Privatinsolven Pflegegrad 4
Verfasst: 7. Jan 2026, 12:06
Anfrage zur Erhöhung des pfändungsfreien Betrags:
Hier meine Frage:
Ich bin Rentner und wurde nach Überprüfung in den Pflegegrad 4 eingestuft.
Die Bescheinigung, dass das Pflegegeld pfändungsfrei ist, liegt meiner Bank vor (P-Konto, Insolvenzverwalter und Gericht) vor.
Meine Altersrente übersteigt den derzeitigen Pfändungsfreibetrag 2026 geringfügig.
Aufgrund meiner Pflegebedürftigkeit entstehen mir regelmäßig pflegebedingte Mehrkosten, insbesondere für Medikamente, Zuzahlungen sowie Fahrten zu Ärzten und Behandlungen.
Reicht der Bescheid der Pflegekasse (Pflegegrad 4) hierfür als Nachweis aus, oder sind weitere Unterlagen erforderlich?
Hier meine Frage:
Ich bin Rentner und wurde nach Überprüfung in den Pflegegrad 4 eingestuft.
Die Bescheinigung, dass das Pflegegeld pfändungsfrei ist, liegt meiner Bank vor (P-Konto, Insolvenzverwalter und Gericht) vor.
Meine Altersrente übersteigt den derzeitigen Pfändungsfreibetrag 2026 geringfügig.
Aufgrund meiner Pflegebedürftigkeit entstehen mir regelmäßig pflegebedingte Mehrkosten, insbesondere für Medikamente, Zuzahlungen sowie Fahrten zu Ärzten und Behandlungen.
Reicht der Bescheid der Pflegekasse (Pflegegrad 4) hierfür als Nachweis aus, oder sind weitere Unterlagen erforderlich?