , was er auch getan hat . Wenn die einverstanden sind , wollen sie der Bank ein Fax schicken und das die 50 Euro überwiesen werden . Wenn das Geld eingegangen ist , wollten Sie das Konto wieder freigeben. Hoffe das klappt .
Ich hoffe ehrlich gesagt nicht. Das war mit einiger Wahrscheinlichkeit ein Fehler. Ob ich da richtig liege, hängt natürlich von der Gesamtsituation ab. Was ich aber so in Deinem "Subtext" lese klingt eher danach, dass ihr dem Gläubiger im Prinzip in die Karten spielt und drauf und dran seid ihm (aus Unwissenheit) eigentlich unpfändbares Geld in den Hals zu werfen - und dabei sehr wahrscheinlich auch eine unbestimmte Zeit noch nichtmal die Schulden dort tilgen werdet sondern zunächst mal eine Einigungsgebühr und außerdem eure rechtliche Situation ihm gegenüber verschlechtert.
Wenn Du magst dann erzähle doch mal ein bisschen mehr zur Situation. Was ist das für ein Gläubiger? Wie viele Schulden gibts insgesamt. etc.
damacons hat geschrieben: 21. Okt 2018, 22:32 Unser Problem ist das er im moment nur einen Freibetrag von 1133,80 hat .
Meine Frage ist bekommt man schnell einen Termin bei der Schuldnerberatung wegen der Bescheinigung ? Was tun wen nicht !
Ich kann natürlich nicht für ganz Deutschland sprechen aber unsere Beratungsstelle und auch alle in meinem Dunstkreis vergeben Termine für sowas innerhalb weniger Tage. In der Regel sogar direkt am nächsten Tag. Aber wie gesagt - da gibt es mit Sicherheit regionale Unterschiede.
damacons hat geschrieben: 21. Okt 2018, 22:32 Was muss man machen das er seinen unpfändbaren Lohn auf dem Konto bekommt? Würde mich sehr freuen über Eure Antworten.
Schritt 1 ist da wie gesagt die P-Kontobescheinigung auf der Du als Ehepartnerin (zzgl. ggf. Kinder) bescheinigt werden. Diese muss dann der Bank vorgelegt werden. Damit ist dann schonmal ein deutlich höherer Freibetrag vorhanden(alleine für Dich 426,71 Euro zusätzlich) - aber noch nicht ganz der Freibetrag der Deinem Mann laut Pfändungstabelle zusteht und entsprechend auch von seinem Arbeitgeber überwiesen wird.
Um diesen Zwischenbetrag zusätzlich freizuschalten, müsste er (sehr wahrscheinlich) einen Antrag an das Vollstreckungsgericht seines Wohnortes stellen. Aber macht erstmal Schritt 1. Sehr wahrscheinlich wird euch der Kollege in der Beratungsstelle dort bereits informieren können wie Schritt 2 geht. Wenn nicht dann melde Dich nochmal hier. Für genaue Informationen dazu bräuchte ich noch ein paar Details.

Wie gesagt - die Ratenvereinbarung mit dem Gläubiger würde ich sehr wahrscheinlich nicht raten zu erfüllen... und auf gar gar gar keinen Fall soll er irgendeinen Zettel von denen unterschreiben. Wahrscheinlich werden die ihm nach dem Telefonat nun einen zuschicken der wahrscheinlich mit Klauseln gespickt sein wird die seine rechtliche Situation gravierend verschlechtern - sollte er ihn unterschreiben.

Re: Lohnpfändung , nun auch Kontopfändung

Verfasst: 22. Okt 2018, 08:11
von damacons
Danke caffery das Du geantwortet hast. Werde nachher bei der Caritas anrufen.Kinder sind schon groß. Denke auch das es ein Fehler war , das er die 50 Euro erstmal angeboten hat. Er hat noch mehr Schulden . Nun will er die Private Insolvenz anzugehen . Hätte man schon viel frühen machen sollen .Aber wie gesagt man steckt erstmal den Kopf in den Sand. Bin schon dabei alle Unterlagen zusammen zu suchen .Das dauert halt ein bisschen .Welche Details brauchst Du noch ? Sein Lohn ist jeden Monat verschieden , mal weniger mal mehr. Kommt halt darauf an ob ein Feiertag , Sonntage sowie Nachtschicht im Monat dabei sind.
Was mich halt wundert das er noch kein Pfüb vom Amtsgericht bekommen hat .

Liebe Grüße Ute

Re: Lohnpfändung , nun auch Kontopfändung

Verfasst: 22. Okt 2018, 08:58
von tidus82
Vom Amtsgericht dürfte auch kein Pfüb kommen - den habt ihr ja von der Bank bekommen und die sind die einzigen die euch den zustellen müssen soweit ich weiß.
So wie Caffery geschrieben hat solltet ihr nichts unterschreiben, wenn der Gläubiger auf einmal irgendwas schicken sollte. Damit würdet ihr eure Situation höchstwahrscheinlich noch weiter verschlechtern.

Genauso sollte er - insbesondere wenn er sowieso schon die Privatinsolvenz anstrebt - jegliche Zahlung an irgendwelche Gläubiger einstellen. Es nützt nix jetzt zu versuchen irgendwie noch einen oder zwei Gläubiger zu bedienen, denn in der Privatinsolvenz sind alle Gläubiger abgedeckt. Dann müsst ihr nicht einzelnen noch Geld in den Rachen werfen.

Genauso solltet ihr - wenn ihr eh schon mit einer Schuldnerberatung Kontakt aufnehmt, direkt einen Termin mit denen zur Schuldensanierung machen.
Ob die Unterlagen vollständig sind oder nicht ist erstmal zweitrangig - die Schuldnerberatung wird euch schon genau sagen was sie benötigt. Oft ist das gar nicht so viel wie man am Anfang denkt.

Re: Lohnpfändung , nun auch Kontopfändung

Verfasst: 22. Okt 2018, 09:14
von damacons
So habe gerade bei der Caritas angerufen , wir können morgen nachmittag vorbei kommen .Dann bekommen wir die Bescheinigung. Das es so schnell klappt , hätte ich nicht gedacht .:)
Am Mittwoch wollte er zur sowieso mit unseren Jüngsten zur Bank . Dann könnte er vielleicht die Bescheinigung von der Bank bekommen , das er P-Konto besitzt. Welche Erfahrung habt Ihr ? Bekommt er die Bescheinigung sofort ?
tidus82 die Lohnpfändung kann er nicht einstellen .


Liebe Grüße Ute

PS: Bin nun etwas beruhigt , konnte die letzten Nächte kaum schlafen .

Re: Lohnpfändung , nun auch Kontopfändung

Verfasst: 22. Okt 2018, 09:28
von damacons
Mal noch eine blöde Frage , wenn die Bank die Bescheinigung hat für den erhöhten Freibetrag . Kann man sofort über diesen Betrag verfügen oder dauert es ein bisschen die das geändert haben ?


Liebe Grüße Ute

Re: Lohnpfändung , nun auch Kontopfändung

Verfasst: 22. Okt 2018, 09:50
von caffery
damacons hat geschrieben: 22. Okt 2018, 09:14 Am Mittwoch wollte er zur sowieso mit unseren Jüngsten zur Bank . Dann könnte er vielleicht die Bescheinigung von der Bank bekommen , das er P-Konto besitzt.
So eine Bescheinigung gibt es nicht. Wofür sollte die sein?
damacons hat geschrieben: 22. Okt 2018, 09:14 Welche Erfahrung habt Ihr ? Bekommt er die Bescheinigung sofort ?
Wie gesagt - ich weiß grade nicht was Du meinst.
EIne Bescheinigung bekommt er von der Caritas (sofort bzw. innerhalb von Minuten) - diese bringt er zur Bank.
damacons hat geschrieben: 22. Okt 2018, 09:14 tidus82 die Lohnpfändung kann er nicht einstellen .
Das verstehe ich auch nicht - bzw. fürchte, dass Du was falsch verstanden haben könntest. Nur was? Er sollte keine "Angst"zahlungen an den Gläubiger leisten der jetzt das Konto gepfändet hat.
damacons hat geschrieben: 22. Okt 2018, 09:14 Mal noch eine blöde Frage , wenn die Bank die Bescheinigung hat für den erhöhten Freibetrag . Kann man sofort über diesen Betrag verfügen oder dauert es ein bisschen die das geändert haben ?
Das macht jede Bank verschieden. Bis zu vier Werktage hätten sie höchstens Zeit das zu verarbeiten. Da ich vermute, dass ihr bei einer Sparkasse, Volksbank o.ä. seid, traue ich denen das aber auch deutlich schneller zu.

Re: Lohnpfändung , nun auch Kontopfändung

Verfasst: 22. Okt 2018, 09:53
von tidus82
caffery hat geschrieben: 22. Okt 2018, 09:50
damacons hat geschrieben: 22. Okt 2018, 09:14 tidus82 die Lohnpfändung kann er nicht einstellen .
Das verstehe ich auch nicht - bzw. fürchte, dass Du was falsch verstanden haben könntest. Nur was?
Ich gehe stark davon aus, dass sie das Ding meint, dass er keine Zahlungen mehr leisten soll..
Wenn dem so ist, dann ja - das ist okay und normal.. Aber außer den Pfändungen sollte nichts mehr bezahlt werden - insbesondere nicht aus dem Unpfändbaren - es ist nicht umsonst unpfändbar und soll den Lebensunterhalt sicherstellen. Dafür gibt es das Gesetz ja :)

Re: Lohnpfändung , nun auch Kontopfändung

Verfasst: 22. Okt 2018, 10:00
von damacons
caffery bei meinen Mann liegt eine Lohnpfändung vor und die bedient der Arbeitgeber und zahlt an den Gläubiger . Die Kontopfändung ist ein anderer Gläubiger .Ich habe mal ein bisschen im Internet gestöbert , wenn man beim Vollstreckungsgericht den weiteren Freibetrag für den unpfändbaren Lohn erhöhen will , dann muss man eine Bescheinigung mit vorlegen ob man ein P-Konto besitzt. Keine Ahnung wie der Paragraph heißt .

Re: Lohnpfändung , nun auch Kontopfändung

Verfasst: 22. Okt 2018, 11:44
von Hummel
Dem Gericht sollte doch aber auch ein aktueller Kontoauszug reichen? Normalerweise steht auf denen ja auch drauf, dass es sich um ein P-Konto handelt? Es geht ja nur darum den P-Konto-Status zu belegen.