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Frage zu Witwenrente und pkonto

Verfasst: 3. Aug 2019, 12:53
von haakon16
Hallo zusammen erstmal,

letzten Montag ist mein Mann verstorben. Ich habe ein p-konto.
und nächste woche ein Termin bei der rentenversicherung. da gibt es doch diese erstmal 3 monatige witwenrente.
aber wenn ich die beantrage und doch nur einen freibetrag von rund 11oo euro hab. dann ist doch das alles weg.
da macht das doch gar keinen sinn die zu beantragen.

haakon

Re: Frage zu Witwenrente und pkonto

Verfasst: 3. Aug 2019, 13:44
von caffery
haakon16 hat geschrieben: 3. Aug 2019, 12:53 letzten Montag ist mein Mann verstorben.
Im Namen aller hier, unsere aufrichtige Anteilnahme.
haakon16 hat geschrieben: 3. Aug 2019, 12:53 Ich habe ein p-konto.
und nächste woche ein Termin bei der rentenversicherung. da gibt es doch diese erstmal 3 monatige witwenrente.
aber wenn ich die beantrage und doch nur einen freibetrag von rund 11oo euro hab. dann ist doch das alles weg.
da macht das doch gar keinen sinn die zu beantragen.
Es macht auf jeden Fall Sinn diese zu beantragen. Das sog. Sterbevierteljahr ist zwar leider grundsätzlich erstmal "pfändbar wie Arbeitslohn" - also laut Tabelle - es gibt aber durchaus Handlungsoptionen.
Man könnte zumindest durch einen Gerichtsbeschluss die Pfändungsgrenze für den Monat der Erhalts deutlich heraufsetzen.
Weiterhin haben wir es hier mit einem meiner Lieblings-Schwurbelrechtsbegriffe zu tun - der "Billigkeit" (§ 850b Abs. 2 ZPO). Bedeutet in etwa: Sollte ein Richter im Einzelfall finden, dass die Pfändung des Betrages "unbillig" ist, dann ist es komplett unpfändbar. Dazu gibt es einiges ein Einzelrechtsprechung, die - in der Natur der Sache und des Wortes liegend -sehr vom Einzalfall abhängt.
Weiterhin gibt es u.U. noch die ein oder andere Möglichkeit die eher in einem persönlichen Gespräch mit einem Berater erörtert werden sollte.
... und genau dazu möchte ich Dich motivieren. Angesichts der erheblichen Belastung durch den Verlust, solltest Du Dir dringend professionelle Unterstützung dabei besorgen. Mach doch bald möglichst einen Termin bei Deiner örtlichen Beratungsstelle.

Re: Frage zu Witwenrente und pkonto

Verfasst: 3. Aug 2019, 13:52
von haakon16
Vielen Dank schon mal für die Antwort.
Ich glaub bei Schuldnerberatung muss man lange auf Termin warten. Andere option wäre doch das Vollstreckungs
gericht. hab ich das richtig verstanden. Dahingehen und fall schildern.

haakon-

Re: Frage zu Witwenrente und pkonto

Verfasst: 3. Aug 2019, 13:55
von haakon16
Wobei die bei der Bank sagte, man müsste jeden gläubiger anschreiben und darum bitten dass er erstmal verzichtet.
Das kann ja auch monate dauern. :cry:

Re: Frage zu Witwenrente und pkonto

Verfasst: 3. Aug 2019, 14:32
von caffery
haakon16 hat geschrieben: 3. Aug 2019, 13:52 Ich glaub bei Schuldnerberatung muss man lange auf Termin warten.
Ich kann das natürlich nicht versprechen aber: Selbst bei Beratungsstelle mit langen Wartenzeiten kann ich mir kaum vorstellen, dass die Dich bei so einer Geschichte nicht als "akut" dazwischenschieben.
Die langen Wartezeiten bei überlasteten Kollegen beziehen sich i.d.R. (so wie ich das kenne) auf Dauerberatungen in Standardfällen in denen eine Wartezeit im Prinzip keinen Schaden verursacht.
Keiner den ich kenne würde Dir in Deinem Fall sagen "Kommen Sie in einem halben Jahr vorbei..."
haakon16 hat geschrieben: 3. Aug 2019, 13:52 Andere option wäre doch das Vollstreckungsgericht. hab ich das richtig verstanden. Dahingehen und fall schildern.
Ne, das ist sozusagen die minimale Standardoption. Ein Antrag auf Vollstreckungsschutz.
haakon16 hat geschrieben: 3. Aug 2019, 13:55 Wobei die bei der Bank sagte, man müsste jeden gläubiger anschreiben und darum bitten dass er erstmal verzichtet.
Das kann ja auch monate dauern. :cry:
Eine süße Idee. Ich denke aber, das kannst Du Dir sparen.

Re: Frage zu Witwenrente und pkonto

Verfasst: 3. Aug 2019, 15:14
von haakon16
danke nochmal., morgen früh hab ich termin bei rentenstelle. Aber ich schau mich gleich morgen nach so ner schuldnerberatung um. Vielleicht hab ich ja Glück und krieg zeitnah nen Termin.

haakon