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Außergerichtlicher Vergleich privat starten – sinnvoller Ausweg oder Risiko?

Verfasst: 10. Nov 2025, 20:52
von MichaNm
Hallo zusammen,

ich würde gern eine Einschätzung einholen, ob es sinnvoll sein kann, einen außergerichtlichen Vergleich ohne Schuldnerberatung zu versuchen – wegen der langen Wartezeiten und weil das Wasser inzwischen sprichwörtlich bis zum Hals steht.

Ausgangslage

Es geht um eine Person, ehemals selbstständig, heute angestellt mit rund 3.050 € netto (perspektivisch 3.200 €).
Kein Vermögen, keine Rücklagen, Altersvorsorge aufgelöst. Die Schulden stammen fast vollständig aus der früheren Selbstständigkeit – offene Verbindlichkeiten gegenüber Finanzamt, Berufsgenossenschaft und Krankenkasse, die damals über Umschuldungskredite abgelöst wurden.

Gesamtverschuldung: etwa 62.000 €, über die Laufzeiten mit Zinsen real rund 90.000 €.

Alle offenen Verbindlichkeiten:
- zwei Umschuldungskredite ( je ca. 20.000 € zusammen rund 43.000 €, Zinsen knapp 12 %, Laufzeit über 100 Monate)
- eine Kfz-Finanzierung mit ca. 17.000 € Restschuld (Fahrzeug mit unrepariertem Schaden, geschätzter Restwert etwa 12.000 €)
- ein kleinerer Kredit (rund 2.200 €)
- zwei Kreditkarten, beide dauerhaft am Limit (je 500 €)

Haushaltslage

Das monatliche Nettoeinkommen liegt bei etwa 3.050 €. Perspektivisch 3200,- €.
Fixkosten (Miete, Strom, Auto, Versicherungen, Internet, ÖPNV usw.) liegen bei rund 1.560 €,
die Kreditraten zusammen bei rund 1.180 €. Damit bleiben aktuell rund 300 € im Monat für Lebensmittel, Hygiene und sonstige Ausgaben.

Das bedeutet: Leben von der Hand in den Mund.

Jede unerwartete Ausgabe (Reparaturen am Auto, Nachzahlung für Strom, Tierarzt etc.) ist quasi nicht bedienbar.
Versichert ist nur das absolut Notwendige (Haftpflicht und Vollkasko für das finanzierte KFZ). Das Auto wird aktuell noch für den recht langen Arbeitsweg gebraucht, wäre nach dem Umzug aber nicht mehr zwingend notwendig.

Was bereits passiert ist

In den letzten Tagen haben wir alles konsequent aufgearbeitet:
- komplette Übersicht aller Schulden, Zinsen, Laufzeiten erstellt
- Sämtliche nicht absolut notwendigen Ausgaben gestrichen
- Umzug in eine günstigere Wohnung eingeleitet - das Vorhaben gab es schon länger (Großraum eines Ballungsgebiet - war so gar nicht einfach - deshalb sind die Fixkosten aufgrund der Miete auch so hoch)
- Wo möglich Anbieter gewechselt, und wenn es nur wenige € im Monat oder Jahr sind

Trotzdem ist klar: ohne Schuldenschnitt oder Vergleich gibt es keine echte Perspektive.
Selbst bei regelmäßiger Zahlung ist die Situation so mittelfristig nicht durchzuhalten. Notwendige Reperaturen am Auto um zur Arbeit zu kommen waren nur durch Hilfe Dritter möglich.

Geplanter Weg
Wir überlegen, den außergerichtlichen Vergleich privat einzuleiten, da Schuldnerberatungen in unserer Region derzeit Wartezeiten von mehreren Monaten haben.

Geplant wäre ein Angebot von ca. 30.000 € als Einmalzahlung, finanziert durch einen privaten Dritten (zinsloses Darlehen). Das entspräche einer Quote von rund 53 % – wirtschaftlich also mindestens gleich oder besser als bei einer dreijährigen Privatinsolvenz, wo der pfändbare Anteil vermutlich 40–45 Tsd. € (36x1.179,50 + X) betragen würde.

Alle unbesicherten Gläubiger sollen gleichbehandelt werden.
Die Kfz-Finanzierung ist der noch offene Punkt – wir sind uns hier unsicher, ob das Fahrzeug im Vergleich belassen, verwertet oder separat geregelt werden sollte. Die Restschuld (17.000 €) und der aktuelle Wert (ca. 12.000 €) liegen relativ nah beieinander.

Sollte der Vergleich scheitern, wäre der nächste Schritt die Privatinsolvenz, aber der außergerichtliche Weg wäre klar vorzuziehen – schon um Zeit, Schufa-Schaden und zusätzliche Kosten zu vermeiden.

Frage

Wir haben uns die letzten Tage intensiv in das Thema eingelesen
(Gleichbehandlung, Drittfinanzierung, rechtliche Anforderungen usw.),
sind aber Laien und uns nicht sicher, ob wir wichtige Fallstricke übersehen,
wenn wir den Vergleich in Eigenregie starten, bevor eine offizielle Beratungsstelle verfügbar ist.

Kurz gefragt:

Kann ein privat initiierter Vergleich in dieser Situation sinnvoll und rechtlich sauber sein – oder ist das zu riskant?

Mir ist völlig klar, dass die Unterstützung durch einen Schuldnerberater besser wäre. Privat wird man vermutlich überhaupt nicht ernst genommen. Auf der anderen Seite fehlt schlichtweg die Zeit, weitere Monate mit der jetzigen Situation verstreichen zu lassen. Ich würde es mir zutrauen - möchte aber nicht mehr "Schaden" als "Nutzen" verursachen.

Vielen Dank für jede ehrliche Einschätzung oder Erfahrung.

Re: Außergerichtlicher Vergleich privat starten – sinnvoller Ausweg oder Risiko?

Verfasst: 10. Nov 2025, 21:17
von AktiverRentner
Handelt es sich um einen 1 Personen Haushalt? Keine Unterhaltsverpflichtungen? Pfändungsfreibetrag?
Auto und ÖPNV gleichzeitig erforderlich?
Autokredit abgesichert durch das Auto (Brief)? Ev. Verkauf oder Austausch mit billigem Auto und kurzfristig Liquiditätsgewinn.

In der Regel gehen die Banken/Inkassounternehmen nicht auf die Vergleichsangebote ein, insbesondere auch deshalb nicht, weil deren Verlust oft nur bei Totalausfall/Insolvenz durch die eigene interne Versicherung abgedeckt wird.

Re: Außergerichtlicher Vergleich privat starten – sinnvoller Ausweg oder Risiko?

Verfasst: 10. Nov 2025, 21:42
von robo
Wie viele Gläubiger insgesamt ?
Sind noch Forderungen aus Arbeitsverhältnissen dabei ?
Wie viele Unterhaltsberechtigte ?

Hintergrund: WENN 20 oder mehr Gläubiger ODER wenn noch Forderungen aus Arbeitsverhältnissen dabei sind, DANN käme ein sogenanntes Regelinsolvenzverfahren infrage, kein Verbraucherinsolvenzverfahren.
Der Ablauf ist für eine natürliche Person quasi identisch, aber es braucht keine Bescheinigung einer geeigneten Person oder Stelle nach InsO § 305 (1) 1., d.h.:
man kann heute das Inso-Antragsformular besorgen, ausfüllen und morgen den Antrag zum Gericht bringen, kein Warten auf eine Schuldnerberatung. Dann heißt es nur warten auf den Eröffnungsbeschluss vom Gericht und die drei Jahre laufen - und sind sooo schnell vorbei !

Nachzulesen: InsO ab § 304 ff
https://dejure.org/gesetze/InsO/304.html

Zu dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gehört dann noch ein zweiter Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung und ggf. noch ein dritter Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten.
Aber wenn was fehlt, wird das Gericht sich schon melden.

Und zur Eingangsfrage:
Kann man meiner Meinung nach vergessen. Keine Chance.
Du schreibst was von "Umschuldungskrediten" ?, also sind Banken bei den Gläubigern ?
Da gibt es m.E. niemals eine Einigung (da deren Ausfallversicherung in aller Regel nur greift, wenn der Kunde/Schuldner tatsächlich einen Inso-Antrag gestellt hat).
Und ob die 3 oder 5 oder 53% bekommen, ist denen aber auch so was von egal (ist ja nicht ihr persönliches, privates Geld, aber ihre persönliche Bänker-Karriere ...)

Viel Glück !

Re: Außergerichtlicher Vergleich privat starten – sinnvoller Ausweg oder Risiko?

Verfasst: 10. Nov 2025, 21:55
von imker
In welchem Bundesland oder bei welchem Gericht muss der Antrag gestellt werden?

Hast Du mal die Chance genutzt zu schauen, wie hoch er Pfändungsbetrag monatlich in den kommenden drei Jahren sein wird?

Mach das mal und berichte hier von dem Ergebnis.

Dein HEIL kann vielleicht in einem Insolvenzplan bestehen, aber ohne unterstützende Gläubger wird auch das nicht klappen.

Re: Außergerichtlicher Vergleich privat starten – sinnvoller Ausweg oder Risiko?

Verfasst: 10. Nov 2025, 22:25
von MichaNm
Hallo zusammen,

danke für die schnelle Rückmeldungen.

Ich versuche mal, alles strukturiert zu beantworten
Handelt es sich um einen 1 Personen Haushalt? Keine Unterhaltsverpflichtungen? Pfändungsfreibetrag?
Ja, 1-Personen Haushalt, keine Unterhaltsverpflichtungen. Pfändungsfreibetrag läge bei 3050,- Netto bei 2003,50€ (1.046,50 Pfädnung), bei den zukünftigen 3200,- bei 2048,50 (1.151,50 € Pfädnung).
Auto und ÖPNV gleichzeitig erforderlich?
Nein, ist eher aus der Sorge, dass das Auto kaputt geht. Zudem fördert der AG das Jobticket, weshalb dies verstärkt - wann immer möglich - genutzt wird. Leider lassen die Arbeitszeiten ein regelmäßiges Fahren mit der Bahn nicht zu, da flexibilität gefragt ist.
Autokredit abgesichert durch das Auto (Brief)? Ev. Verkauf oder Austausch mit billigem Auto und kurzfristig Liquiditätsgewinn.
Genau. Das Problem ist, dass ich davon ausgehe, dass aufgrund diverser reparierter (aber inzwischen auch unreparierter Schäden) der Marktwert geringer ist als der offene Ratenkredit. Im besten Fall käme man vielleicht null auf null - eher aber mit einem Minus von 3000-4000 € raus. Und dann existiert noch kein anderes / günstigeres Fahrzeug.
In der Regel gehen die Banken/Inkassounternehmen nicht auf die Vergleichsangebote ein, insbesondere auch deshalb nicht, weil deren Verlust oft nur bei Totalausfall/Insolvenz durch die eigene interne Versicherung abgedeckt wird.
Das ist spannend, und genau solche Infos brauche ich. Bisher hab ich überwiegend mit AI gespielt, welche behauptet, (auch) Banken stimmen regelmäßig solchen Vergleichsquoten zu, da sie hart kalkulieren, wie viel sie über einen Vergleich bekämen und wie viel über eine Insolvenz.

Wenn dies so ist, könnte man ja sagen, das Thema ist durch und an der Privatinsolvenz führt sowieso nichts vorbei?
Wie viele Gläubiger insgesamt ?
Sind noch Forderungen aus Arbeitsverhältnissen dabei ?
Wie viele Unterhaltsberechtigte ?
4 Gläubiger, alles Banken: KFZ Finanzierung, 2 Umgeschuldete Kredite um die ehemaligen Forderungen aus Selbstständigkeit zu decken und ein weiterer Kleiner Kredit für eine Tierarztrechnung. Keine Unterhaltsberechtigten.
Du schreibst was von "Umschuldungskrediten" ?, also sind Banken bei den Gläubigern ?
Da gibt es m.E. niemals eine Einigung (da deren Ausfallversicherung in aller Regel nur greift, wenn der Kunde/Schuldner tatsächlich einen Inso-Antrag gestellt hat).
Und ob die 3 oder 5 oder 53% bekommen, ist denen aber auch so was von egal (ist ja nicht ihr persönliches, privates Geld, aber ihre persönliche Bänker-Karriere ...)
Genau, alle Gläubiger sind Banken.
In welchem Bundesland oder bei welchem Gericht muss der Antrag gestellt werden?
Baden-Württemberg
Dein HEIL kann vielleicht in einem Insolvenzplan bestehen, aber ohne unterstützende Gläubger wird auch das nicht klappen.
Welche Möglichkeiten hätten wir nun noch bzw. was würdet ihr empfehlen?


Klingt ernüchternd - ich wiederhole mich - bei solchen Aussichten wäre ja das Thema "Außergerichtlicher Vergleich" ad-absurdum geführt. Ich ging davon aus, dass eine Bank die realistische Netto-Summe aus einer Privatinsolvenz mit der Summe die sie über einen Vergleich bekäme abgleicht, und bei mindestens so hoher Vergleichszahlung (als Sofortzahlung) zustimmt.

Nun berichtet ihr aber alle 3, dass ihr das als eher bzw. sehr unwahrscheinlich erachtet. Dann bliebe wohl wirklich nur der Weg in die Privatinsolvenz oder ein Privatdarlehen von mir, um sämtliche Schulden auf einen Schlag abzulösen. (in dem Falle bin tatsächlich nicht ich der Schuldner ;-). Wenn wir uns gegen die Privatinsolvenz entscheiden, bliebe ja letztlich keine Zeit zu verlieren und lieber heute als morgen.

Das sind wie gesagt genau die Informationen, die ich brauche.

Danke und gerne nochmal eine Bestätigung oder Ergänzung.

Re: Außergerichtlicher Vergleich privat starten – sinnvoller Ausweg oder Risiko?

Verfasst: 10. Nov 2025, 22:38
von MichaNm
Und nochmal eine Nachfrage, da ich nicht mehr editieren kann. Beziehen sich eure prognostizierten geringen Erfolgsaussichten im Vergleich auf den von mir, privat geplanten Vergleich, oder auch den außergerichtlichen - aber im Regelverfahren - begleitet durch einen Schuldnerberater?

Re: Außergerichtlicher Vergleich privat starten – sinnvoller Ausweg oder Risiko?

Verfasst: 11. Nov 2025, 07:30
von caffery
Um mal kurz und knapp auf Dein Anliegen zu antworten ohne weiter Fragen zu stellen:

- Ohne "Schufa Schaden" ist es völlig ausgeschlossen etwas zu verhandeln. Völlig egal wer da was macht. Keine Bank wird auch nur irgendwas an der Schuldsumme verhandeln bevor der Vertrag nicht fällig gestellt - auf deutsch gesagt "Um die Ohren gehauen" wurde.

Jetzt mal etwas Kaffeesatz lesen weil Du ja danach gefragt hast:
- Wenn wir mal annehmen, dass dieses Stadium erreicht wäre, sehe ich die Chance auf einen erfolgreichen Vergleich in Eigenregie bei einer angebotenen Quote von 1/3 bei 0,1% .
- Bei den von Dir genannten Zahlen wurde ich ab 2/3 eine Außenseiterchance sehen - realistische Erfolgsaussichten aber bei 80/90%.

- Bei einem außergerichtlichen Einigungsversuch im Rahmen der Insolvenzordnung ist 1/3 über einen Profi bei den von Dir genannten Zahlen auch sehr unrealistisch. Kommt aber natürlich auch auf die Banken genau an. Durch den "Friss oder Stirb" (also nimm das Geld oder Insolvenz!)- Effekt eines AEV über eine geeignete Stelle und durch die zusätzlichen Optionen einer Zustimmungsersetzung durch Schuldenbereinigungsplan, Insolvenzplan oder Insolvenzvergleich sind die Aussichten bei professioneller Hilfe unterm Strich quasi astronomisch besser als bei einem Selbstversuch.


Unterm Strich liest es sich so als ob Du die verbreitete "Wasch mich aber mach mich nicht nass" Vorstellung hast in der man sich schuldenfrei verhandelt ohne das es "groß auffällt". So funktioniert das aber leider nicht. Auch fürs Mindset sollte Dein erster Schritt sein Dir (was auch bedeutet Deinen Gläubigern=Deiner Bonität) einzugestehen, dass Du überschuldet und zahlungsunfähig bist da die einzige Alternative das "Leben von der Hand in den Mund" also die Gefährdung der Existenz ist.
Erst wenn Du diesen Schritt gegangen bist ist der nächste Schritt die Sanierung.

Re: Außergerichtlicher Vergleich privat starten – sinnvoller Ausweg oder Risiko?

Verfasst: 12. Nov 2025, 12:22
von MichaNm
Der Vorwurf „Wasch mich, aber mach mich nicht nass“ trifft hier wirklich nicht zu.
Es geht nicht darum, irgendetwas schönzureden, sondern darum, in Anbetracht der aktuellen Wartezeiten von rund sechs Monaten bei den Schuldnerberatungsstellen keine unnötige Zeit zu verlieren.
Deshalb möchte ich einfach alle realistischen Szenarien auf dem Tisch haben, bevor sich die Lage weiter zuspitzt.

Nachdem ich verstanden habe, dass ein rein privater Vergleich kaum Aussicht auf Erfolg hat, überlege ich, einen kostenpflichtigen Schuldnerberater hinzuzuziehen – vorausgesetzt, die Erfolgschancen sind realistisch.
Rein rechnerisch wäre das trotz der Beratungskosten sinnvoller, als monatelang abzuwarten, während sich nichts bewegt.

Wie bereits erwähnt, geht es hier nicht um mich selbst, sondern einer dritten Person, welche ohne Unterstützung weder die Mittel noch den Zugang zu solchen Möglichkeiten hätte – und die durch einen Schicksalsschlag und vielleicht etwas Naivität im Rahmen einer früheren Selbstständigkeit in die Schuldenfalle geraten ist, ohne dabei bewusst falsch gehandelt zu haben. Gerade deshalb finde ich es legitim, einen Weg zu suchen, der rechtlich sauber, menschlich fair und wirtschaftlich tragfähig ist.

Falls jemand Empfehlungen für seriöse private Schuldnerberater hat, wäre ich sehr dankbar!

Re: Außergerichtlicher Vergleich privat starten – sinnvoller Ausweg oder Risiko?

Verfasst: 12. Nov 2025, 15:37
von robo
Mein Tip: Achte darauf, bevor Du jemanden kostenpflichtig beauftragst, dass es jedenfalls eine "geeigneten Person oder Stelle" iSd § 305 (1) 1. InsO ist, die ggf. das Scheitern eines AEV ("aussergerichtlichen Einigungsversuchs") bestätigen darf, so dass ihr im Fall des Falles nicht Wochen oder Monate später doch wieder von vorn anfangen müsst.

Versprechen werden Dir die Gewerblichen möglicherweise so einiges, aber eine schriftliche Erfolgsgarantie wird Dir keiner geben (aber Dein Geld werden alle gern nehmen) - deswegen: Vorsicht !

Gibt es denn wirklich nur diese eine caritative Beratungsstelle im Umkreis (mit der monatelangen Wartezeit) ?
Hast Du alles durchtelefoniert ? AWO, Caritas, Diakonie, kommunale usw ?

Re: Außergerichtlicher Vergleich privat starten – sinnvoller Ausweg oder Risiko?

Verfasst: 12. Nov 2025, 19:55
von caffery
MichaNm hat geschrieben: 12. Nov 2025, 12:22 Der Vorwurf „Wasch mich, aber mach mich nicht nass“ trifft hier wirklich nicht zu.
Das war kein Vorwurf, sondern die im Beraterjargon übliche Beschreibung für Überschuldete die den Wunsch äußern sich wirtschaftlich sanieren zu wollen ohne dabei ihre Bonität zu beschädigen.

Ja - das kommt so häufig vor, dass es dafür eine Art geflügeltes Wort gibt;)