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Konto für minderjähriges Kind was nicht gepfändet werden kann

Verfasst: 15. Aug 2019, 17:29
von Memphis2k5
Hallo und guten Tag,

Wir brauchen für unser Kind 9 Jahre ein eigenes Konto wo ihr persönliches Budget zur Bezahlung des Schulbegleiters bzw Assistenten eingehen kann. Es muss zwingend auf ihren Namen laufen. Nun wollten wir bei der Postbank ein solches Konto eröffnen leider stehen wir als Eltern als Mit Kontoinhaber drinne was ja bei einer Pfändung problematisch ist. Wir selbst haben jeder ein P Konto das ist weniger das Problem aber die Summe die da monatlich für den Assistenten eingeht ist erheblich mehr als ein Freibetrag. Wie kann man das schützen. Wir wollen kein Geld irgendwo sichern oder was auch immer es soll nur für die Zahlungen zum persönlichen Budget sein. Jemand ein Tipp?

Re: Konto für minderjähriges Kind was nicht gepfändet werden kann

Verfasst: 15. Aug 2019, 17:47
von caffery
Memphis2k5 hat geschrieben: 15. Aug 2019, 17:29 stehen wir als Eltern als Mit Kontoinhaber drinne
Ich gehe davon aus, dass dies eine Fehlinterpretation ist. Ihr werdet vermutlich verfügungsberechtigt sein. Das ist aber in Ordnung und für den Zusammenhang unschädlich. Fragt doch einfach mal den unfassbar freundlichen, jederzeit kompetenten und allzeit erreichbaren Kundenservice des genannten Kreditinstitutes *hust*.

Wenn dem nicht so sein sollte, würde ich einfach ein anderes Konto für das Kind eröffnen, bei dem ihr lediglich verfügungsberechtigt seid (und dabei auch am besten gleich die Bank wechseln;)).

Ansonsten könnten die Zahlungen wahrscheinlich im Ernstfall durch einen Gerichtsbeschluss vor einer Pfändung bewahrt werden. Das wäre aber deutlich aufwändiger als einfach das Konto zu wechseln.

Ich gehe aber - wie gesagt - von einer Fehlinterpretation aus.

Re: Konto für minderjähriges Kind was nicht gepfändet werden kann

Verfasst: 15. Aug 2019, 18:14
von Memphis2k5
Wir waren vorhin bei der Postbank und wollten da ein Konto eröffnen da hieß es das dieses Konto auch gepfändet werden kann und das wäre absolut ungünstig. Wir müssen von dem Geld die Assistenz bezahlen, Steuern usw. Aber halt nur für diesen Zweck. Echt am Verzweifeln gerade.

Re: Konto für minderjähriges Kind was nicht gepfändet werden kann

Verfasst: 15. Aug 2019, 18:32
von caffery
Ich vermute stark, dass der Mensch mit dem ihr da gesprochen habt einfach irgendwas erzählt hat.

Dann geht halt zu einer anderen Bank und sagt, dass ihr ein Konto für euer Kind haben möchtet bei dem ihr lediglich verfügungsberechtigt seid. Sparkasse, Volksbank ... irgendwie sowas.

PS: Was für Steuern?

Re: Konto für minderjähriges Kind was nicht gepfändet werden kann

Verfasst: 15. Aug 2019, 18:39
von Memphis2k5
Lohnsteuer, Versicherung usw der Schulbegleiter ist ja quasi bei uns angestellt. Daher kommt da das Budget vom.amt drauf und wir müssen das dann überweisen.

Re: Konto für minderjähriges Kind was nicht gepfändet werden kann

Verfasst: 15. Aug 2019, 18:43
von caffery
Okay, ich hatte sowas noch nie von daher ist mir die ganze Sache vom Hintergrund her nicht geläufig.

Wie gesagt: Geht einfach zu einer der genannten "normalen" Fillialbanken in eurer Nähe bei der ausschließlich "echte" oder zumindest werdende Bänker rumrennen. Dort werdet ihr mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht so komische Auskünfte bekommen.

Re: Konto für minderjähriges Kind was nicht gepfändet werden kann

Verfasst: 15. Aug 2019, 18:53
von Memphis2k5
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Ich werde gerne berichten wie das ganze morgen gelaufen ist.

Re: Konto für minderjähriges Kind was nicht gepfändet werden kann

Verfasst: 15. Aug 2019, 21:56
von arreis
Um auf sicher zu gehen, würde ich eine Person meines Vertrauens ersuchen ein Konto zu eröffnen, auf das dann das Geld überwiesen werden kann.

Ich bin mir nicht sicher, aber soweit mir bekannt ist, kann ein Konto zwar auf den Namen eines Kindes laufen, aber der eigentliche Kontoinhaber ist die Person, die das Konto eröffnet hat. Dies allein schon aus dem Grund, dass ein minderjähriges Kind, in dem Fall 9 Jahre alt, nicht geschäftsfähig ist.

Re: Konto für minderjähriges Kind was nicht gepfändet werden kann

Verfasst: 15. Aug 2019, 22:16
von Shopgirl
arreis hat geschrieben: 15. Aug 2019, 21:56 Um auf sicher zu gehen, würde ich eine Person meines Vertrauens ersuchen ein Konto zu eröffnen, auf das dann das Geld überwiesen werden kann.

Ich bin mir nicht sicher, aber soweit mir bekannt ist, kann ein Konto zwar auf den Namen eines Kindes laufen, aber der eigentliche Kontoinhaber ist die Person, die das Konto eröffnet hat. Dies allein schon aus dem Grund, dass ein minderjähriges Kind, in dem Fall 9 Jahre alt, nicht geschäftsfähig ist.
Beides leider nicht richtig.

Zahlungen über das Konto eines Dritten laufen zu lassen, ist eine ganz schlechte Idee. Da reagieren Banken gerne (zu Recht) allergisch und kündigen auch schonmal das Konto.

Die Eltern sind definitiv NICHT Kontoinhaber, wenn das Konto auf den Namen des Kindes eröffnet wird. Die Postbank hat euch (vermutlich aufgrund von Unwissenheit bezüglich der Pfändungsproblematik) Blödsinn erzählt.

Wenn euch Geld überwiesen wird, wird das auf EUREN Namen überwiesen oder auf den Namen des Kindes? Wer ist da der Empfänger?

Re: Konto für minderjähriges Kind was nicht gepfändet werden kann

Verfasst: 15. Aug 2019, 22:21
von caffery
Um die Sache abzurunden... das stimmt auch nicht:
arreis hat geschrieben: 15. Aug 2019, 21:56 Dies allein schon aus dem Grund, dass ein minderjähriges Kind, in dem Fall 9 Jahre alt, nicht geschäftsfähig ist.
Nicht geschäftsfähig ist man nur bis 6. Ab 7 bis 17 ist man beschränkt geschäftsfähig und kann (mit Einwilligung des/r Vertreter(s)) schon so einiges machen - u.a. natürlich auf seinen Namen ein Konto eröffnen.