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zuviel sozialleistungen erhalten vor der Insolvenz, Rückzahlung?

Verfasst: 25. Jul 2025, 08:48
von MarkusBaecker
Guten Tag

ich hatte vor der Insolvenz sozialleistungen erhalten (Bürgergeld) nun hat die Agentor geprüft unt entschieden dass ich 300€ zuviel erhielt. Ich solle dies zurück zahlen.

Ich erhob Widerspruch und teilte mit dass ich kurz danach insolvent wurde und diese Forderung in die Insolvenzmasse einfließt.

Darauf hin hat nun das Amt den Widerspruch als unbegründet verworfen.

Weiss jemand ob das so rechtens ist?

Danke

Re: zuviel sozialleistungen erhalten vor der Insolvenz, Rückzahlung?

Verfasst: 25. Jul 2025, 08:55
von caffery
Wenn der Zeitablauf wie dargestellt zutrifft ist das aus meiner Sicht eine Insolvenzforderung.

Der Forderung zu widersprechen ist dennoch unrichtig da diese ja offenbar vom Grundsatz her unstrittig ist und besteht. Ich denke, dass sich die Antwort der Agentur eben darauf bezieht - und nicht darauf, dass es aus deren Sicht keine Insolvenzforderung ist.
Aber mit den zur Verfügung stehenden Informationen kann ich das natürlich im Endeffekt auch nur raten.

Re: zuviel sozialleistungen erhalten vor der Insolvenz, Rückzahlung?

Verfasst: 25. Jul 2025, 10:03
von MarkusBaecker
ja du hast schon recht, was wäre denn die richtige Antwort?

Re: zuviel sozialleistungen erhalten vor der Insolvenz, Rückzahlung?

Verfasst: 25. Jul 2025, 10:07
von MarkusBaecker
folgendes schrieb ich:
Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom 0XXXXX2025 – Aufrechnung gemäß § 43 SGB II
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich gegen den genannten Aufrechnungsbescheid gemäß § 43 SGB II Widerspruch ein.

Begründung:
Am xx.xx.2025 wurde über mein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet (Az. xxxx), welches mit Beschluss des zuständigen Insolvenzgerichts ab dem 0xx.xx.x... in das Regelverfahren übergegangen ist. Zum vorläufigen sowie jetzigen Insolvenzverwalter wurde die xxxxxxxxxx bestellt.

Gemäß § 96 Abs. 1 Nr. 1 Insolvenzordnung (InsO) ist eine Aufrechnung unzulässig, wenn der Forderungsgrund erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden ist oder wenn das Aufrechnungsrecht zu diesem Zeitpunkt noch nicht bestand.
Da die Aufrechnung ab dem 01.08.2025 – also nach Verfahrenseröffnung – erfolgen soll, ist diese insolvenzrechtlich **nicht zulässig**.

Ich fordere Sie daher auf, den Bescheid umgehend aufzuheben und von der Aufrechnung Abstand zu nehmen.
Bitte teilen Sie auch dem zuständigen Insolvenzverwalter mit, wenn Sie Ihre Forderung zur Insolvenztabelle anmelden möchten.

Re: zuviel sozialleistungen erhalten vor der Insolvenz, Rückzahlung?

Verfasst: 25. Jul 2025, 10:28
von caffery
Da geht es aber weder um die Rechtmäßigkeit der Forderung als solches, noch darum ob es eine Insolvenzforderung ist. Da geht es darum ob die Behörde zur Aufrechnung mit aktuellem Leistungsbezug (von dem hier auch nicht die Rede war) berechtigt ist.

Wer soll denn bitte aus deiner ursprünglichen Fragestellung soetwas herausorakeln?

Deine Argumentation ist (zumindest in dem wesentlichen Punkt) aus meiner Sicht richtig.

Sollte der tatsächliche Zeitablauf (der hier für die Frage entscheidend ist) es hergeben und die Behörde dennoch aufrechnen, könntest du ggf. einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht beantragen um dich gegen die Aufrechnung zu wenden.

Re: zuviel sozialleistungen erhalten vor der Insolvenz, Rückzahlung?

Verfasst: 26. Jul 2025, 10:18
von MarkusBaecker
@caffery
BTW: Ich muss meine Frage nochmal durchlesen....


Ja der Zeitablauf ist korrekt....
Ich sehe es so dass dadurch dass die Forderung aus kurz vor der Insolvenz entstand, diese auch in die Masse einfließen sollte

Re: zuviel sozialleistungen erhalten vor der Insolvenz, Rückzahlung?

Verfasst: 26. Jul 2025, 10:32
von MarkusBaecker
Gut ich habe meine Frage nochmal geprüft, weisst du ich bin nur Laie und wollte zum einen recht kurz zum anderen auch nicht zuviel an infos posten, ich dachte es sei nicht relevant.
Nun weiss ich aber das du mehr juristisch denkst und so gesehen ich meine Frage zu nebulös.

Ich wusste nicht dass es hier unterschiede zwischen Masseforderungen und Insolvenzforderungen gibt....
Ich kann nicht garantieren dass mir sowas nicht nochmal passiert, da mir einfach der Background fehlt....

Re: zuviel sozialleistungen erhalten vor der Insolvenz, Rückzahlung?

Verfasst: 26. Jul 2025, 12:57
von imker
und was machst Du nun mit der Erkenntnis, dass der Widerspruch "daneben" ist?
Ich habe nicht verstanden, was sind das für Bescheide. Ist das Rückforderungsbescheid? Ist das ein Bescheid n u r über die Aufrechnung/Verrechnung??

Re: zuviel sozialleistungen erhalten vor der Insolvenz, Rückzahlung?

Verfasst: 26. Jul 2025, 13:50
von MarkusBaecker
Hallo

also das ist ein Bescheid zu einer Rückforderung.

Mein Einspruch bezog sich nicht auf den Bescheid sondern darauf dass die Forderung angerechnet werden soll. Das wurde hier im Forum falsch verstanden, zumindst gehe ich davon aus.

Mir wird nicht viel anderes übrig bleiben als mir rechtlichen Beistand zu holen.

Die Situation ist eh verworren, die führen mich im Amt als selbstständiger der keine Firma hat... Nun entweder bin ich selbstständig oder eben nicht....

Re: zuviel sozialleistungen erhalten vor der Insolvenz, Rückzahlung?

Verfasst: 26. Jul 2025, 13:56
von MarkusBaecker
Also folgendes schreibt das Amt:
Die Aufrechnung ist trotz Insolvenzverfahren zulässig, weil es sich bei der Kürzung von Sozialleistungen nicht um eine "Vollstreckung" im insolvenzrechtlichen Sinne handelt und da nur in das unpfändbare Einkommen eingegriffen wird, das nicht zur Insolvenzmasse gehört.

Diese Argumentation ist juristisch nicht eindeutig falsch, aber umstritten.

Persönlich denke ich ist eine Kürzung wie eine Pfändung.... Als Unternehmer kann ich ja auch nicht sagen "der Lieferant schuldet mit noch Geld" jetzt bestell ich mal bei ihm und zahle nicht und rechne dass dann auf....

Ich kann also klagen.....

Die Frage ist nur, was passiert wenn ich kein Hartz4 mehr beziehe... dann schaun die in die Röhre....