mehrere Fragen vor dem Gang in die Insolvenz
Verfasst: 30. Okt 2025, 14:45
Hallo Freunde!
Ich habe schon mal ein paar Fragen ins Insolvenzforum geschrieben, aber ich hab hier im Schuldenbereich mehr erfahren können als drüben und glaube dass man mir hier mehr helfen könnte. (ich hoffe man nimmt es mir nicht übel)
Zu mir, ich bin 39 Jahre alt, gerade gekündigt, seit 01.10 arbeitslos und bekomme ALG1.
Zu meiner Schuldensituation ist folgendes zu sagen:
Mein ALG1 beträgt ca. 1450€, meine monatlichen Ausgaben belaufen sich auf ca. 2000€.
Ich hab mich vor drei Tagen mit meine Freundin zusammen gesetzt und wir haben meine Gesamtschulden zusammengefasst und analysiert wieviel und wie lange noch bei jedem Gäubiger offen ist. Ich war sehr erschrocken, denn die Schulden belaufen sich auf ca. 40k!!!
Nun, durch die Arbeitslosigkeit, ALG1 und dem Fakt dass ich hier bei mir keinen Job finden werde wo ich das selbe Gehalt bekomme wie vorher, werde ich meinen Rechnungen nicht mehr nachkommen können. Aber auch im alten Job hätte mir das Wasser irgendwann höher als bis zum Hals gestanden.
Durch viel lesen hier im Forum hab ich viele Ängste ablegen können, manche bleiben jedoch.
Speziell das Einstellen von Zahlungen an Gläubigern, ich scheue mich aktuell noch Lastschriften zurück buchen zu lassen!
Dazu das Thema mit Bestellungen die auf Raten getätigt wurden und veräußert worden. Ist verboten, weiß ich und ich würde es jederzeit rückgängig machen wollen, aber es ist wie es ist. Es handelt sich um Bestellungen bei O2 und 1u1 welche ich immer zu Geld gemacht habe um Rechnungen zu bezahlen, ich hab es immer als kleine Kredite angesehen die 24 Monate laufen. Bis zur Abzahlung hätte ich das alles gut durchgehalten, nun durch den Jobverlust fällt das Kartenhaus schneller zusammen als man denkt und nun stehe ich da.
Meine Frage dazu ist, wie verhält sich das Eigentumsvorbehaltsrecht/Aussonderungsrecht im Bezug zu einem Inakssounternehmen? Erlangen diese durch den Erwerb der Forderung auch diese Rechte, oder geht es dann nur noch ums Geld? Kann ich diese Forderungen, sollten diese ausgesondert werden, nach der Insolvenzzeit begleichen, oder muss ich diese seperat vom Pfändungsfreibetrag zahlen?
Dies hab ich schon im Insolvenzforum gestellt, ich wollte es hier aber nochmal fragen damit man nicht hin und her wechseln muss zwischen den Foren.
Eine weitere wichtige Frage wäre ob ich eine Umschulung machen kann während ich in der Insolvenz bin? Sprich, es wäre für mich aufgrund von nicht vorhandenem Facharbeiter meine Erstausbildung. Ich bin seit 2009 Schweißer mit viel Berufserfahrung, würde mit Sicherheit sofort einen Job finden und ich weiß dass ich die Gläubiger irgendwie zufriedenstellen muss, daher meine Frage ob das mit einer Ausbildung, wenn sie denn innerhalb der Wohlverhaltensphase beendet wäre möglich ist? Kennt sich da jemand aus?
Ich bedanke mich jedenfalls schon einmal im Voraus!!
Beste Grüße
Ich habe schon mal ein paar Fragen ins Insolvenzforum geschrieben, aber ich hab hier im Schuldenbereich mehr erfahren können als drüben und glaube dass man mir hier mehr helfen könnte. (ich hoffe man nimmt es mir nicht übel)
Zu mir, ich bin 39 Jahre alt, gerade gekündigt, seit 01.10 arbeitslos und bekomme ALG1.
Zu meiner Schuldensituation ist folgendes zu sagen:
Mein ALG1 beträgt ca. 1450€, meine monatlichen Ausgaben belaufen sich auf ca. 2000€.
Ich hab mich vor drei Tagen mit meine Freundin zusammen gesetzt und wir haben meine Gesamtschulden zusammengefasst und analysiert wieviel und wie lange noch bei jedem Gäubiger offen ist. Ich war sehr erschrocken, denn die Schulden belaufen sich auf ca. 40k!!!
Nun, durch die Arbeitslosigkeit, ALG1 und dem Fakt dass ich hier bei mir keinen Job finden werde wo ich das selbe Gehalt bekomme wie vorher, werde ich meinen Rechnungen nicht mehr nachkommen können. Aber auch im alten Job hätte mir das Wasser irgendwann höher als bis zum Hals gestanden.
Durch viel lesen hier im Forum hab ich viele Ängste ablegen können, manche bleiben jedoch.
Speziell das Einstellen von Zahlungen an Gläubigern, ich scheue mich aktuell noch Lastschriften zurück buchen zu lassen!
Dazu das Thema mit Bestellungen die auf Raten getätigt wurden und veräußert worden. Ist verboten, weiß ich und ich würde es jederzeit rückgängig machen wollen, aber es ist wie es ist. Es handelt sich um Bestellungen bei O2 und 1u1 welche ich immer zu Geld gemacht habe um Rechnungen zu bezahlen, ich hab es immer als kleine Kredite angesehen die 24 Monate laufen. Bis zur Abzahlung hätte ich das alles gut durchgehalten, nun durch den Jobverlust fällt das Kartenhaus schneller zusammen als man denkt und nun stehe ich da.
Meine Frage dazu ist, wie verhält sich das Eigentumsvorbehaltsrecht/Aussonderungsrecht im Bezug zu einem Inakssounternehmen? Erlangen diese durch den Erwerb der Forderung auch diese Rechte, oder geht es dann nur noch ums Geld? Kann ich diese Forderungen, sollten diese ausgesondert werden, nach der Insolvenzzeit begleichen, oder muss ich diese seperat vom Pfändungsfreibetrag zahlen?
Dies hab ich schon im Insolvenzforum gestellt, ich wollte es hier aber nochmal fragen damit man nicht hin und her wechseln muss zwischen den Foren.
Eine weitere wichtige Frage wäre ob ich eine Umschulung machen kann während ich in der Insolvenz bin? Sprich, es wäre für mich aufgrund von nicht vorhandenem Facharbeiter meine Erstausbildung. Ich bin seit 2009 Schweißer mit viel Berufserfahrung, würde mit Sicherheit sofort einen Job finden und ich weiß dass ich die Gläubiger irgendwie zufriedenstellen muss, daher meine Frage ob das mit einer Ausbildung, wenn sie denn innerhalb der Wohlverhaltensphase beendet wäre möglich ist? Kennt sich da jemand aus?
Ich bedanke mich jedenfalls schon einmal im Voraus!!
Beste Grüße