Fragen zur Vermögensauskunft
Verfasst: 11. Okt 2025, 21:24
Guten Abend,
nach einiger Zeit als stiller Mitleser muss ich nun leider doch einige Fragen stellen, die ich bisher im Forum nicht finden konnte.
In dieser Woche kam Post vom Gerichtsvollzieher, in welchem mir zwei Wochen zur Zahlung der offenen Summe des Vollstreckungsbescheids gegeben wurde. Andernfalls darf ich in knapp drei Wochen bei ihm Vorstellig werden zur Vermögensauskunft. Nun wunderte ich mich bei der Summe welche ich innerhalb der zwei Wochen zahlen solle. Der genannte Vollstreckungstitel war damals über knapp 950€. Zusätzlich würden ja seit dem noch die Zinsen dazukommen.
Den Betrag den ich nun zahlen soll sind nun knapp 400€ (davon knapp 50€ GV Kosten, somit reine Kosten nur 350€). Jetzt bin ich nun am überlegen, diese knapp 400€ zu bezahlen (diese hätte ich noch knapp im Ersparten) damit ich sagen kann, dass der Fall erstmal erledigt ist und ich der Vermögensauskunft zunächst aus dem Weg gehen kann (da ich eigentlich gerne vorher mit meiner SB drüber reden würde) Die volle Summe habe ich aktuell leider nicht, und wäre dann natürlich ärgerlich wenn der GV dann die volle Summe haben will und es eigentlich in die PI einfließen soll.
Leider hat meine Schuldnerberatung erst einen freien Termin zur Fragenklärung nach dem Termin beim GV.
Meine weitere Frage wäre:
Wie verhält es sich bei der Vermögensauskunft mit fremden PKW.
Meine Frau hat einen Kleinwagen auf sich zugelassen. Will diesen aber jedoch aktuell verkaufen. Kann das zu Problemen führen?
Als Ersatz für den zu verkaufenden PKW hat sie außerdem ein Fahrzeug geleast, welcher aber nicht auf sie zugelassen ist. Kann das zu Problemen führen bzw. muss ich beide Fahrzeuge bei der Vermögensauskunft mit anmelden, weil ich potenziell auf diese Fahrzeuge Zugriff habe?
Wie verhält es sich mit wertvollen Gegenständen?
Gibt es da irgendwie (vllt. auch eine gedachte) Obergrenze was ein Gegenstand an Wert haben darf. Das wertvollste was wir zuhause haben ist neben einem knapp 5 Jahre altem PC noch zwei Spielekonsolen. Die würde ich neben den typischen Sachen (TV, Backofen, Kühlschrank und Co.) als die „teuersten“ Produkte im Haushalt ansehen. Am Ende will ich einerseits nicht jeden Quatsch als „quasi“ wertvoll eintragen, andererseits aber auch nicht zu wenig.
Vielen Dank schonmal und ich hoffe ich habe den Fall mit der fehlerhaften Summe verständlich erklärt.
nach einiger Zeit als stiller Mitleser muss ich nun leider doch einige Fragen stellen, die ich bisher im Forum nicht finden konnte.
In dieser Woche kam Post vom Gerichtsvollzieher, in welchem mir zwei Wochen zur Zahlung der offenen Summe des Vollstreckungsbescheids gegeben wurde. Andernfalls darf ich in knapp drei Wochen bei ihm Vorstellig werden zur Vermögensauskunft. Nun wunderte ich mich bei der Summe welche ich innerhalb der zwei Wochen zahlen solle. Der genannte Vollstreckungstitel war damals über knapp 950€. Zusätzlich würden ja seit dem noch die Zinsen dazukommen.
Den Betrag den ich nun zahlen soll sind nun knapp 400€ (davon knapp 50€ GV Kosten, somit reine Kosten nur 350€). Jetzt bin ich nun am überlegen, diese knapp 400€ zu bezahlen (diese hätte ich noch knapp im Ersparten) damit ich sagen kann, dass der Fall erstmal erledigt ist und ich der Vermögensauskunft zunächst aus dem Weg gehen kann (da ich eigentlich gerne vorher mit meiner SB drüber reden würde) Die volle Summe habe ich aktuell leider nicht, und wäre dann natürlich ärgerlich wenn der GV dann die volle Summe haben will und es eigentlich in die PI einfließen soll.
Leider hat meine Schuldnerberatung erst einen freien Termin zur Fragenklärung nach dem Termin beim GV.
Meine weitere Frage wäre:
Wie verhält es sich bei der Vermögensauskunft mit fremden PKW.
Meine Frau hat einen Kleinwagen auf sich zugelassen. Will diesen aber jedoch aktuell verkaufen. Kann das zu Problemen führen?
Als Ersatz für den zu verkaufenden PKW hat sie außerdem ein Fahrzeug geleast, welcher aber nicht auf sie zugelassen ist. Kann das zu Problemen führen bzw. muss ich beide Fahrzeuge bei der Vermögensauskunft mit anmelden, weil ich potenziell auf diese Fahrzeuge Zugriff habe?
Wie verhält es sich mit wertvollen Gegenständen?
Gibt es da irgendwie (vllt. auch eine gedachte) Obergrenze was ein Gegenstand an Wert haben darf. Das wertvollste was wir zuhause haben ist neben einem knapp 5 Jahre altem PC noch zwei Spielekonsolen. Die würde ich neben den typischen Sachen (TV, Backofen, Kühlschrank und Co.) als die „teuersten“ Produkte im Haushalt ansehen. Am Ende will ich einerseits nicht jeden Quatsch als „quasi“ wertvoll eintragen, andererseits aber auch nicht zu wenig.
Vielen Dank schonmal und ich hoffe ich habe den Fall mit der fehlerhaften Summe verständlich erklärt.