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Fragen im Vorfeld der Schuldnerberatung
Verfasst: 3. Jan 2026, 20:31
von Mailman
Hallo,
ich habe mich in letzter Zeit durch das Forum gelesen,da ich beabsichtige in nächster Zeit eine Schuldnerberatung aufzusuchen;es wird wohl auf eine Privatinsolvenz hinauslaufen.
Zwei Fragen brennen mir dabei besonders unter den Nägeln:
1)Ich habe derzeit noch ein Gemeinschaftskonto mit meiner
Frau. Dieses werden wir ja auflösen müssen und in zwei
Einzelkontos umwandeln.
Ich werde die Zahlungen an die Gläubiger ja einstellen
müssen und habe dann vorerst einen beachtlichen
Überschuss; darf ich diesen nutzen um Verbindlichkeiten
meiner Frau zu begleichen (nicht gravierend,aber wäre
schön diese während einer Insolvenz aus dem Kreuz zu
haben) oder wird das ein Insolvenzverwalter eventuell
bemängeln?Könnte ich es Bar abheben und bei meiner Frau
einzahlen?
2)Wie hoch wird der Freibetrag auf meinem P-Konto sein,wenn
man ein Kind von 8 Jahren und eine Ehefrau mit
Einkommen von 1100 Euro Netto angibt?Werden die
Verpflichtungen meiner Frau bei der Berechnung
berücksichtigt?
Vielen Dank im Vorraus für eure Antworten
Re: Fragen im Vorfeld der Schuldnerberatung
Verfasst: 3. Jan 2026, 22:14
von Shopgirl
Hallo.
zu 1. kann man nur sagen: Kommt drauf an. Natürlich kannst du mit deinem Geld erstmal machen, was du möchtest, aber hier ist wohl auch die Summe entscheidend. Ein paar kleinere Rechnungen deiner Frau zu bezahlen, dürfte niemanden interessieren, wenn du ihr aber eben noch den Ferrari finanzierst, siehst das anders aus. Du merkst vermutlich, worauf ich hinaus will.
zu 2. Mit einem Einkommen von 1100 Euro wird deine Frau mit nahezu 100%iger Wahrscheinlichkeit nicht unterhaltsberechtigt sein, bzw. der Insolvenzverwalter wird die Nichtberücksichtigung beantragen. Ihre eigenen Kredite /Verpflichtungen sind dafür unerheblich.
Der Freibetrag mit einem Unterhaltsberechtigten beträgt derzeit rund 2.140 Euro.
Re: Fragen im Vorfeld der Schuldnerberatung
Verfasst: 3. Jan 2026, 22:51
von Mailman
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Nein,für den Ferrari wird es leider nicht reichen,aber eine vierstellige Summe monatlich würde schon vorübergehend frei werden.
Ich habe jetzt schon öfter gelesen,dass man das Geld unter dem Kopfkissen parken solle,da es ansonsten weg sei sobald die erste Pfändung eintrudelt.
Wäre diese Vorgehensweise denn unbedenklich oder hängt das dann vom Insolvenzverwalter ab,was er als angemessen empfindet?
Es müsste ja zumindest einen Richtwert geben,ansonsten wären ja der Willkür des Verwalters Tür und Tor geöffnet.
Re: Fragen im Vorfeld der Schuldnerberatung
Verfasst: 3. Jan 2026, 23:16
von imker
... was Du so für Fragen im Forum stellst, nun ja, das treibt einen um...
Geld vom Girokonto abheben und selbst bar zu haben, das ist erlaubt. Bargeld ist im Insolvenzantrag auch anzugeben. Es nicht anzugeben, das kann blöde Folgen haben.
Eheftauen und Kindern was zu schenken, ist auch üblich, aber wäre eine anfechtbare Rechtshandlung des Schuldners und die Ehefrau oder das Kind wäre verpflichtet, das Geschenke an den IV herauszugeben.
Das verlangt der IV aber nur, wenn er davon Kenntnis hat.
Und Willkür über kein IV aus, das wirkt oft so, weil die IV unterschiedlich mit solchen Konstellationen umgehen.
Deine Frau hat keine Schulden, keine Unterschriften auf Darlehensverträgen geleistet?
Und wenn Du hier mitgelesen hast: Achte drauf, dass der auf dem P-Konto eingehende Arbeitslohn vollständig geschützt ist und genutzt werden kann.
Kannst Du nicht aus dem Gemeinschaftskonto ausscheiden? Es wird von Deiner Frau dann allein geführt und verwaltet und wohin zahlt Dein AG den Lohn? Auf das neue P-Konto???
Re: Fragen im Vorfeld der Schuldnerberatung
Verfasst: 3. Jan 2026, 23:43
von Mailman
Noch habe ich kein eigenes Konto,dementsprechend geht der Lohn beider auf das Gemeinschaftskonto.
Bisher war kein P-Konto nötig,da es noch keinerlei Zahlungsstörungen gab,allerdings würde sich das in den nächsten Monaten ändern,da die Reserven zur Neige gehen.
Das mit dem Gemeinschaftskonto hatte ich so nicht auf dem Schirm,ich ging immer davon aus,dass ein einzelner nicht aus einem solchen ausscheiden kann,sondern es komplett geschlossen werden muss.
Meine Frau hängt in keiner meiner Schulden drin;ihre eigenen könnten wir problemlos aus Ihrem und/oder meinem unpfändbaren Einkommen bestreiten (da wir dann trotz getrennter Konten de facto trotzdem einen gemeinsamen Topf hätten).Dennoch wäre es mir natürlich lieber gewesen,das vom Tisch zu haben mit dem Geld,welches eine Zeit lang überschüssig sein wird.
Jedoch wird natürlich der Verwalter misstrauisch werden wenn er auf den Kontoauszügen größere Abhebungen sieht und das wird das Risiko dann wohl doch nicht wert sein.
Re: Fragen im Vorfeld der Schuldnerberatung
Verfasst: 3. Jan 2026, 23:53
von Shopgirl
Das mit dem Gemeinschaftskonto hatte ich so nicht auf dem Schirm,ich ging immer davon aus,dass ein einzelner nicht aus einem solchen ausscheiden kann,sondern es komplett geschlossen werden muss.
Das kommt auf die Bank an. Bei einigen geht das, andere lehnen so eine Umwandlung strikt ab.
Hast du Schulden bei der Bank, bei der ihr das Konto führt? Oder steckt dieses Gemeinschaftskonto im Dispo?
Re: Fragen im Vorfeld der Schuldnerberatung
Verfasst: 3. Jan 2026, 23:58
von Mailman
Nein,die Bank ist keiner der Gläubiger und das Konto wird derzeit auch noch im Plus geführt.
Das könnte sich im Laufe der Monate ändern,was ich jedoch gerne vermeiden würde,da es ja am Ende auch die Schulden meiner Frau wären.
Re: Fragen im Vorfeld der Schuldnerberatung
Verfasst: 4. Jan 2026, 00:14
von imker
Mailman hat geschrieben: ↑3. Jan 2026, 23:43
...
Meine Frau hängt in keiner meiner Schulden drin;ihre eigenen könnten wir problemlos aus Ihrem und/oder meinem unpfändbaren Einkommen bestreiten (da wir dann trotz getrennter Konten de facto trotzdem einen gemeinsamen Topf hätten).Dennoch wäre es mir natürlich lieber gewesen,das vom Tisch zu haben mit dem Geld,welches eine Zeit lang überschüssig sein wird.
...
wenn sie Schulden hat und 1.100 ihr Einkommen ist - warum dann aus einem gemeinsamen Topf ihre Schulden zu 100% ausgleichen ???
Wie hoch sind ihre Schulden?
Wie hoch sind Deine?
Welche Raten/Beträge sind zu tilgen?
Wieviel ist monatlich jeweils pfändbar??
Re: Fragen im Vorfeld der Schuldnerberatung
Verfasst: 4. Jan 2026, 00:29
von Mailman
Meine Frau hat noch ca.6000 Euro Schulden bei einer Rate von 154 Euro.
Meine Idee wäre es gewesen diese Schuld noch vor der Insolvenz aus meinem Topf zu begleichen (am besten noch solange es ein Gemeinschaftskonto ist),so dass wir dann in der Insolvenz diesen Posten auf ihrer Seite nicht mehr hätten.
Meine Schulden belaufen sich auf ca.90 000 Euro aus Krediten und Kreditkarten,wobei sich Raten von 2300 Euro ergeben (dazu noch ein PKW-Leasing).
Pfändbar wären bei mir mit Quellenfreigabe derzeit ca.80 Euro,da ich für meine Frau wohl keinen Freibetrag erhalten werde.
Re: Fragen im Vorfeld der Schuldnerberatung
Verfasst: 4. Jan 2026, 00:57
von Shopgirl
6000 Euro sind deutlich zu viel, um sie "erklären" zu können.
Den Dispo solltet ihr nicht nutzen, da klar ist, dass du zahlungsunfähig bist. Da ist man dann irgendwann auch im Bereich des Betrugs. Also keine neuen Verbindlichkeiten aufnehmen, wenn klar ist, dass es in die Insolvenz geht.