Re: Auto verkaufen vor Insolvenz bzgl. Pfändung
Verfasst: 7. Sep 2025, 10:25
... und das Fahrzeug wird nicht für die Fahrt zur Arbeit oä benötigt?
Schau Dir doch mal § 811 Abs 1 Buchstraben a bis d ZPO an.
Die klugen Ideen aus dem Internet beziehen meist noch auf die alte Regelung in der ZPO.
Wenn Du in die Insolvenz gehst und die Verfahrenskosten gestundet werden und wenndann auch im Verfahren vom Lohn nichts gepfändet wird, bleiben nach den drei Jahren die Verfahrenskosten von rd. 2.000 EUR, die zu zahlen sind.
Daher :::: zahl lieber den Wert des Autos in Raten beim Insolverwalter ab und spar die Kosten für Umschreibung und dergleichen.
Schau Dir doch mal § 811 Abs 1 Buchstraben a bis d ZPO an.
Die klugen Ideen aus dem Internet beziehen meist noch auf die alte Regelung in der ZPO.
Wenn Du in die Insolvenz gehst und die Verfahrenskosten gestundet werden und wenndann auch im Verfahren vom Lohn nichts gepfändet wird, bleiben nach den drei Jahren die Verfahrenskosten von rd. 2.000 EUR, die zu zahlen sind.
Daher :::: zahl lieber den Wert des Autos in Raten beim Insolverwalter ab und spar die Kosten für Umschreibung und dergleichen.