PI angestrebt ---> Vermieter außen vorlassen möglich?

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caffery
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Re: PI angestrebt ---> Vermieter außen vorlassen möglich?

Beitrag von caffery »

faknam hat geschrieben: 12. Aug 2019, 07:08
Gerne... unverheirateter 4-Personen-Haushalt, davon 2 minderjährige jeweils leibliche Kinder.

Netto-Einkommen

Person A: 2600,- EUR Hauptjob, 450,- EUR Nebenjob

Person B: 2000,- EUR Hauptjob, 384,- EUR Kindergeld


Verbindlichkeiten

Person A: 85000,- EUR verteilt auf 9 Gläubiger (geringste Einzelforderung 2500,- EUR, höchste 25000,- EUR), monatliche Ratenbelastung 1100,- EUR

Person B: 77000,- EUR verteilt auf 7 Gläubiger (geringste Einzelforderung 2000,- EUR, höchste 51000,- EUR), monatliche Ratenbelastung 890,- EUR
Ich erlaube mit mal ein wenig auf den genannten Angaben rumzuorakeln. Weiter gehe ich davon aus, dass pfändbares Vermögen nicht vorhanden ist. Es ist aufgrund der beiden relativ guten EInkommen im Falle eines Insolvenzverfahrens zu befürchten, bzw. m.E.n. zu erwarten, dass versucht wird an den grundsätzlich erstmal zwei Unterhaltsverpflichtungen für jeden "rumzuschrauben".
Vermutlich wird der Verwalter versuchen die Kinder jeweils anteilig herauszurechnen mit der Begründung, dass bereits der Unterhalt einer Person ausreicht damit das Kind nicht mehr bedürftig für den Unterhalt des anderen ist. Im schlimmsten Falle wird jeder nur eine Unterhaltsverpflichtung bezogen auf die Tabelle behalten. Genau kann man das nicht sagen, da dies immer Einzelfallentscheidungen sind.
Gehen wir also vom Vorgenannten "worst case" aus und legen die aktuelle Pfändungstabelle auf eine Insolvenzlaufzeit von 5 Jahren an.
Person A:
Ich gehe hier davon aus, dass der Hauptjob eine Vollzeitstelle ist und setze entsprechend für den Nebenjob laut gängiger Rechtsprechung gem. § 850a Abs. 1 ZPO lediglich die Hälfte des EInkommens als pfändbar an.
Wir kommen also hier auf ein Einkommen von 2825 Euro. Das macht laut Tabelle einen monatlich pfändbaren Betrag von 598,92 Euro. Das Ganze mal 60 Monate ergibt 35.935,20 Euro. Dies wäre der Betrag den Person A in einem Insolvenzverfahren übern Daumen loswerden würde wenn die Welt so bliebe wie sie jetzt ist.
Was zunächst mal bedeutet: Ein Insolvenzverfahren wäre wirtschaftlich sinnvoll da die Gesamtverschuldung von 85.000 Euro die errechnete Summe deutlich übersteigt.
Bei Person B ist es entsprechend noch deutlicher:
Einkommen 2000 Euro - ergibt laut Tabelle einen pfändbaren Betrag von 188,92 Euro. Das Ganze mal 60 Monate ergibt 11.335,20 Euro, was erheblich weniger ist als die Überschuldung von 77.000 Schleifen.

Heißt also für beide: Rein wirtschaftlich betrachtet ist ein Insolvenzverfahren für beide eine weise Idee.
faknam hat geschrieben: 12. Aug 2019, 07:08 In 2 Wochen haben wir einen Termin bei der Schuldnerberatung. Kann einer der Profis hier eventuell sagen, wie hoch in unserem Fall erfahrungsgemäß die Quote bei einem Vergleich ausfiele?
Das hängt von vielen weiteren Faktoren ab wie z.b. euer Alter(jung ist hier schlecht), das Alter der Schulden (die sind ja frisch=nicht so gut) und die Gläubiger selbst. Es gibt Kreditinstitute die durchaus vergleichsbereit sind und den Einigungsversuch intelligent nach wirtschaftlichem Sinn bewerten - es gibt aber auch welche, die quasi aus Prinzip zu allem "Nein" sagen.

Ich empfehle den Leuten in ähnlichen Situationen i.d.R. den oben errechneten pfändbaren Betrag ein wenig aufzurunden um den außergerichtlichen Einigungsversuch erfolgversprechender zu machen und das ehrliche Ansinnen auf eine außergerichtliche Lösung ohne Insolvenzeröffnung zu demonstrieren.
Abgesehn davon macht das großzügige Aufrunden auch während der Planlaufzeit einiges einfacher und den Plan weniger angreifbar für korinthenkackerige Gläubiger.
Man könnt also bei Person A von 598,92 Euro auf etwa 650 oder 700 Euro monatlich aufrunden und diesen Betrag raterlich mit 60 Monaten Laufzeit zur vollständigen Erledigung anbieten.
Bei Person B entsprechend etwa 250 Euro monatlich.
Im Falle eines Gelingens wäre die monatliche Ratenbelastung dann insgesamt praktisch mehr als halbiert und die Nummer nach 5 Jahren ohne Insolvenzeröffnung gelaufen.

Wie immer gilt: Es müssen nicht alle zustimmen sondern nur eine Kopf- und Summenmehrheit zustimmender Gläubiger erreicht werden damit das Ganze gelingen kann. Es kommt bei solchen Geschichten also in erster Linie auf die Gläubiger mit dem höchsten Deckel an. Wenn die nicht wollen, hat man praktisch schon keine Chance mehr.
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imker
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Re: PI angestrebt ---> Vermieter außen vorlassen möglich?

Beitrag von imker »

ein zusätzlicher Hinweis: für einen Gläubiger reduziert sich das, was er bekommen kann,im Insolvenzverfahren noch durch die vor der Verteilung an die Gläubiger abzuziehenden Verfahrenskosten.
Die liegen wohl in den ersten ein bis drei Jahren bei mindestens 40% der Zahlungen und danach bei mindestens 5% der Zahlungen.

Und unterstreichen kann ich nur den Hinweis auf die Regulierungs-Einstellung des Gläubigers mit dem "größeten Deckel" - so ein gerichtlichen Vergleich ist ein Diamant, wenn er gut vorbereitet werden kann und diese Gehälter zu berücksichtigen sind.
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imker
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Re: PI angestrebt ---> Vermieter außen vorlassen möglich?

Beitrag von imker »

P.S.: kenn der Arbeitgeber die Situation??
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faknam
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Re: PI angestrebt ---> Vermieter außen vorlassen möglich?

Beitrag von faknam »

Wow! Vielen herzlichen Dank für eure zahlreichen und sehr ausführlichen Antworten.

Das hängt von vielen weiteren Faktoren ab wie z.b. euer Alter(jung ist hier schlecht), das Alter der Schulden (die sind ja frisch=nicht so gut) und die Gläubiger selbst. Es gibt Kreditinstitute die durchaus vergleichsbereit sind und den Einigungsversuch intelligent nach wirtschaftlichem Sinn bewerten - es gibt aber auch welche, die quasi aus Prinzip zu allem "Nein" sagen.
Wir sind beide 40 Jahre alt, zählt das noch als jung? :D

Die Schulden sind teilweise sehr alt, da wir als Studenten über unsere Verhältnisse gelebt haben (Studentendarlehen, Kreditkarten, ...) und damit die ungute Grundlage für die jetzige Misere gelegt haben.

Die Gläubiger mit den größten Anteilen sind die KFW Bank (Person B 50000,- EUR), ING DiBA (Person A 25000,- EUR), Ikano Bank (Person A 15000,- EUR), KFW Bank (Persona A 12000,- EUR), SKG Bank (Person A 9000,- EUR). Der "Rest" verteilt sich auf Barclaycard, Landesbank Berlin, Bafoeg Amt, Sparkasse und DKB.

P.S.: kenn der Arbeitgeber die Situation??
Nein... Es arbeiten beide in unterschiedlicher Position beim gleichen AG, welcher knapp 10000 Beschäftigte hat. Somit wird das - hoffentlich - relativ anonym ohne großes Aufsehen als Verwaltungsakt behandelt.


Kann man den Gläubigern eigentlich eine Schuldenbereinigung anbieten, ohne das man die Ratenzahlung eingestellt und die Verträge hat Platzen lassen?
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Witwe Bolte
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Re: PI angestrebt ---> Vermieter außen vorlassen möglich?

Beitrag von Witwe Bolte »

Klar kann man das versuchen.
Aber warum sollte sich ein Gläubiger darauf einlassen, so lange er sein Geld noch bekommt?

Und WENN ihr es versuchen wollt, dann würde ich das mit einem Fachmann von einer Schuldnerberatung versuchen. Wenn ein Insolvenzverfahren eine Option für Euch sein könnte, dann muss dem Insolvenzantrag ja allemal ein sogenannter "aussergerichtlicher Einigungsversuch" vorausgehen.
Resp. die Bestätigung des Scheiterns eines solchen Versuchs.

Und zur Eurer Sorge wg. des Vermieters: Wenn ein Vermieter einen Mieter loswerden will und er (der Vermieter) kann eine Eigenbedarfssituation gerichtsfest vorbringen, dann braucht er nicht den Aufhänger "Insolvenz" des Mieters.

Klar, private Vermieter können schon mal komisch sein und ihr könnt nur selbst einschätzen, wie weit man mit einem offenen Gespräch kommen kann. Hier würde ich im Fall des Falles aber keinen unbeteiligten Dritten einbeziehen, sondern das Gespräch selbst suchen (natürlich nicht überfallmäßig, sondern mit der Bitte um einen Termin für ein persönliches Gespräch). Die Situation schildern und deutlich zum Ausdruck bringen, dass ihr weiterhin dort wohnen bleiben wollt und deswegen natürlich auch weiterhin die Mietzahlung oberste Priorität hat.

Viel Glück!
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caffery
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Re: PI angestrebt ---> Vermieter außen vorlassen möglich?

Beitrag von caffery »

faknam hat geschrieben: 13. Aug 2019, 22:38 Wir sind beide 40 Jahre alt, zählt das noch als jung? :D
Na das will ich doch schwer hoffen!;)
faknam hat geschrieben: 13. Aug 2019, 22:38 Die Schulden sind teilweise sehr alt, da wir als Studenten über unsere Verhältnisse gelebt haben (Studentendarlehen, Kreditkarten, ...) und damit die ungute Grundlage für die jetzige Misere gelegt haben.
Mit "alt" war hier eher gemeint, wie lange sie nicht mehr bedient worden sind. Von der Seite betrachtet, sind sie also eher frisch.
faknam hat geschrieben: 13. Aug 2019, 22:38 Die Gläubiger mit den größten Anteilen sind die KFW Bank (Person B 50000,- EUR), ING DiBA (Person A 25000,- EUR), Ikano Bank (Person A 15000,- EUR), KFW Bank (Persona A 12000,- EUR), SKG Bank (Person A 9000,- EUR). Der "Rest" verteilt sich auf Barclaycard, Landesbank Berlin, Bafoeg Amt, Sparkasse und DKB.
Es könnte "schlimmer" sein was m.E.n. die grundsätzliche Vergleichsbereitschaft der meisten dieser Institute angeht.
faknam hat geschrieben: 13. Aug 2019, 22:38 Kann man den Gläubigern eigentlich eine Schuldenbereinigung anbieten, ohne das man die Ratenzahlung eingestellt und die Verträge hat Platzen lassen?
Das kannst Du Dir (leider) sparen. Bevor die Verträge nicht geplatzt sind und die Vorgänge nicht an deren jeweiligen Inkassoabteilungen bzw. Dienstleister abgegeben wurden, brauchst Du in diese Richtung nichts zu versuchen. Zumindest dann, wenn man mit dem Versuch Erfolg haben will. Man kann aber sehr wohl grundsätzlich in eine solche Situation einen außergerichtliche Einigung zimmern, sich die Abfuhren der Gläubiger einfangen und einen Insolvenzantrag stellen. Dafür müssen die Verträge nicht zwingend geplatzt sein.
Sinn macht das allerdings eher wenig bis Null.
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Ruhrpottmensch
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Re: PI angestrebt ---> Vermieter außen vorlassen möglich?

Beitrag von Ruhrpottmensch »

caffery hat geschrieben: 14. Aug 2019, 07:18
faknam hat geschrieben: 13. Aug 2019, 22:38 Die Gläubiger mit den größten Anteilen sind die KFW Bank (Person B 50000,- EUR), ING DiBA (Person A 25000,- EUR), Ikano Bank (Person A 15000,- EUR), KFW Bank (Persona A 12000,- EUR), SKG Bank (Person A 9000,- EUR). Der "Rest" verteilt sich auf Barclaycard, Landesbank Berlin, Bafoeg Amt, Sparkasse und DKB.
Es könnte "schlimmer" sein was m.E.n. die grundsätzliche Vergleichsbereitschaft der meisten dieser Institute angeht.
Tatsächlich kann ich aus meinem eigenen Verfahren mit der KFW (bei mir ein geplatztes MeisterBafög-Darlehen) nur Gutes berichten. Die sind, anders als andere Kreditinstitute, echt "freundlich" im Umgang mit Schuldnern. Und habe ihre Restforderung bis heute noch nicht angemeldet (Fast ein Jahr nach Beginn der Inso). ;)
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caffery
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Re: PI angestrebt ---> Vermieter außen vorlassen möglich?

Beitrag von caffery »

Also eine frisch geplatze 50-Riesenforderung würden die mit Sicherheit anmelden;)

Aber was die Verhandlungsbereitschaft angeht, geht es wirklich deutlich schlimmer.
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faknam
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Re: PI angestrebt ---> Vermieter außen vorlassen möglich?

Beitrag von faknam »

Kommenden Donnerstag ist nun unser Beratungstermin, einige Fragen habe ich noch vorab...

caffery hat geschrieben: 12. Aug 2019, 10:23 Es ist aufgrund der beiden relativ guten EInkommen im Falle eines Insolvenzverfahrens zu befürchten, bzw. m.E.n. zu erwarten, dass versucht wird an den grundsätzlich erstmal zwei Unterhaltsverpflichtungen für jeden "rumzuschrauben".
Vermutlich wird der Verwalter versuchen die Kinder jeweils anteilig herauszurechnen mit der Begründung, dass bereits der Unterhalt einer Person ausreicht damit das Kind nicht mehr bedürftig für den Unterhalt des anderen ist. Im schlimmsten Falle wird jeder nur eine Unterhaltsverpflichtung bezogen auf die Tabelle behalten. Genau kann man das nicht sagen, da dies immer Einzelfallentscheidungen sind.
Wer entscheidet das eigentlich konkret? Das zuständige Amtsgericht? Was ist dafür die genaue gesetzliche Grundlage?


Wie lange dauert es im Mittel ungefähr, bis ein Gläubiger nach Zahlungseinstellung des Schuldners die Vorraussetzungen für eine Gehaltspfändung erreicht hat?

Was passiert mit dem Geld, welches durch das Nichtbedienen der Verbindlichkeiten bis zum Zeitpunkt des Eintritts von Konsequenzen (Gehaltspfändung, Schließen einens Vergleichs, Eröffnung Verbraucherinsolvenz) "gespart" wird?

Wie verhandelt man mit Gläubigern, deren Verbindlichkeiten nicht sehr hoch sind und welche selbst mit der Mindestrate im Falle einer Insolvenz getilgt werden würden, diese somit kein Problem mit der Eröffnung jener hätten?
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caffery
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Re: PI angestrebt ---> Vermieter außen vorlassen möglich?

Beitrag von caffery »

faknam hat geschrieben: 25. Aug 2019, 15:33 Wer entscheidet das eigentlich konkret? Das zuständige Amtsgericht?
Genau
faknam hat geschrieben: 25. Aug 2019, 15:33 Was ist dafür die genaue gesetzliche Grundlage?
§ 850c Abs. 4 ZPO
faknam hat geschrieben: 25. Aug 2019, 15:33 Wie lange dauert es im Mittel ungefähr, bis ein Gläubiger nach Zahlungseinstellung des Schuldners die Vorraussetzungen für eine Gehaltspfändung erreicht hat?
Wenn der Gläubiger keinen Titel oder Abtretungserklärung hat, zwischen so ca. zwischen 2 und 6 Monaten.
faknam hat geschrieben: 25. Aug 2019, 15:33 Was passiert mit dem Geld, welches durch das Nichtbedienen der Verbindlichkeiten bis zum Zeitpunkt des Eintritts von Konsequenzen (Gehaltspfändung, Schließen einens Vergleichs, Eröffnung Verbraucherinsolvenz) "gespart" wird?
Formal wäre es u.U. als Vermögen pfändbar - in der Praxis aber in der Regel nichts.
faknam hat geschrieben: 25. Aug 2019, 15:33 Wie verhandelt man mit Gläubigern, deren Verbindlichkeiten nicht sehr hoch sind und welche selbst mit der Mindestrate im Falle einer Insolvenz getilgt werden würden, diese somit kein Problem mit der Eröffnung jener hätten?
Die Frage verstehe ich inhaltlich höchstens zur Hälfte und vom Sinn her vermutlich überhaupt nicht.
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